RPW 1999/1 S. 126
Deutsche Post AG – Danzas Holding AG
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 10. Februar 1999
A.
Sachverhalt
1. Am 14.? Januar 1999 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Deutsche Post AG, D – Bonn („Deutsche Post“), über die zu 100% von ihr gehaltene niederländische Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft Deutsche Post International B.V., NL – Amsterdam, mindestens 80% des Aktienkapitals der Danzas Holding AG, Basel („Danzas“) zu erwerben.
2. Die Deutsche Post ist schwergewichtig im Bereich der Erbringung nationaler Postdienste in Deutschland tätig. Daneben erbringt sie in Deutschland zusätzliche Dienstleistungen wie nationale und internationale Expresslieferungen sowie Kontraktlogistik (Bestell- und Lager-Management, Versand und Transport, Organisation und Finanzmanagement) und hat in mehreren europäischen Ländern nationale und internationale Paketdienste aufgebaut. In der Schweiz ist die Deutsche Post im Bereich Briefpost/Remail tätig und bietet über Tochtergesellschaften zusätzlich internationale Express-Sendungen und Logistik-Dienstleistungen an. Bei diesen Tochtergesellschaften handelt es sich einerseits um DHL International Ltd., Hamilton (Bermuda), an der die Deutsche Post 25% hält und die sie auf der Basis qualifizierter Beschlussfassungsbestimmungen gemeinsam mit Lufthansa und Japan Airlines kontrolliert und andererseits um Quickstep Parcel Service AG, Pratteln.
3. Die Danzas-Gruppe hat sich in den letzten Jahren von einem reinen Speditionsunternehmen zu einer global tätigen Anbieterin von informationsgestützten, integrierten Logistiklösungen entwickelt. Schwergewichtig bietet Danzas die Beförderung von nationaler und internationaler Fracht an, und zwar sowohl landgestützt als auch mit Schiffen und Flugzeugen. Zusätzlich erbringt sie Logistikdienstleistungen wie Lagerung, Kommissionierung und Verteilung.
4. Strategischer Hintergrund des Vorhabens ist die Erwartung der beteiligten Unternehmen, dass sich auf den Märkten nur diejenigen Wettbewerber durchsetzen werden, die vollintegrierte Logistikdienstleistungen über eine breite Palette von Produkten im Rahmen eines internationalen Dienstleistungsnetzes anbieten. Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben soll dazu dienen, die weitgehend komplementären Produktepaletten der Deutschen Post und von Danzas zusammenzufügen, um den geänderten Anforderungen des Marktes Rechnung tragen.
5. Das Zusammenschlussvorhaben ist auch bei den zuständigen Wettbewerbsbehörden der EU und der USA gemeldet worden. Während die Genehmigung in den USA zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits vorliegt, steht der Entscheid in der EU noch aus.
B.
Erwägungen
1 Geltungsbereich
6. Das Kartellgesetz (KG) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 1 KG).
1.1 a) Unternehmen
7. Als Unternehmen gelten alle Einheiten, welche im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit selbständig als Anbieter oder als Nachfrager auftreten. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Einheiten zu qualifizieren.
1.1 b) Unternehmenszusammenschluss
8. Der Erwerb der Danzas-Aktien erfolgt über ein öffentliches Angebot durch die Deutsche Post. Das Angebot hat bis 15. Februar 1999
Geltung und ist an die Bedingungen geknüpft, dass der Deutschen Post mehr als 80% aller ausgegeben Danzas-Namenaktien angedient werden, dass die ausserordentliche Generalversammlung von Danzas einer Änderung der Statuten zustimmt, wonach die Begrenzung des Eintrags in das Aktienbuch und des Stimmrechts eines einzelnen Aktionärs von maximal 7% des gesamten Aktienkapitals aus den Statuten gestrichen wird und dass alle zuständigen Behörden die notwendigen Bewilligungen und/oder Freistellungen erteilen.
9. Unter der Voraussetzung, dass diese Bedingungen erfüllt werden, erlangt die Deutsche Post die alleinige Kontrolle über Danzas. Somit liegt ein Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 KG in Verbindung mit Art. 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU) vor.
1.2 Vorbehaltene Vorschriften
10. Auf den hier zu beurteilenden Märkten gibt es mit Ausnahme des ausschliesslichen Beförderungsrechts der Post von adressierten Briefpostsendungen und von Paketen bis 2 kg im Inland (Art. 3 Abs. 1 Postgesetz) keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.
1.3 Meldepflicht
11. Die für die Schwellenwerte gemäss Art. 9 Abs. 1 KG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 lit. c VKU massgebenden Umsätze des vergangenen Geschäftsjahres sind noch nicht verfügbar. Hilfsweise ist deshalb auf die entsprechenden Zahlen des Geschäftsjahres 1997 zurückzugreifen. Dies rechtfertigt sich dadurch, dass sich am Ergebnis mit Sicherheit nichts ändert:
Weltweite Umsätze 1997 in Mio.
Deutsche Post CHF 23‘000, 0
Danzas CHF 5‘000,0
Kumuliert CHF 28‘000, 0
Umsätze in der Schweiz 1997
Deutsche Post CHF [> 100]
Danzas CHF [> 100]
Kumuliert CHF [> 500]
12. Die in Art. 9 Abs. 1 KG statuierten Umsatzschwellen von CHF 500 Mio. und je CHF 100 Mio. sind somit überschritten. Die Meldepflicht ist gegeben.
2 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach vorläufiger Prüfung
2.1 Relevante Märkte
2.1 a) Sachlich relevante Märkte
13. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
14. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen üben in der Schweiz Aktivitäten aus, welche Transport- und Logistikmärkte betreffen. Diese lassen sich aufgrund unterschiedlicher Merkmale und dementsprechend mangels Substituierbarkeit der betreffenden Leistungen in diverse Einzelmärkte abgrenzen. Im Sinne einer Arbeitshypothese wird – auch in Anlehnung an die Praxis der EU-Kommission – von einer engen Abgrenzung der relevanten Märkte ausgegangen. Wie sich zeigen wird, erübrigt sich mangels wettbewerblicher Bedenken eine abschliessende Marktabgrenzung auf der Basis eingehender Substituierbarkeitstests.
15. Grundsätzlich ist zwischen Sendungen und Fracht zu unterscheiden: Der Transport von Gütern bis 50 kg wird in der Regel als Sendung bezeichnet, während derjenige von Gütern über 50 kg als Fracht gilt. Abgrenzungskriterium ist die Tatsache, dass für die Abwicklung des Transports von Gütern unter 50 kg keine besonderen maschinellen Hilfsmittel benötigt werden.
16. Sodann ist zu unterscheiden zwischen nationalen und internationalen Sendungen sowie zwischen Express- und Normal-Sendungen. Abgrenzungskriterien sind im ersten Fall insbesondere die Transportdistanz und gegebenenfalls erhöhter administrativer Aufwand infolge von Zollformalitäten, im zweiten Fall die Transportgeschwindigkeit.
17. Schliesslich werden auch (Brief-) Post- und Paketdienste separaten Märkten zugeordnet. Abgrenzungskriterium ist das Gewicht der Sendung und damit zusammenhängend die Bearbeitungsmöglichkeiten. Beide Märkte können zudem ebenfalls in nationale und internationale Märkte unterteilt werden.
18. Infolgedessen lassen sich folgende sachlich relevanten Märkte abgrenzen:
• Internationale Express-Sendungen
• Nationale Express-Sendungen
• Internationale Express-Fracht
• Nationale Express-Fracht
• Internationale Briefpostdienste
• Nationale Briefpostdienste
• Internationale Paketdienste
• Nationale Paketdienste
• Internationale Fracht
• Nationale Fracht
19. Einen besonderen Markt bildet der Logistikmarkt. Die betreffenden Leistungen umfassen nicht nur Transport und Zustellung, sondern weitere Distributionsleistungen wie Bestellmanagement, Auftragsabwicklung, Lagermanagement, Versandvorbereitung, Versand und Transport, Finanzmanagement sowie weitere „Value-Added-Services“. Konkret bietet Danzas beispielsweise den Bedürfnissen der einzelnen (Industrie-) Kunden entsprechende Logistiklösungen für Konsumgüter auf nationaler und internationaler Ebene an, die etwa folgende Dienstleistungen umfassen: Warenlager, Verteilung, „Order Processing“, Etikettieren, Rechnungstellung, Qualitätskontrolle, Beratung.
2.1 b) Räumlich relevante Märkte
20. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
21. Ebenfalls im Sinne einer Arbeitshypothese ist bei den beschriebenen Produktemärkten von nationalen Märkten auszugehen. Die nationale Abgrenzung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kunden die Dienste überwiegend innerhalb der nationalen Grenzen nachfragen. Ob der feststellbare Trend, dass gerade multinationale Unternehmen vermehrt ausländische Transportunternehmen beauftragen, die Abgrenzung eines einheitlichen europäischen oder weltweiten Marktes nahelegt, kann offengelassen werden, da die Abgrenzung ohne Auswirkungen auf die wettbewerbliche Beurteilung bleibt.
2.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
22. Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt (diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Werden diese Schwellen nicht erreicht, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.
23. Verlässliche offizielle Daten und Statistiken über die Transport- und Logistikmärkte sind weder für die Schweiz noch für Europa verfügbar. Berechnungen von Marktvolumina und Marktanteilen sind deshalb nur annäherungsweise möglich. Die Parteien stützen ihre Angaben deshalb auf Modellberechnungen 1. Die Angaben wurden von den befragten Konkurrenten nicht auf eine Weise falsifiziert, welche es nicht zulassen würde, im Folgenden darauf abzustützen. Da die Zahlen für 1998 noch nicht vorliegen, muss auf diejenigen des vorangegangenen Jahres zurückgegriffen werden:
Marktanteile Transport- und Logistikmärkte in der Schweiz 1997
Produktemarkt Volumen in CHF
Marktanteile in %
Dt. Post Danzas Kumuliert
Int. Express-Sendungen [...] [...] [...] [...]
Nat. Express-Sendungen [...] [...] [...] [...]
Int. Express-Fracht [...] [...] [...] [...]
Nat. Express-Fracht [...] [...] [...] [...]
Int. Brie fpost/Remail [...] [...] [...] [...]
Nat. Briefpost [...] [...] [...] [...]
Int. Paketdienst [...] [...]? [...] [...]
Nat. Paketdienst [...] [...] [...] [...]
Int. Fracht [...] [...] [...] [...]
Nat. Fracht [...] [...] [...] [...]
Logistik [...] [...] [...] [...]
1 Die Modellberechungen wurden basierend auf der Studie „TOP 100 der Logistik in Deutschland 1997“ von Prof. Peter Klaus (Nürnberg / Boston) für die Schweiz mutatis mutandis durchgeführt. Eine vergleichbare Studie für die Schweiz existiert nicht.
24. Auffallend ist der komplementäre Charakter des Zusammenschlussvorhabens. Minimale Marktüberschneidungen erfolgen nur im Bereich der Logistik. Dies ist eine Folge der Strategie der Deutschen Post, ihr Produkteangebot zu erweitern, um gegen international tätige, häufig vollständig integrierte Konkurrenten auf den Transport- und Logistikmärkten zu bestehen. Aufgrund der sich ändernden Bedürfnisse der Nachfrage – insbesondere im Falle multinationaler Unternehmen – bieten die voll integrierten Unternehmen unter dem Stichwort des „One-Stop-Shopping“ weltweit eine umfassende Produktepalette an. Dass auf Seiten der Nachfrage das Bedürfnis nach „One-Stop-Shopping“ künftig noch an Bedeutung gewinnen wird, haben die befragten Kunden der Deutschen Post und von Danzas einhellig bestätigt.
25. Aus der obigen Tabelle wird deutlich, dass trotz enger Abgrenzung nur ein Markt vom vorliegenden Zusammenschluss betroffen ist im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU, nämlich derjenige für internationale Express-Sendungen. Infolgedessen rechtfertigt es sich, die nachstehenden Ausführungen auf diesen zu beschränken, da für die übrigen Märkte von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden kann.
2.2 a) Aktueller und potentieller Wettbewerb
26. Die wichtigsten aktuellen Konkurrenten von DHL auf dem Markt für internationale Express-Sendungen in der Schweiz sind die Schweizerische Post, TNT Express (Switzerland) SA, Genf, United Parcel Service Switzerland, Basel, und FedEx, Glattbrugg, mit geschätzten Marktanteilen von [...]. Zwischen 1995 und 1997 ist das Marktvolumen von CHF [...] Mio. über [...] Mio. auf [...] Mio. gestiegen. Die Marktanteile von DHL sind in jenem Zeitraum weitgehend identisch geblieben, während beispielsweise FedEx nach einem vorübergehenden Rückzug aus dem innereuropäischen Geschäft innerhalb kurzer Zeit wieder eine vergleichsweise starke Stellung erlangt hat. Die trotz allem relativ stabilen Marktverhältnisse sind auf die Kleinheit des schweizerischen Marktes und auf starke Kundenbindung zurückzuführen.
27. Dennoch schliessen die befragten Marktteilnehmer weitere Marktzutritte nicht aus. Um den Aufbau eines kapitalintensiven Netzes zu umgehen, können international tätige Transportunternehmen bestehende Netzkapazitäten bei Unternehmen, die auf ihren Heimmärkten über entsprechende Infrastruktur verfügen, zukaufen. Ausserdem werden im Rahmen von Kooperationen bereits existierende Netze von Bahn- oder Fluggesellschaften zusammengeschaltet. Zudem rechnet die Branche damit, dass weitere nationale Postbetriebe komplementäre Dienstleistungen durch Neugründungen und Übernahmen anbieten werden, was zu Marktzutritten auch in der Schweiz
führen könnte. Als Beispiel ist die französische Post anzuführen, welche kürzlich den einflussreichsten Partner innerhalb der DPD-Gruppe (Deutschland) übernommen hat und diese somit kontrolliert. Die Letztgenannte ist über DPD (Schweiz) auch hierzulande tätig.
28. DHL sieht sich somit Wettbewerbern von internationalem Format ausgesetzt. Auch deuten erfolgte und mögliche künftige Marktzutritte auf offene Märkte. Indizien für eine marktbeherrschende Stellung von DHL liegen in diesem Kontext somit nicht vor.
2.2 b) Stellung der Marktgegenseite
29. Zwei Merkmale sind auffällig: Gerade multinationale Unternehmen schliessen mit den Dienstleistungserbringern Rahmenverträge von bestimmter Dauer und von überregionaler oder gar weltweiter Geltung ab. Selten wird dabei nur ein Anbieter berücksichtigt, in einigen Fällen vielmehr alle vier Grossen. Zudem werden die Aufträge häufig in regelmässigen Abständen neu ausgeschrieben, da die Preisunterschiede bei einzelnen Leistungen zuweilen bis zu 100% betragen.
30. Die Anbieter sehen sich somit einem Preis- und Innovationsdruck ausgesetzt. Gerade im internationalen Expressgeschäft stellen die Kunden erhöhte Anforderungen an die Effizienz. Sie verlangen über elektronische Geschäftsverbindungen leichten Zugang zu den Dienstleistungserbringern, die ständige Kontrolle über den Verbleib der Sendungen und nicht zuletzt eine Erhöhung der Zustellgeschwindigkeit. Auch die Möglichkeit des „One-Stop-Shopping“ gewinnt zunehmend an Bedeutung.
31. Das Gebot der Effizienzsteigerung verlangt nach vermehrtem Einsatz von Informationstechnologie. Diese wird in der Regel von Drittunternehmen im Auftragsverhältnis entwickelt. Um gleichzeitig ein überregionales oder gar globales Netz und die entsprechenden Leistungen zu konkurrenzfähigen Bedingungen anbieten zu können, sind Kooperationen unerlässlich, um im Wettbewerb bestehen zu können. Anhaltspunkte für die Möglichkeit unabhängigen Verhaltens seitens von DHL im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG liegen auch aus Sicht der Nachfrage keine vor.
2.2 c) Ergebnis
32. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den folgenden Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird:
• Mit Ausnahme des Marktes für internationale Express-Sendungen erreichen die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in keinem Markt die in Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU statuierten Marktanteile;
• DHL besitzt im Markt für internationale Express-Sendungen zwar die grössten Marktanteile in der Schweiz, ist aber starker aktueller Konkurrenz namentlich durch die Schweizerische Post, TNT Express, UPS und FedEx sowie starker potentieller Konkurrenz ausgesetzt;
• Die Marktgegenseite berücksichtigt oft mehrere Anbieter gleichzeitig und schreibt die Aufträge jeweils in regelmässigen Abständen neu aus; unabhängiges Verhalten von DHL ist ausgeschlossen.
33. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.