RPW 2007/3 S. 467

fenaco/Granador

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 Lcart

Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 11. September 2007

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 11. September 2007

Sachverhalt

1. Am 16. August 2007 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend Sekretariat) die vollständige Meldung des Zusammenschlussvorhabens fenaco/Granador durch fenaco ein. Danach beabsichtigt die Genossenschaft fenaco die alleinige Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen Unidrink AG zu übernehmen. Die Unidrink AG ist ein gemeinsames Getränkeunternehmen der Pomdor AG und der Granador Holding AG. Die Volg Weinkellereien AG (vormals Pomdor AG 1) hält einen Anteil von 64% und die Granador Holding AG einen Anteil von 36% am Aktienkapital der Unidrink AG. fenaco hält 100% der Aktien der Volg Weinkellereien AG und ist damit indirekt mit 64% an der Unidrink AG beteiligt. Das Gemeinschaftsunternehmen existiert seit April 2005. Das Zusammenschlussvorhaben Gemeinschaftsunternehmen Unidrink AG wurde dem Sekretariat am 11. Februar 2005 gemeldet und von demselben als nicht meldepflichtig qualifiziert, weil die Umsatzschwellen von Art. 9 KG nicht erreicht wurden

2. Gemäss Meldung sind fenaco und der Verwaltungsrat der Granador Holding AG anlässlich der Festlegung der künftigen Strategie zum Schluss gekommen, dass die Führung der Unidrink AG als Gemeinschaftsunternehmen Nachteile aufweist. Die Parteien sind in der Folge übereingekommen, dass die Granador Holding AG vollumfänglich durch die fenaco übernommen werden soll, damit eine vollständige Integration der Granador Holding AG und damit der Unidrink AG in die fenaco erfolgen kann. Zu diesem Zweck hat die fenaco den Aktionären der Granador Holding AG am 28. August 2007 ein Angebot für die Übernahme aller Granador-Aktien unterbreitet. Damit findet ein Wechsel von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle statt.

2. Die fenaco ist eine genossenschaftlich organisierte Unternehmensgruppe der schweizerischen Agrarwirtschaft mit Sitz in Bern. Sie bezweckt die Versorgung der Landwirtschaft und weiterer Kreise mit landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, Verbrauchsgütern und Dienstleistungen, einschliesslich Import und Handel mit Mineralölprodukten. Weiter verfolgt sie eine auf die Veredelung und Vermarktung von Erzeugnissen aus Pflanzen- und Tierprodukten ausgerichtete Handels-, Produktions- und Dienstleistungstätigkeit, einschliesslich Handel mit Weinen und Spirituosen. Die fenaco besitzt Konzernstruktur. Die strategischen Geschäftsfelder sind in Divisionen zusammengefasst, zu welchen gemäss Meldung sowohl Stammhaus-Geschäftsbereiche, als auch Tochtergesellschaften gehören können. Die Tätigkeit der fenaco im Bereich der Getränke gehört zum Departement Getränke/Wein und erfolgt ausschliesslich in der Volg Weinkellereien AG bzw. Unidrink.

3. Die Volg Weinkellereien AG (nachfolgend Volg Weinkellereien) mit Sitz in Winterthur bezweckt die Herstellung von und den Handel mit Weinen und anderen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken aller Art. Sie hält 64% der Aktien der Unidrink und 100% der Aktien der Mineralquellen Elm AG.

4. Die Granador Holding AG (nachfolgend Granador) hat ihren Sitz in Hitzkirch (LU). Sie bezweckt das Erwerben, Halten, Verwalten, Veräussern und Finanzieren von Gesellschaften, insbesondere im Getränke- und Nahrungsmittelbereich. Sie hält 36% der Aktien der Unidrink. Weiter hält sie 100% der Lupo Holding AG, einer reinen Liegenschaftsgesellschaft.

5. Das Gemeinschaftsunternehmen Unidrink AG (nachfolgend Unidrink) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hitzkirch (LU). Sie bezweckt Herstellung und Abfüllung von Getränken sowie den Handel mit Getränken aller Art. Sie hält 72% der Aktien an der Pomog AG mit Sitz in Amriswil (TG), welche Obst und Früchte zu Obst- und Fruchtsaft-Konzentraten verarbeitet.

6. Unidrink produziert Apfelsaft und Obstwein (Ramseier), Süssgetränke (Sinalco, Elmer Citro), Mineralwasser (Elmer Mineral), und Fruchtsaft (Granador). Darüber hinaus produziert Unidrink Eigenmarken für Schweizer Detailhändler (Bier und Süssgetränke) und stellt im Unterauftrag für internationale Unternehmen (Pepsi, Coca Cola, Unilever, Eckes Granini) Getränke her. Mit seinem Vollsortiment ist Unidrink ein bedeutender Getränkeproduzent in der Schweiz.

7. Unidrink wurde im Jahr 2005 gegründet und sollte von fenaco und Granador als Gemeinschaftsunternehmen geführt werden. Gemäss Meldung hat sich der Markt seit 2005 verändert. Insbesondere erfolgten weitere Zusammenschlüsse oder Markteintritte in die Schweiz. Beispielsweise hat Migros im Februar 2007 den Kauf von Denner bekannt gegeben und werden in den nächsten Jahren Aldi und Lidl in den Schweizer Markt eintreten. Durch diese Markteintritte werden Getränkeproduzenten in der Schweiz unter Druck geraten und müssen effizienter werden. Im Zusammenhang mit der Festlegung der künftigen

1 Die Pomdor AG wurde im Jahr 2006 konzernintern in die Volg Weinkellereien AG fusioniert.

2 Vergleiche das Schreiben 41-0000: Zusammenschluss Pomdor AG / Granador AG zu Unidrink AG.

strategischen Ausrichtung, der Wahl der Produktionsstandorte und der Besetzung der Schlüsselpositionen zeigte sich, dass die Führung der Unidrink als Gemeinschaftsunternehmen Nachteile hat. Mit der alleinigen Kontrolle durch fenaco sollen Geschäftsentscheide künftig schneller und damit effizienter gefasst werden können.

B

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

8. Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

B.1.1 Unternehmen

9. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.

B.1.2 Unternehmenszusammenschluss

10. Als Unternehmenszusammenschluss gilt jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG). Ein Unternehmen erlangt im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG die Kontrolle über ein bisher unabhängiges Unternehmen, wenn es durch den Erwerb von Beteiligungsrechten oder auf andere Weise die Möglichkeit erhält, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit des anderen Unternehmens auszuüben (Art. 1 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [VKU], SR 251.4).

11. Am 28. August 2007 hat fenaco den Aktionären der Granador, die ihrerseits bisher zu 36% am Aktienkapital des Gemeinschaftsunternehmens Unidrink beteiligt war, ein öffentliches Kaufangebot unterbreitet. Mit dem Erwerb sämtlicher Granador-Aktien erlangt fenaco mittelbar die alleinige Kontrolle über Unidrink. Damit liegt ein Unternehmenszusammenschluss im Sinne des Kartellgesetzes vor.

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

12. In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.

B.3 Meldepflicht

13. Vorhaben über Zusammenschlüsse sind vor ihrem Vollzug der Wettbewerbskommission zu melden, sofern im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss: die beteiligten Unternehmen einen Umsatz von insgesamt mindestens CHF 2 Mia. oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt mindestens CHF 500 Mio. erzielten; und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen einen Umsatz in der Schweiz von je mindestens CHF 100 Mio. erzielten (Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Bst. b. KG).

14. Gemäss Meldung wurden im Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss folgende Umsätze erzielt:

Gesellschaft Umsatz 2006 (in Mio. CHF)

fenaco 4’745

Granador Holding AG 2.2

Unidrink AG 200

Die beteiligten Untenehmen haben im letzten Geschäftsjahr insgesamt einen Umsatz von mehr als CHF 2 Mia. und zwei beteiligte Unternehmen haben in der Schweiz einen Umsatz von je mehr als CHF 100 Mio. erzielt. Damit sind die Umsatzschwellen in Art. 9 KG überschritten und der Zusammenschluss ist meldepflichtig.

B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter vorläufiger Prüfung

15. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte

ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).

16. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.

B.4.1 Relevante Märkte

B.4.1.a Sachlich relevanter Markt

17. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich

ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

18. Unidrink produziert Apfelsaft und Obstwein, kohlensäurehaltige Softdrinks, Mineralwasser, Fruchtsaft und Bier. In der Verfügung der Wettbewerbskommission vom 6. Dezember 2004 in Sachen Feldschlösschen Getränke Holding/Coca Cola AG/Coca Cola Beverages AG (RPW 2005/1 S. 114 ff., Ziff. 58) wurden im Bereich nicht alkoholischer Getränke u.a. ein Markt für kohlensäurehaltige Softdrinks, ein Markt für Mineralwasser und ein Markt für Fruchtsäfte abgegrenzt. Die fenaco schlägt vor, die Produkte Apfelsaft und Obstwein ebenfalls als einen Teilmarkt zu definieren. Im Bereich alkoholischer Getränke wird von Unidrink zudem Bier produziert, weshalb zusätzlich ein Markt für Bier abzugrenzen ist. Der Bereich Spirituosen (Pomdor AG Distellerie, St. Georg) ist im Oktober 2006 an die Diwisa AG verkauft worden und fenaco/Unidrink haben sich aus diesem Bereich zurückgezogen. In der Meldung werden folgende Teilmärkte abgegrenzt:

a. Markt für Süssgetränke

b. Markt für Mineralwasser

c. Markt für Fruchtsaft

d. Markt für Bier

e. Markt für Apfelsaft und Obstwein

19. Obstwein ist gemäss Art. 378 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995, ([LMV] SR 817.02) ein Getränk, das aus frisch gepresstem oder physikalisch haltbar gemachtem Apfelsaft oder Birnensaft durch eine teilweise oder vollständige alkoholische Gärung gewonnen worden ist. Der Alkoholgehalt muss mindestens drei Volumenprozent betragen; gestattet ist die Zugabe von Apfel- oder Birnensaft, Zucker oder Zuckerarten für die Nachgärung zur Herstellung von Obstschaumwein sowie Kohlendioxyd (Art. 379 LMV). Gemäss Meldung produziert Unidrink aus Mostäpfeln Apfelsaft und Obstwein. Apfelsaft und Obstwein würden mit dem gleichen Ausgangsprodukt hergestellt und die Beschaffungs- und Absatzkanäle seien im Wesentlichen gleich, weshalb nachfolgend nicht von zwei unterschiedlichen Teilmärkten ausgegangen werden müsse.

20. Ob Apfelsaft und Obstwein einen eigenen relevanten Markt bilden, während alle anderen Fruchtsäfte einem Markt für Fruchtsäfte zugeordnet werden, ist fraglich. Dies würde implizieren, dass z.B. Birnen- und Orangensaft als Substitute angesehen würden, nicht jedoch Birnen- und Apfelsaft. Die Frage nach der korrekten Marktabgrenzung kann vorliegend jedoch offengelassen werden: Wie nachfolgend zu erläutern ist, bietet die Übernahme der alleinigen Kontrolle über Unidrink durch fenaco selbst bei der engsten Marktabgrenzung (Markt für Apfelsaft und Obstwein) keine Anhaltspunkte für eine Begründung oder eine Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung.

Marktgegenseite sind gemäss Meldung in vorliegendem Fall einerseits die Grossunternehmen des Detailhandels (Coop, Denner etc.) und andererseits die Gastronomie, die mittels Depositären (Feldschlösschen, Heineken, Eichhof u.a.) von Unidrink beliefert werden. Aus Sicht der Detailhändler und der Depositäre kann davon ausgegangen werden, dass die einzelnen Produzenten von Apfelsaft und Obstwein substituierbar sind. Nicht abschliessend geklärt ist allerdings die Frage, ob diese Beziehung symmetrisch ist und die Absatzkanäle Gastronomie-Depositäre und Detailhandel produzentenseitig als Substitute zu bewerten sind. Coop und Denner allein nehmen gemäss Meldung ca. 60% der von Unidrink produzierten Menge ab. Ihre Nachfragemacht dürfte die Ausweichmöglichkeiten der Produzenten signifikant einschränken. Auf eine vertiefte Analyse der Substituierbarkeit der Absatzkanäle kann jedoch vorliegend verzichtet werden, da der Unternehmenszusammenschluss zu keinen Marktanteilsadditionen und damit nicht zu einer Veränderung der Marktstrukturen führt.

B.4.1.b Räumlich relevanter Markt

21. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

22. fenaco schlägt vor von einem internationalen Markt auszugehen und begründet dies damit, dass weder auf der Beschaffungsnoch auf der Absatzseite Import- und Exportbeschränkungen bestehen. Aufgrund der hohen Kosten, die der internationale Getränketransport verursacht, ist allerdings davon auszugehen, dass Detailhändler und Depositäre den Getränken, welche den sachlich relevanten Markt beschreiben, vorwiegend schweizweit nachfragen. Der räumlich relevante Markt ist folglich national abzugrenzen.

B.5.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

23. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als "vom Zusammenschluss betroffene Märkte" bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

24. Die Marktanteile von Unidrink an der Inlandproduktion sind gemäss Meldung für die einzelnen sachlichen Märkte die folgenden:

Produktion von Nationale Gesamtproduktion (in 1000 Litern)

Produktion Unidrink (in 1000 Litern)

Marktanteil Unidrink (in Prozenten)

Süssgetränken 600'000 [...] 10-20

Mineralwasser 435’000 [...] 0-10

Bier 428’000 [...] 0-10

Fruchtsäften 160’000 [...] 20-30

Apfelsaft und Obstwein 79’000 [...] 40-50

Quelle: ASG Getränkestatistik, Canadean Report, SOV

25. Die Marktanteile von Unidrink am Inlandkonsum sind gemäss Meldung für die einzelnen sachlichen Märkte die folgenden:

Konsum von Nationaler Gesamtkonsum (in 1000 Litern)

Produktion Unidrink (in 1000 Litern)

Marktanteil Unidrink (in Prozenten)

Süssgetränken 747'000 [...] 0-10

Mineralwasser 734’000 [...] 0-10

Bier 462’000 [...] 0-10

Fruchtsäften 172’000 [...] 20-30

Apfelsaft und Obstwein 79’000 [...] 40-50

Quelle: Canadean Report

26. Der Marktanteil von Unidrink in den Teilmärkten Süssgetränke, Mineralwasser, Bier und Fruchtsaft beträgt weniger als 30%. Es handelt sich demnach nicht um betroffene Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU.

27. Der Schwellenwert von 30% wird einzig auf dem Markt für Apfelsaft und Obstwein überschritten. Nachfolgend wird deshalb die voraussichtliche Stellung von Unidrink auf dem Teilmarkt für Apfelsaft und Obstwein untersucht.

I. Aktueller Wettbewerb

a. Beschaffungsmarkt

28. Gemäss Meldung bezieht Unidrink Mostobst (Äpfel und Birnen) von Bauern aus der ganzen Schweiz. Zu den typischen Mostäpfeln gehören beispielsweise die Sorten Blauacher, Boskop, Sauergrauech, Thurgauer Weinapfel oder Tobiässler. Alle diese Sorten wachsen praktisch ausschliesslich auf den traditionellen Hochstammbäumen. Die Kantone Bern, Thurgau, St. Gallen und Luzern haben die grössten Bestände an Hochstammbäumen und produzieren entsprechend die grössten Mostobstmengen.

29. Gemäss Meldung sind die Apfelsaft- und Obstweinproduzenten nicht auf Mostobst aus ihrer Region spezialisiert, sondern bieten ein Vollsortiment an, womit sie den Einkauf in der gesamten Schweiz tätigen. Da der Markt für Mostobst wirksam durch Zölle geschützt wird, ist der internationale Einkauf erschwert. Es ist daher von einem nationalen Markt auszugehen.

30. Bei der Abnahme von Mostobst zeigt sich gemäss Meldung folgendes Bild:

Produzent Abnahme von Mostobst (in t) Marktanteil (in %)

Unidrink [...] 30-40

Thurella AG, Egnach [...] 20-30

Mosterei Möhl AG, Arbon [...] 0-10

Brunner E. AG, Steinmaur [...] 0-10

Brunschwiler Urs + Judith, Gossau [...] <1

Fremo Interdrink AG, Muri (AG) [...] 0-10

Frutonic SA, Pont-de-la-Morge [...] 0-10

Getränke Fraefel, Henau [...] 0-10

Huwiler AG, Balterswil [...] 0-10

Kobelt & Co. Mosterei, Marbach [...] <1

Landtwing Rütter AG, St. Erhard [...] 0-10

Lussi Getränke AG, Stans [...] <1

Muff Adrian, Römerswil [...] <1

NIBA-Getränke AG, Bazenried [...] <1

Obstverwertungsgenossenschaft, Staad [...] <1

OrCava AG, Wädenswil [...] <1

Pilatus Getränke AG, Alpnach Dorf [...] <1

Schlör AG, Menziken [...] <1

Unipektin AG, Eschenz [...] 0-10

Weiss zum Erlenbach AG, Cham [...] <1

Weitere, inkl. Bäuerliche Direktvermarkter [...] 10-20

Total 145’840 100

Quelle: Schweizerischer Obstverband

31. In der Schweiz gibt es damit drei grosse Abnehmer für Mostobst (Unidrink, Thurella und Möhl) und viele kleinere und mittlere Abnehmer. Es herrscht Tendenz zur Unterversorgung des Marktes mit Mostäpfeln. Dies hat gemäss Meldung mit einem allgemeinen Rückgang von Mostbäumen über die letzten Jahre hinweg sowie kurzfristigen Angebotsbeschränkungen infolge Befall der Bäume mit Feuerbrand zu tun. Die Obstproduzenten der Schweiz finden demnach problemlos Abnehmer für Mostäpfel.

b. Absatzmarkt

32. Die Absätze von Obstsaft und Obstwein im Jahr 2006 waren gemäss Meldung die folgenden:

Produzenten Absatz von Obstsaft und Obstwein (in 1'000 l) Marktanteil (in %)

Unidrink [...] 40-50

Thurella AG, Egnach [...] 30-40*

Mosterei Möhl AG,Arbon [...] 0-10*

Weitere [...] 10-20*

Quelle: Schweizerischer Obstverband/Canadean Report (*=Schätzungen)

33. Abnehmer von Obstsaft und Obstwein sind

gemäss Meldung Unternehmen im Detailhandel (Coop, Migros etc.) sowie Depositäre, welche die Gastronomie beliefern. Coop und Denner sind die grössten Abnehmer von Unidrink. Ihre Bezüge machen 60% der von Unidrink insgesamt abgesetzten Menge aus.

34. Gemäss Meldung kaufen Coop und Migros sowie die Depositäre in der ganzen Schweiz ein. Auch der Markt für verarbeiteten (z.B. pasteurisierten) Most sowie Obstwein ist durch Zölle geschützt. Deshalb ist der Absatzmarkt ebenfalls national abzugrenzen.

c. Vertriebs- und Nachfragestruktur

aa. Marktphase

35. Gemäss Meldung lassen sich bei Apfelsaft und Obstwein keine systematischen Marktphasen erkennen. Nach zwei Jahrzehnten kontinuierlichem Rückgang steige der Konsum seit vier Jahren wieder kräftig an. Dieses gesteigerte Interesse könne auf der einen Seite auf neue Gebinde wie die 1.5 Liter-PET-Flasche oder die Bag-in-Box-Verpackung im Direktverkauf, auf der anderen Seite auch auf Produktinnovationen wie beispielsweise Apfelschorle zurückgeführt werden.

bb. Kundensegmente

36. Gemäss Meldung stellen der Detailhandel und die Gastronomie die beiden grössten Kundensegmente dar.

37. Im Detailhandel gibt es gemäss Meldung wenige grosse Anbieter, welche aufgrund ihrer Marktstellung eine grosse Nachfragenacht haben. Aufgrund der Platzverhältnisse am Point of Sale verfügen sie über ein relativ eng begrenztes Sortiment. Zudem kann festgestellt werden, dass allgemein hohe Preise für Listungen (Listungsgebühren werden für das Aufnehmen von Produkten in das Sortiment eines Detailhändlers erhoben und u.a. nach Platzierung der Produkte sowie deren Promotion abgestuft) bezahlt werden.

38. In der Gastronomie ist der Anteil der grossen Abnehmer von Obstsäften und Obstwein kleiner als im Detailhandel und die Anzahl Kunden, d.h. die Getränkehändler und Depositäre, ist grösser. Die grössten einzelnen Abnehmer sind Brauereien mit eigenen Produkten. Die Getränkehändler und Depositäre verfügen aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage der Gastronomiebetriebe generell über breite Sortimente.

cc. Bedeutung von Forschung und Entwicklung

39. In der Meldung wird das Getränk Apfelschorle als wesentliche Innovation bezeichnet. Dies habe in den letzten Jahren zu einer Steigerung des Absatzes geführt. Dieses ursprünglich in Deutschland und Österreich lancierte Getränk habe den Nerv der Zeit getroffen. Daher könne mit relativ wenig Werbemitteln eine breite Bekanntheit erreicht werden. Solche Innovationen seien jedoch äusserst selten und in naher Zukunft nicht zu erwarten.

dd. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

40. Gemäss den Angaben in der Meldung gibt es zur Zeit keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Unternehmen. Danach werden die wichtigsten Produktinnovationen auf der Ebene Marketing durchgeführt.

d. Marktentwicklung

aa. Marktvolumen und Marktanteile der beteiligten Unternehmen in den letzten 3 Jahren

41. Gemäss Meldung haben sich die Marktanteile der beteiligten Unternehmen auf dem Beschaffungsmarkt für Mostobst folgendermassen entwickelt:

Produzent von Obstsaft

2004

(in %)

2005

(in %)

2006

(in %)

Q.1+2 2007

(in %)

Granador 0-10 0 0 0

Volg Weinkellereien 30-40 0 0 0

Granador/Volg Weinkellereien/Unidrink (seit 2005)

0 30-40 30-40 Niveau Vorjahre

42. Auf dem Absatzmarkt für das Sortiment Apfelsaft und Obstwein entwickelten sich die Marktanteile wie folgt:

Produzent von Obstsaft

2004

(in %)

2005

(in %)

2006

(in %)

Q.1+2 2007

(in %)

Granador 0-10 0 0 0

Volg Weinkellereien 30-40 0 0 0

Granador/Volg Weinkellereien/Unidrink (seit 2005)

0 40-50 40-50 Niveau Vorjahre

Wie man den Tabellen entnehmen kann, sind die Marktanteile von Granador und den Volg Weinkellereien nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Unidrink auf dasselbe übergegangen und haben sich seither nur gering verändert. Die Tätigkeit der fenaco im Bereich der Getränke erfolgt ausschliesslich in der Volg Weinkellereien. Da die Produktion von Apfelsaft und Obstwein durch Volg Weinkellereien vollständig an das Gemeinschaftsunternehmen Unidrink ausgelagert wurde, kommt es

bei der Übernahme der vollständigen Kontrolle über Unidrink durch fenaco zu keinen Marktanteilsadditionen.

bb. Marktanteile der drei wichtigsten Wettbewerber

43. Gemäss Meldung haben sich die Marktanteile der drei wichtigsten Wettbewerber auf dem Beschaffungsmarkt für Mostobst folgendermassen entwickelt:

Produzent von Obstsaft 2004

(in %)

2005

(in %)

2006

(in %)

Q.1+2 2007

(in %)

Unidrink 30-40 30-40 30-40 Wie Vorjahre

Thurella 20-30 20-30 20-30 Wie Vorjahre

Möhl 0-10 0-10 0-10 Wie Vorjahre

Quelle: Schweizerischer Obstverband

44. Auf dem Absatzmarkt für das Sortiment Apfelsaft und Obstwein entwickelten sich die Marktanteile gemäss Meldung wie folgt:

Produzent von Obstsaft

2004

(in %)

2005

(in %)

2006

(in %)

2007 (1.+2. Q.)

(in %)

Unidrink 30-40 40-50 40-50 Wie Vorjahre

Thurella 30-40* 30-40* 30-40* Wie Vorjahre

Möhl 0-10* 0-10* 0-10* Wie Vorjahre

(*Schätzungen)

45. Gemäss Meldung liegen die Marktanteile der drei wichtigsten Wettbewerber auf dem Beschaffungsmarkt leicht tiefer als auf dem Absatzmarkt, weil alle drei Unternehmen noch Saft bei anderen Mostproduzenten einkaufen.

II. Potentieller Wettbewerb

46. In den letzten fünf Jahren haben gemäss Meldung keine neuen Unternehmen mit der Produktion von Obstsaft in der Schweiz begonnen. Es werden auch in den nächsten drei Jahren keine solchen Marktzutritte erwartet.

47. Allerdings könnte der Marktanteil von Unidrink gemäss Meldung in Zukunft aus folgenden Gründen zurückgehen: Im Rahmen der Agrarpolitik des Bundes wird in den nächsten Jahren eine Marktöffnung erwartet, mit welcher Importe von Mostobst und Konzentraten, insbesondere aus Polen und China, möglich sein werden. Es sei wahrscheinlich, dass die grossen Detailhändler für ihre Säfte im Tief- und Mittelpreissegment selbst Konzentrat aus dem Ausland importieren und aufbereiten, und bloss für die Premiummarken des Hochpreissegments Schweizer Saft verwenden werden.

B.5.3 Ergebnis

48. Auf dem Beschaffungsmarkt für Mostobst sind Unidrink mit 30-40%, Thurella mit 20-30% und Möhl mit 5-10% der in der Schweiz angebotenen Menge

die grössten Abnehmer. Es gibt eine Unterversorgung mit Mostäpfeln, weshalb die Produzenten leicht Abnehmer finden. Auf dem Absatzmarkt für Apfelsaft und Obstwein sind Unidrink mit 40-50%, Thurella mit in der Meldung geschätzten 30-40% und Möhl mit in der Meldung geschätzten 5-10% der insgesamt abgesetzten Menge in der Schweiz die grössten Anbieter. Obwohl Unidrink über eine starke Marktstellung verfügt, ist sie aufgrund der Nachfragemacht insbesondere von Coop und Denner sowie der Marktstellung der Mitbewerber nicht in der Lage sich in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten. Die Marktanteile der drei wichtigsten Wettbewerber sind in den letzten drei Jahren mehr oder weniger konstant geblieben. Durch die Übernahme der alleinigen Kontrolle der Unidrink durch fenaco wird sich daran voraussichtlich nichts ändern. Diese führt zu keiner Marktanteilsaddition und hat keinen Einfluss auf die Marktstellung der Unidrink. Folglich dürfte sich auch an der Situation der bestehenden und allfälliger potentieller Wettbewerber auf dem Markt für Apfelsaft und Obstwein nichts ändern.

49. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.