RPW 2003/2 S. 297
Accenture AG/Systor AG
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung nach Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 3. März 2003
A.
Sachverhalt
1. Am 21. Februar 2003 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Accenture AG (nachfolgend AAG), die Aktiven der Systor AG (nachfolgend SAG) sowie die Aktiven deren Tochtergesellschaft, der Systor Business Services AG (SBS), zu übernehmen.
2. Die SAG, nicht aber die SBS, befindet sich seit dem 6. Dezember 2002 in provisorischer, seit dem 6. Februar 2003 in definitiver Nachlassstundung. Als Sachwalterin wurde die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) eingesetzt.
3. Im Rahmen des Nachlassverfahrens stellte es sich heraus, dass eine Sanierung der SAG und damit der Erhalt der Arbeitsplätze grundsätzlich nur durch den Verkauf von betrieblichen Aktiven möglich sein würde. Da die Geschäftstätigkeit der SAG eng mit derjenigen ihrer Tochtergesellschaft SBS verbunden ist, drängte sich ein gleichzeitiger Verkauf der Aktiven beider Gesellschaften auf.
4. Die AAG ist ein weltweit tätiges Management- und Technologiedienstleistungsunternehmen (75'000 Mitarbeiter, Niederlassungen in 47 Ländern). In der Schweiz beschäftigt die AAG zurzeit 390 Mitarbeiter. Die Dienstleistungen der AAG umfassen insbesondere die Bereiche Business- und IT-Beratung, Softwareentwicklung und Projektmanagement. Weiter ist die AAG durch Allianzen mit den Unternehmen Microsoft, SAP, Peoplesoft und Siebel Systems verbunden. Das Dienstleistungsangebot richtet sich an die folgenden Branchenkategorien: Kommunikation, Finanzdienstleistungen, Post und öffentliche Dienste, Produkte (Automobil, Flug, Fracht, Pharma, Verkehr, Touristik u.a.) und Ressourcen (Chemie, Strom, Gas, Wasser, Energie). Die Muttergesellschaft der AAG, die Accenture International S.à.r.l., Luxembourg, sowie deren Zweigniederlassung in der Schweiz nehmen grundsätzlich reine Holdingfunktionen wahr.
5. Die SAG ist ein IT-Dienstleistungsunternehmen, das sowohl Beratung, Applikationsentwicklung und Systemintegration als auch Outsourcingdienstleistungen anbietet. Im Finanzsektor sind spezifische Informatiklösungen für Payments-, Cash- und Riskmanagement, Kontenabstimmung, Wertschriftenmanagement sowie Automatisierung von Wertschriften-Backoffice-Prozessen zu erwähnen. Branchenübergreifend entwickelt und implementiert die SAG Lösungen, die das Management der Kundenbeziehungen (CRM), e-Business, Data- und Documentmanagement, Business Intelligence, IT-Basis- und Enabling-Infrastruktur und Unternehmenssicherheit betreffen. Die SAG wird zur Mehrheit von der UBS AG beherrscht.
6. Die SBS, Tochtergesellschaft der SAG, ist ein spezialisiertes Unternehmen im Bereich der Outsourcing-Dienstleistungen. Im Weiteren stellt sie als Application Service Provider (ASP) den Betrieb und das Management von IT-Infrastrukturen und unternehmensspezifischer Management-Anwendungssoftware sicher.
7. In enger Zusammenarbeit stellen die SAG und die SBS ein umfassendes Informatikdienstleistungangebot bereit, namentlich für den Privatbankensektor (e-Banking, elektronischer Handel, Firewall, Datenmanagement, elektronischer Datentransfer, Anbindungen an SIC, SWIFT, Reuters, Telekurs etc., Bankomatlösungen, Dokumentenverwaltungs- und Ablagesysteme u.a.).
B.
Erwägungen
B.1. Unternehmenszusammenschluss
8. Angesichts der Überschuldung der SAG wird von der AAG nicht die Gesellschaft als Ganzes übernommen, sondern lediglich der grösste Teil deren Aktiven (Aktivenübernahme) sowie bestimmte Passiven.
9. Da die SBS von der Nachlassstundung nicht betroffen ist, wäre für die Übernahme dieser Gesellschaft ein Aktienkauf möglich gewesen. Die Parteien haben sich aber auch in diesem Fall für die Aktivenübernahme entschieden.
10. In beiden Fällen werden Aktiven des operativen Geschäftsbetriebs, die Arbeitsverhältnisse (mit Ausnahme von 100 Arbeitsstellen, die in allen Geschäftsbereichen von SAG abgebaut werden) sowie - soweit möglich - auch die Kundenverträge auf die AAG übertragen. In einem weiteren Schritt sollen die Aktiven der SAG auf eine zu gründende Schwestergesellschaft von der AAG ("Accenture Technology Solutions AG") und diejenigen der SBS auf eine ebenfalls noch zu gründende Tochtergesellschaft der AAG ("Accenture Services AG") übertragen werden.
11. Im Rahmen der Nachlassstundung suchte die Sachwalterin, PwC, nach geeigneten Käufern für die SAG. Neben der AAG haben rund 25 weitere Unternehmen ihr Interesse an einem Kauf bekundet. Mit sechs
potenziellen Investoren sind konkrete Kaufverhandlungen durchgeführt worden. PwC gab schliesslich der AAG den Zuschlag. Wesentliche Entscheidungskriterien waren - nebst dem angebotenen Preis - die Marktlogik (aufgrund der Marktgegebenheiten und -erfordernisse macht der Zusammenschluss zwischen den Geschäftseinheiten der AAG, SAG und SBS Sinn), die Akzeptanz bei Kunden und Mitarbeitenden sowie die Anzahl der übernommenen Arbeitsplätze.
12. Zur Aufrechterhaltung der ordentlichen Geschäftstätigkeit (Erhalt der bestehenden Kundenbeziehungen und der angestammten Mitarbeiter) der SAG und der SBS ist ein rascher Vollzug des vorliegenden Zusammenschlusses für die Parteien von grosser Bedeutung.
13. Nebst der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden ist auch die Einwilligung des Nachlassrichters erforderlich.
14. Die Übernahme der Aktiven (und in geringem Ausmass der Passiven) der SAG und der SBS durch die AAG stellt eine Fusion im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a KG dar (vgl. ZÄCH, Schweizerisches Kartellrecht, Bern 1999, S. 238, Rz. 407).
B.2 Meldepflicht
15. Die AAG erzielte im Jahr 2002 weltweit einen Gesamtumsatz von rund CHF [...], wovon rund CHF [...] auf die Schweiz entfallen. Die SAG erreichte in der Schweiz 2002 einen Umsatz von rund CHF [...], die SBS von rund CHF [...].
16. Damit sind die Umsatzschwellen nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b KG erfüllt. Es handelt sich demnach um einen meldepflichtigen Unternehmenszusammenschluss.
B.3 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter Vorprüfung
B.3.1 Relevante Märkte
B.3.1.a Sachlich relevante Märkte
17. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
18. Accenture und Systor sind im Bereich der IT-Dienstleistungen (Informationstechnologie) tätig. Die Dienstleistungen von Accenture umfassen Business- und IT-Beratung, Softwareentwicklung und Projektmanagement. Die Systor ist in den Bereichen Beratung, Applikationsentwicklung, Systemintegration und Outsourcing tätig. Sie bietet insbesondere ein umfassendes Informatikangebot für den Privatbankensektor an (Elektronischer Handel, Anbindung an SIC, Bankomat-Lösungen, e-Banking, Daten-Management usw.).
19. Die Einteilung der IT-Dienstleistungen in verschiedene Märkte erweist sich als schwierig, da sich die einzelnen Dienstleistungen teilweise überschneiden beziehungsweise ineinander übergehen. Die Marktabgrenzung wird weiter durch die begriffliche Abgrenzung der einzelnen Bereiche erschwert.
20. Im Fall Swisscom/AGI IT Services wurde grundsätzlich zwischen den Bereichen "Hardware" und "Software and Information Technology Services" (SITS) unterschieden (RPW 2001/4, S. 754, Rz. 13). Der SITS-Markt seinerseits wurde in verschiedene Teilmärkte gegliedert. Im Fall IBM/PwC Consulting wurden die Teilmärkte in Anlehnung an die Praxis der EU und des "IT Services Market Definition Guide" von GARTNER etwas anders unterteilt. Im Folgenden wird auf die Gliederung entsprechend IBM/PwC Consulting abgestellt. Die Frage nach der definitiven Unterteilung des SITS-Marktes kann jedoch offen bleiben, da das vorliegende Zusammenschlussvorhaben auch bei einer anderen Gliederung unbedenklich ist.
21. In Anlehnung an die EU hat die Wettbewerbskommission im Fall IBM/PwC Consulting folgende Teilmärkte abgegrenzt (RPW 2002/4, S. 632, Rz. 15):
?? Hardware maintenance
?? Software maintenance
?? Business management services (outsourcing)
?? Education and training
?? Development and integration services
?? IT management services
?? Consulting (Business und IT-Consulting)
22. "Hardware maintenance" umfasst die Wartung der Hardware und die Unterstützung der Nutzer in Hardware bezogenen Fragen. Bei der "Software maintenance" geht es um die Pflege bestehender Software durch Lieferung von Updates sowie technische Unterstützung. "Business management services" beziehen sich auf das Outsourcing von Geschäftsprozessen wie Logistik, Beschaffung, Personal, Buchhaltung oder Customer Relationship Management an Dritte. "Education and Training" umfasst die Ausbildung der Anwender in Bezug auf Hard- und Software. "Development und integration services" beziehen sich auf die Integration von bestehenden Systemen durch die Entwicklung und Implementierung entsprechender Software. Der Betrieb von IT-Anlagen und-Prozessen ist im Bereich "IT management services" zusammengefasst. Beim "Consulting" geht es schliesslich um die Beratung betreffend IT-Strategie und-Planung. In diesem Bereich kann zwischen "Business- und IT-Consulting" unterschieden werden.
23. Nach der Marktabgrenzung der beteiligten Unternehmen ist der Teilmarkt der "IT management services" nicht separat auszuscheiden, sondern im Teilmarkt der "Business management services (outsourcing)" zu integrieren. Da der vorliegende Zusammenschluss auch bei einer engeren Marktabgrenzung unbedenklich ist, kann in diesem Teilmarkt auf die von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Marktdefinition abgestellt werden.
B.2.1.b Räumlich relevante Märkte
24. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
25. Die Wettbewerbskommission ist bisher im Bereich der IT-Dienstleistungen grundsätzlich von nationalen Märkten ausgegangen (RPW 2001/4, S. 757, Rz. 25; RPW 2002/4, S. 633, Rz. 22). In einzelnen Teilmärkten könnte sich unter Berücksichtigung des Nachfrageverhaltens allenfalls eine weitere Marktabgrenzung aufdrängen. Die Frage kann im vorliegenden Fall jedoch offen gelassen werden, da das Zusammenschlussvorhaben selbst bei einer engen Marktabgrenzung unbedenklich ist.
B.2.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
26. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU haben die Unternehmen Angaben über alle sachlichen und räumlichen Märkte zu machen, die vom Zusammenschlussvorhaben betroffen sind. Verfügt ein Unternehmen in einem dieser Märkte in der Schweiz über einen Marktanteil von 30% oder mehr beziehungsweise verfügen zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen über einen gemeinsamen Marktanteil von 20% oder mehr, ist eine eingehende Beschreibung dieser Märkte hinsichtlich der Vertriebs- und Nachfragestruktur sowie der Bedeutung der Forschung und Entwicklung notwendig. Werden diese Marktanteilsschwellen nicht erreicht, ist in der Regel von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlussvorhabens auszugehen.
I. Aktueller Wettbewerb
27. Nach der Meldung ist in den Teilmärkten "Education and training" und "Hardware maintenance" keines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen tätig. Weiter ist die AAG auf den Teilmärkten "Software maintenance" und "IT-Outsourcing" nicht aktiv. Die SAG und die SBS sind dagegen nicht im Teilmarkt "Business consulting" präsent. Schliesslich ist die SBS ausser im Teilmarkt "Business management services (outsourcing)" in keinem weiteren Teilmarkt tätig.
28. Nach eigenen Angaben ergeben sich für die beteiligten Unternehmen in den verbleibenden Teilmärkten für das Jahr 2001 schätzungsweise die in der unten stehenden Tabelle 1 aufgeführten Marktanteile. Für das Jahr 2002 waren ausser für den Teilmarkt "Business
Consulting" im Zeitpunkt der Meldung noch keine verlässlichen Zahlen für die einzelnen Teilmärkte verfügbar. Die beteiligten Unternehmen gehen aber davon aus, dass sich die Marktanteile für das Jahr 2002 in derselben Grössenordnung bewegen dürften. In Bezug auf die zukünftige Entwicklung in den nächsten Jahren nehmen die Parteien an, dass insbesondere der Teilmarkt "IT-Outsourcing" ein hohes Wachstumspotenzial aufweist. In den anderen Teilmärkten dagegen besteht nach Ansicht der beteiligten Unternehmen eher weniger Aussicht auf ein weiteres Wachstum, und es ist bei bestimmten Teilmärkten (namentlich im Consulting-Bereich) sogar mit einer Stagnation zu rechnen.
Tabelle 1
In Mio. CHF 2001
IT-Consulting
Business Consulting
Development and Integration Services
Software maintenance
Business management services (IT-Outsourcing)
Gesamtmarkt [...] [...] [...] [...] [...]
Umsatz AAG [...] [...] (2002, [...]) [...] - -
Umsatz SAG [...] - [...] [...] [...]
Umsatz SBS - - - - [...]
Marktanteil AAG 5%-15% 0,1%-10% (2002, 0,1%-10%)
0,1%-10% - -
Marktanteil SAG 0,1%-10% - 5%-15% 0,1%-10% 0,1%-10%
Marktanteil SBS - - - - 0,1%-10%
Marktanteil gemeinsam 5%-15% 0,1%-10%
(2002, 0,1%-10%)
5%-15% 0,1%-10% 0,1%-10%
Quelle: GARTNER "Report IT Services Market Definitions Guide", Tabellen "European Services in Transition", 2001; ausser für den Teilmarkt "Business Consulting": Quelle: MSM Research
29. In keinem dieser Teilmärkte erreichen die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von gemeinsam über 20% beziehungsweise allein über 30%. Abgesehen von den Teilmärkten
"IT-Consulting" und "Development & integration services", in denen eine geringe Marktanteilsaddition festzustellen ist, sind keine weiteren Marktanteilsüberschneidungen auszumachen. Der vorliegende Zusammenschluss ist daher in den meisten Teilmärkten als komplementär anzusehen. Zudem sind neben der AAG und der SAG beziehungsweise der SBS in den einzelnen Bereichen viele internationale und nationale Grossunternehmen wie Electronic Data Systems (EDS), IBM, Swisscom IT-Services, HP, IBM Global Services (inklusive ex PwC Consulting), Mc Kinsey, BearingPoint (KPMG und ex Andersen Business Consulting) und andere mit zum Teil wesentlich höheren Marktanteilen tätig. Daneben existiert auch nach einem gewissen Bereinigungsprozess in der IT-Branche weiterhin eine grosse Anzahl kleinerer Anbieter.
30. Die IT-Märkte zeichnen sich trotz gewissen Stagnationstendenzen in einzelnen Bereichen nach wie vor durch eine relativ hohe Dynamik, Wachstum und einen intensiven Wettbewerb aus (RPW 2002/4, S. 636, Rz. 34). In Anbetracht der verschwindenden Grenzen zwischen den einzelnen Teilmärkten ist zudem von einem starken potenziellen Wettbewerb auszugehen (siehe auch RPW 2002/4, S. 637, Rz. 38 ff.). Schliesslich dürfte gerade der Zusammenschluss IBM/PwC zu einem zusätzlichen Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck geführt haben.
IV. Ergebnis
31. Die vorläufige Prüfung ergibt aufgrund des herrschenden aktuellen (und potenziellen) Wettbewerbs keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 KG sind daher nicht gegeben.