RPW 2004/3 S. 806
UBS AG/Motor-Columbus AG
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 18. Mai 2004
A.
Sachverhalt
1. Am 12. Mai 2004 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung betreffend das Zusammenschlussvorhaben UBS AG und Motor-Columbus AG erhalten. Durch einen Aktienkauf wird UBS 55,6% der Aktien an Motor-Columbus halten und damit die alleinige Kontrolle über die Motor-Columbus erwerben.
2. Die UBS AG (UBS) ist ein globales Finanzinstitut mit Sitz in Zürich und Basel. Ihre Haupttätigkeiten betreffen Asset Management, Wealth Management, Investment Banking und Wertschriftenhandel sowie - in der Schweiz - das Retail- und Firmenkundengeschäft. UBS hat eine 100%-Beteiligung an der CapVis (C.I.) Ltd. CapVis (C.I.) Ltd. ist der General Partner von mehreren Limited Partnerships, welche ihrerseits eine Beteiligung an der ETAVIS AG (vormals "ABB Gebäudetechnik") halten. Ansonsten hält UBS keine kontrollierenden Beteiligungen an Unternehmen, welche in der Schweiz im selben Bereich tätig sind wie die Motor-Columbus. Die Motor-Columbus AG (Motor-Columbus) mit Sitz in Baden ist eine Aktiengesellschaft, deren operativen Tätigkeiten im Bereich der Energie liegen und in der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel) zusammengefasst sind, an welcher die Motor-Columbus 58,5% aller Namenaktien hält. Daneben ist die Motor-Columbus an verschiedenen Immobilien- und Finanzgesellschaften beteiligt, welche aber mit vorliegendem Fall in keinerlei Zusammenhang stehen. Atel ist ein europaweit tätiges Energieunternehmen mit Sitz in Olten. Ihre Kernkompetenzen sind der Stromhandel und -vertrieb, die Stromerzeugung, die Stromübertragung und die Energiedienstleistungen.
3. Die RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Zentrale mbH (RWE plus) mit Sitz in Essen (Deutschland) ist die Veräusserin der Aktien, welche von der UBS mittels Aktienkaufvertrag erworben werden. RWE plus ist eine 100%-Tochtergesellschaft der deutschen RWE AG (RWE). RWE ist über ihre Tochtergesellschaften in den Geschäftsfeldern Energie, Bergbau und Rohstoffe, Mineralöl und Chemie, Entsorgung, Maschinenbau und Bau tätig.
B.
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
4. Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
B.1.1 Unternehmen
5. Als Unternehmen gelten alle selbstständigen Einheiten, die sich als Produzenten von Gütern oder Dienstleistungen am Wirtschaftsprozess beteiligen und im konkreten Fall als Anbieter oder Nachfrager auftreten (Botschaft zum KG, Sonderdruck, S. 66). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.
B.1.2 Unternehmenszusammenschluss
6. Beim vorliegenden Sachverhalt handelt es sich um einen Erwerb der Kontrolle eines Unternehmens über ein bisher unabhängiges Unternehmen im Sinne von Artikel 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU) und demzufolge um einen Unternehmenszusammenschluss im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG.
7. Das meldepflichtige Unternehmen ist die UBS. Diese plant, 101'200 Inhaberaktien der Motor-Columbus (entspricht 20% des Aktienkapitals der Motor-Columbus) von RWE plus sowie 37'253 Namenaktien der Atel (entspricht 1,23% des Aktienkapitals der Atel) zu erwerben.
8. Bisher hielt die UBS 35,6% des Aktienkapitals der Motor-Columbus. Mit Vollzug des Aktienkaufes wird die UBS an der Motor-Columbus 55,6% der Aktien halten und damit über die Stimmenmehrheit in der Generalsversammlung verfügen. Des Weiteren wird UBS auch den Verwaltungsrat der Motor-Columbus kontrollieren können.
B.2 Meldepflicht
9. Beim vorliegenden Sachverhalt handelt es sich um einen meldepflichtigen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 9 KG, wie aus unten stehender Tabelle ersichtlich ist.
Weltweiter Umsatz
2003
Umsatz in der Schweiz
2003
UBS CHF 33'972 Mio. CHF 13'278 Mio.
Motor-Columbus CHF 5'285 Mio. CHF 859 Mio.
Total CHF 39'257 Mio. CHF 14'137 Mio.
10. Die beteiligten Unternehmen erreichen somit die Umsatzschwellen von Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a und b KG.
B.3 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter vorläufiger Prüfung
11. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).
12. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.
B.3.1 Relevanter Markt
B.3.1.a Sachlich relevanter Markt
13. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
14. Motor-Columbus ist in den folgenden Bereichen tätig:
?? Strom
?? Stromerzeugung
?? Stromübertragung
?? Stromverteilung und -versorgung
?? Stromhandel
?? Energiedienstleistungen
?? Energieversorgungstechnik
?? Gebäudetechnik und -management
?? Elektroinstallationen
15. Es wird im vorliegenden Fall nur der Markt für Elektroinstallationen einer genaueren Prüfung unterzogen werden, da sich in keinem anderen Markt die Tätigkeiten der UBS und der Motor-Columbus überschneiden, das heisst, es gibt in diesen Märkten keine Anteilsadditionen. Der sachlich relevante Markt für das vorliegende Zusammenschlussvorhaben ist demzufolge der Markt für Elektroinstallationen.
B.3.1.b Räumlich relevanter Markt
16. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
17. Der Zusammenschluss von UBS und Motor-Columbus betrifft die ganze Schweiz, weshalb diese den räumlich relevanten Markt darstellt.
B.3.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
18. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als "vom Zusammenschluss betroffene Märkte" bezeichnet).
Marktanteile der beteiligten Unternehmen im Bereich Elektroinstallationen in der Schweiz
Marktanteil 2003
UBS (ETAVIS) [<10%]
Motor-Columbus (AIT) [<10%]
Total [<20%]
19. Der kumulierte Marktanteil von UBS (ETAVIS) und Motor-Columbus (AIT) beträgt nach oben stehender Tabelle [<20%] und überschreitet demnach den Schwellenwert von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU nicht. Der Markt für Elektroinstallationen ist demzufolge nicht als vom Zusammenschluss betroffener Markt zu bezeichnen. Dementsprechend erübrigt sich eine eingehende Marktanalyse.
B.3.3 Ergebnis
20. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 KG sind daher nicht gegeben.
21. Das Sekretariat beantragt aus diesem Grund, auf eine eingehende Prüfung zu verzichten.