Fonte: ph.ige.ch

IPI EX fa1f9f8e0232dd09

GIPFELTREFFENIR-Registernummer 828232

GIPFELTREFFENIR-Registernummer 828232:

Art. 2 lit. a MSchG i.V.m. Art. 11 MSchV: „GIPFELTREFFEN“ hatte ursprünglich die Bedeutung „Konferenz führender Staatsmänner“, heute kommt dem Begriff auch die Bedeutung „Treffen von Verantwortlichen“ zu. Die Abnehmer verstehen das Zeichen ohne Weiteres in diesem Sinn. Das Zeichen beschreibt somit direkt die Art oder Zweckbestimmung der Dienstleistung „Organisation von Veranstaltungen und Kongressen“. Die Einschränkung „à condition que les services précités ne poursuivent aucun but politique“ verhilft dem Zeichen nicht zur Schutzfähigkeit. Denn „GIPFELTREFFEN“ ist auch für rein wirtschaftliche Veranstaltungen direkt beschreibend. Das Zeichen ist somit für diese Dienstleistungen nicht unterscheidungskräftig. Zudem verletzt ein auf diese Weise eingeschränktes Dienstleistungsverzeichnis das Bestimmtheitsgebot gemäss Art. 11 Abs. 1 MSchV, da eine Abgrenzung von rein unpolitischen Kongressen von politischen nicht möglich ist. Somit ist das Schutzobjekt nicht mehr genügend klar bestimmt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid bestätigt (BGer 4A_492/2007).

Betroffene Klassen: 3, 5, 9, 12, 14, 16, 18, 21-22, 25, 28-30, 32-36, 38-39, 41, 42-45