RPW 2004/3 S. 810

UTC/EADS Revima

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 7. Juni 2004

Erwägungen

1. Am 14. Mai 2004 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben ein. Demgemäss werden die United Technologies Corporation ("UTC") und die EADS Revima S.A. ("EADS Revima") die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen EADS Revima APU SAS, eine Tochtergesellschaft der EADS Revima, übernehmen.

2. Innerhalb der EADS-Konzerngruppe ist die EADS Revima APU SAS für den Geschäftsbereich Unterhalt, Reparatur und Wartung (Maintenance, Repair and Overhaul; nachfolgend "MRO") von so genannten

Auxiliary Power Units (nachfolgend "APU") zuständig. Bei APU handelt es sich um kleine, gasturbinenbetriebene Motoren, die üblicherweise im hinteren Teil eines Flugzeuges montiert werden und die Versorgung mit Elektrizität und Druckluft sicherstellen, während sich das Flugzeug am Boden befindet.

3. Die Parteien gehen von einem weltweiten Markt für MRO-Dienstleistungen für APU für kommerzielle Verkehrsflugzeuge aus.

4. Keines der beteiligten Unternehmen erreicht in der Schweiz alleine einen Marktanteil von 20%. Ebensowenig erreichen die Unternehmen gemeinsam einen Marktanteil von 30%. Somit liegen keine betroffenen Märkte im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU vor.

5. Die Wettbewerbskommission hat das Zusammenschlussvorhaben mit Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 7. Juni 2004 für unbedenklich erachtet.