RPW 2008/4 S. 717

Tata Limited et al./Piaggio

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 2. Oktober 2008

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 2. Oktober 2008

Erwägungen

1. Am 2. September 2008 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt Tata Limited (nachfolgend: Tata Limited) mittels Erwerbs von 34.19 % des Aktienkapitals von Piaggio Aero Industries SpA (nachfolgend: Piaggio) die gemeinsame Kontrolle über Piaggio zu erlangen. Gegenwärtig wird Piaggio zusammen von Mubadala Development Company PJSC (nachfolgend: Mubadala), Lochmore S.A.H (nachfolgend: Lochmore), Herrn Piero Ferrari und Herrn Jose Di Mase kontrolliert.

2. Piaggio ist eine nach italienischem Recht konstituierte Gesellschaft mit Sitz in Italien. Piaggio ist in der Herstellung von Flugzeugen, Flugzeugstrukturkomponenten und Motorteilen aktiv. Piaggio bietet ausserdem Motorwartungsdienstleistungen an.

3. Tata Limited ist eine seit 101 Jahren bestehende Gesellschaft im Vereinigten Königreich. Tata Limited ist hauptsächlich in den Bereichen Einkaufsagentur, Vertretung, Rohstoffhandel, Handel mit industriellen Rohwaren und Handelsfinanzierung aktiv. Tata wird von Tata Sons Limited kontrolliert. Tata Limited und Tata Sons sind Teil der Tata Unternehmensfamilie, welche auch Tata Consultancy Services Limited und Tata Steel Limited umfasst.

4. Mubadala ist eine Aktiengesellschaft in Abu Dhabi. Mubadala ist ein Investitionsvehikel, das vollständig von der Regierung des Emirats von Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten kontrolliert wird. Mubadala ist mit direkten Investitionen weltweit tätig und ist beauftragt, neue Firmen zu gründen und weltweit strategische Beteiligungen an bereits bestehenden Firmen zu erwerben.

5. Lochmore ist eine nach luxemburgischem Recht konstituierte Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Lochmores einziger Zweck ist das Halten und Verwalten finanzieller Investitionen. Gegenwärtig ist die Beteiligung an Piaggio die einzige Investition von Lochmore.

6. Herr Piero Ferrari ist ein italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien. Herr Piero Ferrari ist Sohn des Gründers des Scuderia Ferrari Racing Teams und des Automobilherstellers Ferrari.

7. Herr Jose Di Mase ist ein italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien. Herr Di Mase hat keine direkt oder indirekt zur Kontrolle berechtigten Anteile an anderen Unternehmen.

8. Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde auch der Europäischen Kommission gemeldet (Case No Comp/M5292), welche die Meldung gutgeheissen hat.

9. Die vorläufige Prüfung ergab, dass aufgrund nicht überlappender Geschäftstätigkeiten und nicht vorhandenem Umsatz von Piaggio in der Schweiz keine betroffenen Märkte vorliegen.

10. Deshalb liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet noch eine solche verstärkt wird. Auf die Eröffnung einer Prüfung gemäss Art. 10 KG konnte demzufolge verzichtet werden.