RPW 2000/4 S. 673

TeleDanmark (sunrise/diAx)

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Am 22. November 2000 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung des Zusammenschlussvorhabens Tele-Danmark (Sunrise/diAx) eingegangen.

TeleDanmark ("TDK"), Kopenhagen, beabsichtigt, die Kontrolle über

  • ?Sunrise Communications AG, Rümlang ("Sunrise")

  • ?diAx, Zürich

  • ?dSpeed, Zürich

zu übernehmen und die drei Unternehmen faktisch zusammenzuführen.

TDK ist das in Dänemark führende Telekommunikationsunternehmen. Neben Tätigkeiten in verschiedenen anderen europäischen Staaten hat TDK seit 1997 eine Beteiligung an Sunrise.

Sunrise wurde 1996 durch die Schweizerischen Bundesbahnen ("SBB"), die Schweizerische Bankgesellschaft ("UBS") und den Migros-Genossenschaftsbund ("Migros") gegründet. Im März 1997 beteiligten sich TDK und British Telecom an Sunrise. Sunrise bietet heute eine umfassende Produktpalette an, ist jedoch im Mobilfunkmarkt nicht als Netzbetreiberin tätig.

diAx ist in der Schweiz als Fest- und Mobilfunknetzbetreiberin tätig und bietet eine umfassende Produktpalette an. diAx wird von SBC International - Switzerland L.L.C ("SBC") und der diAx Holding als Gemeinschaftsunternehmen gehalten.

dSpeed ist eine Schwestergesellschaft der diAx und wurde im Hinblick auf die Auktion der UMTS-Mobilfunkkonzessionen gegründet. dSpeed hat noch keine eigene Geschäftstätigkeit.

Das Zusammenschlussvorhaben soll in zwei Schritten erfolgen. Per Ende November 2000 wird TDK mit der Übernahme des Anteils von BT (Netherlands) Holdings BV, einer Tochtergesellschaft von British Telecom, die Kontrolle über Sunrise übernehmen. Diese Transaktion ist aufgrund fehlender Umsätze der Erwerberin in der Schweiz nicht meldepflichtig. Im zweiten Schritt wird die Gesellschaft Newco gegründet, in welche von den Aktionären TDK, SBB, UBS, SBC und diAx Holding die drei Gesellschaften Sunrise, diAx und dSpeed eingebracht werden. Gleichzeitig wird TDK sämtliche Anteile von SBC, sowie die Hälfte der Anteile der diAx Holding, der SBB und der UBS erwerben. TDK erlangt mit 79% Anteil an der Newco die kontrollierende Mehrheit. Weitere Aktionäre werden diAx Holding (16%), SBB (3%) und UBS (2%) sein.

Meldepflichtiger Unternehmenszusammenschluss

Das beschriebene Zusammenschlussvorhaben stellt einen Unternehmenszusammenschluss durch Erlangung der Kontrolle im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG dar. Als beteiligte Unternehmen gelten gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b VKU die kontrollierenden und die kontrollierten Unternehmen.

Die Umsätze der beteiligten Unternehmen überschreiten die in Artikel

Erwägungen

9 Absatz 1 Buchstaben a und b KG genannten Schwellenwerte. Es liegt somit ein meldepflichtiger Unternehmenszusammenschluss vor.

Beurteilung

Um die Wettbewerbsverhältnisse zu beurteilen, sind vorab die relevanten Märkte in sachlicher und räumlicher Hinsicht abzugrenzen (vgl. Art. 11 Abs. 3 VKU).

Vorliegend kann von folgenden relevanten Märkten ausgegangen werden:

  • ?Mobil-Kommunikation

  • ?Festnetz-Kommunikation

  • ?Internet-Zugang

  • ?Daten-Kommunikation

  • ?Wholesale (fernmeldetechnische Übertragung von Informationen für andere Fernmeldedienstanbieterinnen).

In räumlicher Hinsicht können die Märkte auf die Schweiz begrenzt werden.

Die von den beteiligten Unternehmen gemeldeten Marktanteile nach Umsätzen und Kunden stützen sich auf eigene Geschäftsberichte, den Geschäftsbericht der grössten Konkurrentin Swisscom und Schätzungen. Die Marktanteile basieren auf Daten der ersten neun Monate des

Jahres 2000. Die Daten für das Jahr 1999 wurden ebenfalls gemeldet. Diese sind jedoch im sich rasch entwickelnden Telekommunikationsmarkt weniger aussagekräftig. Es kann allgemein festgestellt werden, dass die kumulierten Marktanteile von diAx und Sunrise steigende Tendenz aufweisen.

diAx Sunrise Kumuliert

Mobilfunk [10-20%]* [0-2%] [10-20%]

Festnetz [2-10%] [2-10%] [4-20%]

Internet-Zugang [5-15%] [10-20%] [15-35%]

Datenkomm. [1-3%] [10-17%] [11-20%]

Wholesale [2-8%] [10-15%] [12-23%]

*Geschäftsgeheimnis

Laut Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU gelten diejenigen Märkte als vom Zusammenschluss betroffen, in denen der gemeinsame Marktanteil von zwei beteiligten Unternehmen mindestens 20% oder der Marktanteil von einem beteiligten Unternehmen mindestens 30% beträgt. Gemäss den Angaben der beteiligten Unternehmen ist somit nur der Markt für den Internet-Zugang als vom Zusammenschluss betroffener Markt zu qualifizieren.

Die Wettbewerbskommission legt im erst vor drei Jahren geöffneten Telekommunikationssektor besonderen Wert darauf, dass der in Entwicklung stehende Wettbewerb durch Zusammenschlüsse nicht im Keim erstickt wird. Zudem betrifft das Zusammenschlussvorhaben Unternehmen, welche es verstanden haben, sich in dieser Zeit gut zu etablieren. Aus diesem Grund werden nachfolgend die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf den Mobilfunk- und den Festnetzmarkt auch betrachtet, obwohl diese im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU keine vom Zusammenschluss betroffenen Märkte darstellen.

Markt für den Internet-Zugang

Der Zugang zum Internet kann technisch vor allem via Telefonleitungen, Kabelfernsehnetze und in reduzierter Form auch via Mobilfunk ermöglicht werden.

Der Markt zeichnet sich durch eine dynamische Entwicklung aus. Dies trifft sowohl auf die Angebotsseite wie auch auf die Nachfragerseite zu. Auf Angebotsseite ist zu beobachten, dass noch immer neue Anbieter in den Markt eintreten. Dazu sind wichtige europäische Internet-Provider wie T-Online (Tochter der Deutschen Telekom) in der Schweiz noch nicht tätig und könnten ohne grosse Probleme innert kurzer Zeit tätig werden. Ebenso werden neue Technologien entwickelt, welche breitbandigen Zugang (bspw. Wireless Local Loop oder

Powerline Technologie über Stromnetze) und auch mobilen Zugang (z.B. UMTS) zum Internet ermöglichen. Wichtige aktuelle Konkurrenten sind Blu Win (Swisscom), Swissonline (Cablecom), Agri.ch oder Tiscali. Blu Win weist einen Marktanteil von zirka 35% nach Kunden und von zirka 49% nach Umsätzen auf.

Auf der Nachfrageseite ist noch immer ein kontinuierlicher Anstieg der Kundenzahlen zu beobachten.

Aufgrund der aktuellen Konkurrenz und der ausserordentlichen Dynamik des Marktes in Verbindung mit geringen Marktzutrittsschranken ist davon auszugehen, dass durch den Zusammenschluss weder eine marktbeherrschende Stellung geschaffen noch verstärkt wird.

Mobilfunkmarkt

Der Mobilfunkmarkt ist geprägt durch hohe regulatorische Zutrittsschranken. Nur Swisscom, Orange und diAx ist es heute möglich, Mobilfunkdienste über eigene Netze anzubieten. Zusätzlich bieten Sunrise und Tele2 pre-paid Karten unter eigenem Namen an. Die wirtschaftliche Bedeutung der beiden letztgenannten Angebote ist aber gering.

Wegen der kleinen Anzahl Anbieter und der aufgrund hoher Marktzutrittsschranken wenig disziplinierenden Wirkung der potenziellen Konkurrenz bestehen für die Unternehmen erhebliche Anreize zu kollusivem Verhalten. Da zudem Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlagen, hat die Wettbewerbskommission im Mai dieses Jahres eine Untersuchung gegen Swisscom, Orange und diAx eingeleitet.

Durch den Zusammenschluss wird sich diese Situation nur geringfügig verändern, da das pre-paid Angebot von Sunrise von wirtschaftlich geringer Bedeutung ist.

Bei einer dynamischen Betrachtung des Mobilfunkmarktes muss insbesondere die neue UMTS-Technologie berücksichtigt werden. Mit der Konzessionsvergabe wird automatisch ein vierter Anbieter im Mobilfunkmarkt Schweiz tätig werden. Das Zusammenschlussvorhaben hat diesbezüglich keinen Einfluss. Der zusätzliche Markteintritt kann unter Umständen zu einer Intensivierung des Wettbewerbs führen. Am Beispiel Deutschland kann dies auch empirisch bestätigt werden.

Die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens sind im Mobilfunkmarkt gering. Die Wettbewerbskommission wird aber den Markt weiterhin besonders im Auge behalten, da aufgrund der auch in Zukunft kleinen Anzahl Anbieter und der geringen disziplinierenden Wirkung der potenziellen Konkurrenz für die Unternehmen Anreize für kollusives Verhalten bestehen.

Festnetzmarkt

Der Festnetzmarkt ist nach wie vor geprägt durch die starke Stellung von Swisscom. Insbesondere im Anschlussbereich sind die Konkurrenten auf die Infrastruktur von Swisscom angewiesen.

Neben Swisscom sind sehr viele Anbieter tätig, welche mittels Interkonnektionsverträgen mit der Swisscom in der Lage sind, Endkunden in der gesamten Schweiz Dienste anzubieten. Momentan verfügen mehr als 50 Anbieter über entsprechende Verträge.

Der Zusammenschluss wird in der heutigen Situation keinesfalls zur Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung von diAx/Sunrise alleine oder zu einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung zusammen mit Swisscom führen. Dazu ist im erstgenannten Fall die Marktstellung von Swisscom viel zu stark, und im zweitgenannten Fall sind insbesondere zu viele Anbieter im Markt tätig und die Marktzutrittsbarrieren auf Dienstebene mit den Interkonnektionsverträgen zu gering.

Mittels einer dynamischen, zukunftsgerichteten Betrachtung kann jedoch auf die Gefahr geschlossen werden, dass sich der liberalisierte Festnetzmarkt durch Zusammenschlüsse in Richtung einer oligopolistischen Struktur entwickeln könnte. Dieser möglichen Gefahr steht aber die Chance gegenüber, dass die Konkurrenten der Swisscom mittels Zusammenschlüssen auch Grössenvorteile, welche in Netzindustrien in besonderem Ausmass existieren, ausschöpfen können. Dies ermöglicht es ihnen, die Wettbewerbsposition gegenüber einer starken Swisscom zu verbessern. Die Zusammenschlüsse können somit durchaus auch einen prokompetitiven Charakter aufweisen.

Schlussfolgerung

Aus den genannten Gründen ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung (vgl. Art. 10 Abs. 1 KG). Das Zusammenschlussvorhaben ist als unbedenklich anzusehen. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens sind nicht gegeben.

Die Wettbewerbskommission wird jedoch aufgrund der genannten Anreize für kollusives Verhalten, welche im Mobilfunkmarkt schon heute bestehen und in Zukunft auch im Festnetzkommunikationsmarkt auftreten könnten, die Märkte im Telekommunikationssektor genau im Auge behalten. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für kollusives Verhalten wird die Wettbewerbskommission entsprechende Verfahren ohne Verzug einleiten.