RPW 2001/3 S. 560

Benteli Verlags AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Erwägungen

1. Zusammenschlussvorhaben

Am 17. Juli 2001 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung des oben genannten Zusammenschlussvorhabens eingegangen.

Die Neue Zürcher Zeitung AG (NZZ) plant, 60% des Aktienkapitals des Buchverlags der Espace Media Groupe (Espace), welcher unter dem Namen Benteli Verlags AG (Benteli) firmiert, zu erwerben. Die restlichen 40% des Aktienkapitals sollen bei Espace verbleiben.

NZZ ist eine Tochtergesellschaft der AG für die Neue Zürcher Zeitung. Die Hauptgeschäftstätigkeit besteht in der Herausgabe der Neuen Zürcher Zeitung. Daneben betreibt die NZZ einen eigenen Buchverlag, der die Sparten Politik, Geschichte, Kultur, Kunst, Wirtschaft und "Zürcherisches" abdeckt.

Espace, vormals Berner Tagblatt Medien Gruppe (BTM), hält eine hundertprozentige Beteiligung an Benteli und ist zudem an der Berner Zeitung AG massgeblich beteiligt. Espace ist als Medienunternehmen im Wesentlichen in den Bereichen Tagespresse und Druckmedien, Verlagswesen, Radio, Fernsehen und Internet tätig.

Benteli ist eine Tochtergesellschaft von Espace. Ihr Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf das Betreiben eines Buchverlags mit Büchern aus

den Bereichen Kunst, Architektur, Fotografie und einem kleinen Bereich "Bernisches". Im Bereich Kunst stehen Ausstellungskataloge, Künstlermonografien und Werkverzeichnisse im Vordergrund.

2. Meldepflicht

Die beteiligten Unternehmen werden Benteli nach dem Zusammenschluss gemäss Aktionärsvereinbarung gemeinsam kontrollieren. Damit handelt es sich um einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU).

Die Umsätze der NZZ und von Espace überschreiten die in Artikel 9 Absatz 2 des Kartellgesetzes (KG) statuierten Schwellenwerte. Der Unternehmenszusammenschluss ist meldepflichtig.

3. Der relevante Markt

Durch den Zusammenschluss sollen die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Verlagswesen koordiniert werden. Die publizistische, verlegerische und kommerzielle Leitung soll durch die NZZ erfolgen. Der Zusammenschluss berührt somit lediglich den Bereich des Buchverlags. Das Verlagswesen gehört weder bei der NZZ noch bei Espace zum Haupttätigkeitsbereich. Zudem beschränken sich die beiden Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Buchverlagsbereich auf eine recht limitierte Auswahl von Büchern. Andere Tätigkeitsbereiche der NZZ und von Espace werden vom Zusammenschlussvorhaben nicht tangiert. Es kann von einem sachlich relevanten Markt für Buchverlage ausgegangen werden.

In geografischer Hinsicht kann der Markt auf den deutschsprachigen Raum, eventuell sogar auf das Gebiet der Deutschschweiz beschränkt werden. Da es jedoch wie nachfolgend aufgezeigt wird, selbst ausgehend von einer engen Marktabgrenzung nicht zur Schaffung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kommt, kann die Frage in vorliegendem Zusammenhang offen bleiben.

Die beteiligten Unternehmen erreichen nach eigenen Angaben im Buchverlag kumulierte Marktanteile von weniger als 5%. Im fraglichen Markt sind zahlreiche weitere Unternehmen tätig. Als wichtigste Konkurrenten können etwa Diogenes Verlag, Paul Haupt AG oder Orell Füssli Verlag genannt werden.

Daraus ist ersichtlich, dass keine betroffenen Märkte im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU vorliegen. Eine nähere Prüfung erübrigt sich.

4. Ergebnis

Zusammenfassend ergeben sich keine Anhaltspunkte, wonach das Zusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken würde. Die Voraussetzungen zur Einleitung einer Prüfung gemäss Artikel 10 KG sind daher nicht erfüllt.