RPW 2012/4 S. 749
Acquiring-Gebühren auf Maestro-Transaktionen
Rubrum
Schlussbericht vom 11. Juli 2012 in Sachen Vorabklärung gemäss Art. 26 KG betreffend Acquiring-Gebühren auf Maestro-Transaktionen wegen allenfalls unzulässiger Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 KG und/oder unzulässiger Verhaltensweise gemäss Art. 7 KG.
A
Sachverhalt
A.1 Gegenstand
1. Gegenstand der Vorabklärung ist der von SIX Multipay AG (SIX Multipay) mit einer Meldung nach Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG1 am 16. März 2010 vorgebrachte Sachverhalt. Danach plante MasterCard Europe SPRL (MasterCard) die Einführung der neuen Acquiring-Gebühr „Maestro Development Fund“ (MDF) per 1. Juli 2010 sowie die Weiterführung der per 1. Januar 2008 bereits eingeführten Acquiring-Gebühr „Maestro Volume Fee“ (MVF) in der Schweiz. Diese Gebühren sollten gemäss Meldung von SIX Multipay gegenüber den Akzeptanzstellen (Händler) weiterverrechnet werden, indem sie als Zuschläge auf die bestehenden Händler-Gebühren (Merchant Service Charges [MSC]) aufgerechnet werden.
2. Mit der Vorabklärung soll geklärt werden, ob Anhaltspunkte bestehen, dass es sich bei der Einführung der MDF-Gebühr sowie bei der Weiterführung der MVF um eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne von Art. 5 KG respektive um eine missbräuchliche Verhaltensweise im Sinne von Art. 7 KG handelt.
A.2 Verfahren
3. Mit Schreiben vom 16. März 2010 hat SIX Multipay dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) die Umsetzung der Acquiring-Gebühren MDF und MVF von MasterCard und deren Weiterbelastung an die Kunden von SIX Multipay per 1. Juli 2010 sowie Zahlungen von MasterCard an SIX Multipay im Rahmen des Maestro-Debitkartensystems in Anwendung von Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG gemeldet.
4. Am 16. Juni 2010 hat das Sekretariat innerhalb der Widerspruchsfrist nach Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG eine Vorabklärung in Sachen Acquiring-Gebühren auf Maestro-Transaktionen gegenüber MasterCard und den in der Schweiz tätigen Maestro-Acquirern eröffnet.
5. Zwischen dem 23. und dem 30. Juni 2010 erhielten die Wettbewerbsbehörden von SIX Multipay, dem Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) und der Erdölvereinigung (EV) Gesuche um die (superprovisorische) Anordnung vorsorglicher Massnahmen im Zusammenhang mit den von MasterCard eingeführten Gebühren. Die Gesuche wurden am 14. und 19. Juli 2010 ergänzt.
6. SIX Multipay hat daraufhin vorläufig auf den Antrag auf einen Erlass der superprovisorischen Massnahmen verzichtet, hat den Antrag jedoch in ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen umgewandelt.
7. Das Sekretariat hat die übrigen Gesuche bezüglich des Erlasses superprovisorischer Massnahmen abgewiesen, aber die Frage der Angemessenheit von vorsorglichen Massnahmen offengelassen. Mit Schreiben vom 9. Juli 2010 und vom 26. Juli 2010 hat MasterCard zu den Gesuchen Stellung genommen.
8. Das Sekretariat hat die Gesuche von SIX Multipay, des VEZ und der EV um Anordnung vorsorglicher Massnahmen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen von den Gesuchstellerinnen nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden konnten. Zugleich erachtete das Sekretariat zu diesem Zeitpunkt die Anhaltspunkte als ungenügend, um eine Untersuchung nach Art. 27 ff. KG zu eröffnen. Es hat deshalb auf einen entsprechenden Antrag an die Wettbewerbskommission verzichtet.
9. Mit Schreiben vom 31. August 2010 hat das Sekretariat SIX Multipay, den VEZ und die EV darüber informiert, dass die Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen und für die Eröffnung einer Untersuchung nicht erfüllt seien.
10. Das Sekretariat versandte am 8. Februar 2011 einen Fragebogen zu den Acquiring-Gebühren bei Maestro an zahlreiche Marktteilnehmer. Zwischen Februar und März 2011 gingen die Antworten der angeschriebenen Unternehmen und Vereinigungen ein.
11. Am 16. Januar 2012 hat das Sekretariat an einem Treffen mit MasterCard verschiedene Fragen zur Governance des MDF gestellt, welche MasterCard mit Schreiben vom 24. Februar 2012 beantwortet hat.
A.3 MVF und MDF
A.3.1 Übersicht
12. Gegenstand der vorliegenden Vorabklärung bilden folgende Gebühren im Rahmen des Maestro Debitkartensystems2:
(i) Maestro Development Fund (MDF) Gebühr: Es
handelt sich hierbei um eine durch MasterCard erhobene, vom inländischen Acquiring-Umsatz abhängige Gebühr. Diese Gebühr wird von MasterCard vollständig reinvestiert, indem bei den Acquirern Innovationsprojekte finanziert werden.
(ii) Maestro Volume Fee (MVF): Es handelt sich
hierbei um eine durch MasterCard erhobene, vom Acquiring Umsatz abhängige Lizenzgebühr. Die Acquirer bezahlen diese Gebühr an MasterCard für die Bereitstellung des Maestro-Systems.
1 Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251).
2 Für eine ausführliche Beschreibung des Maestro-Debitkartensystems in der Schweiz wird auf den Schlussbericht des Sekretariats vom 31. Mai 2011 Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee verwiesen.
13. Die vertragliche Basis für die Erhebung der MDF und MVF Gebühr findet sich in den Maestro Global Rules. Gemäss Ziff. 15.1 der Maestro Global Rules sind die Teilnehmer zur Bezahlung sämtlicher von der Kartenorganisation festgelegten Gebühren verpflichtet.
14. Weiter war ursprünglich auch ein Domestic Maestro Acquiring Volume Support (MAVS) vorgesehen. Es sollte sich dabei um eine vom Acquiring Umsatz von [Acquirer] bzw. vom Erreichen bestimmter Zielgrössen abhängige Zahlung von MasterCard an [Acquirer] handeln. [Acquirer] sollte sich in diesem Zusammenhang verpflichten, bestrebt zu sein, eine gewisse Anzahl vertraglich definierter Verkaufspunkte (Point of Sale [POS]) mit der Maestro PayPass Kontaktlos-Technologie aufzurüsten. Der MAVS war allerdings nur Gegenstand von
Verhandlungen von MasterCard mit [Acquirer], wurde aber letztlich nie eingeführt.
15. Die im Rahmen des Maestro-Debitkartensystems erhobenen Acquiring-Gebühren MDF und MVF wurden durch MasterCard einseitig eingeführt.
16. Nachfolgend wird aufgezeigt, welche spezifischen Leistungen von den verschiedenen Marktteilnehmern innerhalb des Maestro-Vierparteiensystems erbracht werden. Darin enthalten sind auch die neu eingeführten Gebühren MDF und MVF, welche Gegenstand der Meldung von SIX Multipay bildeten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass innerhalb des Maestro-Debitkartensystems in der Schweiz für inländische Transaktionen keine Interchange Fees erhoben werden:
A.3.2 Einführung einer MDF Gebühr durch Master-Card
17. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2009 kündigte MasterCard gegenüber SIX Multipay die einseitige Einführung eines MDF per 1. Juli 2010 an, welcher die Migration von Bargeldzahlungen hin zu elektronischen Zahlungsmethoden fördern sollte. Diese Gebühr wird auf dem generierten inländischen Maestro Umsatz erhoben und muss von allen in der Schweiz tätigen Maestro Acquirern an MasterCard bezahlt werden.
18. Die erhobene Gebühr wird nach Angaben von MasterCard in Zusammenarbeit mit den Acquirern dazu genutzt, Innovation zu fördern und die Akzeptanz von Maestro-Karten in der Schweiz zu verbessern. Diese sei im Vergleich zum europäischen Durchschnitt relativ tief. Die MDF Gebühr werde für die Unterstützung der Migration von Bargeld zu elektronischen Zahlungsmethoden sowie zur Verbesserung der technischen Ausrüstung der Geräte und zur Erhöhung der Anzahl und Volumen der an POS getätigten Transaktionen auf Maestro verwendet. Zum Beispiel würden die Mittel eingesetzt, um Terminals mit innovativen Technologien wie PayPass oder Bezahlung per Smartphone einzurichten.
19. MasterCard hat ähnliche Development Funds in der Vergangenheit in vielen europäischen Ländern eingeführt, unter anderem in den EU-Mitgliedstaaten […].
20. MasterCard sieht für die MDF Gebühr während einer Einführungsphase von einem Jahr eine reduzierte Höhe von [<0.02] % auf dem Maestro Acquiring Umsatz vor.
21. MasterCard hat Richtlinien herausgegeben, welche Regeln bezüglich des Einsatzes der Einnahmen aus den MDF Gebühren enthalten (MDF Switzerland Guiding Principles). Demnach werden die Einnahmen dazu eingesetzt, die Maestro Transaktionen am POS zu erhöhen und die Substitution von Bargeld in der Schweiz zu fördern.3 Dabei werden einzelne Kriterien aufgestellt, damit Projekte durch den MDF unterstützt werden können. So muss das Projekt zwingend Maestro bezogen sein und zur Entwicklung von Maestro in der Schweiz beitragen.4
3 Vgl. MDF Switzerland Guiding Principles, S. 4.
4 Vgl. MDF Switzerland Guiding Principles, S. 5.
Issuer
Händler Karteninhaber
Händlergebühr
(MSC)
Acquirer
Vergütung des Kaufpreises
Vergütung des Kaufpreises
Zahlung des Kaufpreises
Lieferung von Waren oder
Dienstleistungen
Kartengebühr
Lizenzgeber/Mastercard
MDF/MVF
Lizenzgebühr
A.3.3 Einführung einer MVF durch MasterCard
22. Die Einführung der MVF wurde von MasterCard angeordnet und war gemäss SIX Multipay nicht verhandelbar. Es handelt sich hierbei um eine Gebühr, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2008 für alle Acquirer anfällt und direkt an MasterCard im Rahmen der Nutzung des Maestro-Systems bezahlt werden muss, wenn die Vertragsbeziehungen mit MasterCard weiterhin aufrechterhalten werden sollen.
23. MasterCard sieht in der MVF einen Unkostenbeitrag für die Nutzung der Marke „Maestro“ und für die Bereitstellung und Verwaltung des Maestro-Systems (Lizenzgebühr, „Brand Fee“). Die MVF sei die zentrale Acquiring Gebühr und Acquiring-Einnahmequelle von MasterCard und Bestandteil deren vereinheitlichten SEPA-Pricings.
24. Hintergrund des SEPA-Pricings sei das SEPA-Card Framework, welches vom European Payments Council (eingerichtet von der europäischen Bankenindustrie zur Realisierung der SEPA) mit dem Ziel entworfen würde, für Zahlkartensysteme einheitliche Standards und Transparenz zu schaffen. Ziel der SEPA sei es, die Unterscheidung zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen aufzuheben.
25. MasterCard müsse als Betreiberin des internationalen Maestro-Systems die Vorgaben dse SPEA-Card Frameworks umsetzen, um Maestro SEPA-kompatibel zu machen. Sie habe daher die Gebührenstruktur SEPA-weit vereinheitlicht.
26. Die Bezahlung der MVF erfolgt direkt mittels Bankbelastung durch MasterCard. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom quartalsweisen Maestro Umsatz und beträgt [<0.02] %.
A.3.4 Zahlung eines MAVS durch MasterCard
27. Die Einführung des MAVS war Gegenstand des von MasterCard vorgeschlagenen "Customer Segment Agreement" (CSA) mit [Acquirer]. Gemäss Ziff. 2.1 des Entwurfs des CSA verpflichtete sich MasterCard zur Leistung einer Supportzahlung an [Acquirer], welche sich auf Basis eines Prozentsatzes des inländischen Maestro POS und ATM Acquiring Umsatzes von [Acquirer] in einer bestimmten Periode berechnet. Die Höhe des jeweils anwendbaren Prozentsatzes bestimmt sich aufgrund des Erreichens bestimmter Maestro-Umsatzvolumen-Ziele durch [Acquirer].
28. […], damit Umsatzziele erreicht und eine gewisse Anzahl vertraglich definierter POS mit der Maestro PayPass Technologie aufgerüstet werden. PayPass erlaubt das kontaktlose Zahlen mit der Maestro Debitkarte und der MasterCard Kreditkarte. […].
29. Gemäss Aussage von MasterCard war der MAVS nur Gegenstand von Verhandlungen mit [Acquirer], wurde jedoch nie eingeführt.5 Auf den MAVS wird daher im Rahmen der vorliegenden Vorabklärung nicht weiter eingegangen.
A.3.5 Bemessung der MVF und des MDF
30. Gemäss MasterCard ist die MVF Bestandteil des vereinheitlichten SEPA-Pricings von Mastercard.6 MasterCard habe mit Wirkung ab dem 1. April 2006 die Gebührenstruktur SEPA-weit vereinheitlicht. Bei der MVF handle es sich um eine „Brand Fee“, also eine Lizenzgebühr, mit der abgegolten werde, dass sich der Acquirer das Maestro-System zunutze machen dürfe und von den Marketing- und Innovationsleistungen vom Master-Card profitiere. Da auch die Schweiz SEPA-Mitglied und als SEPA-Land im Maestro System aufgeführt sei, habe MasterCard das SEPA-Pricing auf den 1. April 2006 auch in der Schweiz eingeführt. Mit dem SEPA-Pricing wende MasterCard im ganzen SEPA-Raum dieselben Gebühren einheitlich an. Die Höhe der MVF beträgt derzeit [<0.02] % des Maestro Umsatzes des jeweiligen Acquirers.
31. MasterCard hat die Höhe der MDF-Gebühr auf [<0.02] % fixiert. Die MDF-Gebühr wird auf allen inländischen gemeldeten oder – im Fall von zentralen Acquirern – verarbeiteten Bruttoacquirer-Volumen erhoben. Eine Transaktion ist inländisch, wenn die Karte durch einen Schweizer Herausgeber ausgestellt wurde und in der Schweiz eingesetzt wird. MasterCard erhebt die MDF-Gebühr nur von den Acquirern und gibt keine Empfehlung ab, ob die Gebühr auf den Handel überwälzt werden soll. MasterCard greift damit nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Acquirern und Händlern und in deren Preispolitik ein. Gemäss MasterCard ist die MDF-Gebühr in jedem Fall nicht hoch genug, als dass sie einen bedeutenden Einfluss auf die Merchant Service Charge (MSC) haben könnte.7
A.3.6 Standpunkte von MasterCard und anderen
Marktteilnehmern betreffend MVF und MDF
A.3.6.1 Standpunkte von MasterCard
32. Gemäss MasterCard haben die beiden Kostenelemente MVF und MDF nichts gemeinsam, mit Ausnahme der Tatsache, dass weder die MDF noch die MVF Händlergebühren darstellten. MasterCard gebe den akzeptierenden Händlern keine Preise (MSC) vor. MasterCard habe keinerlei Einfluss auf die Preisgestaltung der Acquirer und gebe auch keine diesbezüglichen Empfehlungen heraus.8
33. Beim MDF handle es sich um keine Einnahme von MasterCard, sondern um einen Unterstützungsfonds, der vollständig in den Schweizer Markt reinvestiert werde, wozu sich MasterCard gegenüber den Acquirern verpflichtet habe. Im Gegensatz dazu sei die MVF Teil des 2006 eingeführten SEPA Pricing und als solche eine der wichtigsten Gebühren von MasterCard in Europa. Die MVF sei eine Brand Gebühr, d.h. eine Lizenzgebühr, welche die Acquirer für die Bereitstellung des Maestro Systems entrichten müssen. Die Acquirer entschädigten MasterCard auf einer nutzungsbezogenen Basis für das Bereitstellen der Marke Maestro und der Infrastruktur
5 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 15.
6 Vgl. Stellungnahme von MasterCard vom 9. Juli 2010, S. 15 ff.
7 Vgl. Stellungnahme von MasterCard vom 24. Februar 2012, S. 2.
8 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 15.
des Systems, aber auch für die Entwicklung des Systems und Innovationen. MasterCard behalte die Einnahmen aus der MVF.9
34. Gemäss MasterCard ist der MDF eingerichtet worden, um den Innovationsstillstand für Maestro sowohl auf Händlerals auch auf Acquirerseite zu beheben. Der MDF soll Maestro-Transaktionen an POS fördern und die Infrastruktur bei den Händlern verbessern. Voraussetzung für die Durchsetzung und Förderung von Innovationen sei eine positive Interchange Fee für Maestro. Der MDF könne diese nicht ersetzen. Die Tatsache, dass derzeit keine Interchange Fee besteht, habe dazu geführt, dass die Issuer nicht mehr bereit seien, selbst Innovationen zu tätigen. Auf der Akzeptanzseite scheine es, dass einige grössere Händler und Interessenverbindungen aus verschiedenen Gründen Innovationen sehr skeptisch oder stark ablehnend gegenüber stünden. Langfristig könne sich die Ablehnung gegenüber Innovationen negativ auf Konsumenten und Händler auswirken, da diesen keine neuen Funktionen und Vorteile geboten würden.10
35. MasterCard bezeichnet den MDF als Unterstützungsfonds, der zu 100 % in den Schweizer Markt reinvestiert wird. Da der MDF von den Schweizer Acquierern alimentiert werde, sei er aus Sicht der Acquirer in der Schweiz meist kostenneutral, je nach den von ihnen vorgeschlagenen Projekten.11
36. Für die Beurteilung von Projekten für den MDF nennt MasterCard folgende Hauptkriterien: (i) das Projekt bezieht sich auf Maestro, (ii) das Projekt unterstützt die Entwicklung von Maestro in der Schweiz, (iii) das Projekt bezieht sich auf das Acquiring oder einen Händler, (iv) Wichtigkeit des Projekts.12
37. MasterCard habe im Jahr 2010 spezifische Marketingprojekte lanciert, die über den MDF finanziert wurden. Diese Kampagnen hätten das Ziel gehabt, die Anzahl an Maestro Transaktionen an den POS zu erhöhen und die Infrastruktur bei den Händlern zu verbessern. Als Beispiele für die Durchführung solcher Marketingprojekte werden genannt:13
• [Acquirer]
[Acquirer], Acquiring Lizenznehmer von Master-Card, führte in der Schweiz ein „Händler POS Aktivierungsprogramm“ durch. Das Ziel bestand darin, neue Maestro Händler zu akquirieren, bestehende Händler zur Akzeptanz von Maestro Karten zu bewegen und die Verwendung von Maestro Karten an den Händler POS zu stimulieren. Das Programm wurde mittels Händler-Mailings durchgeführt, einschliesslich Spezialaktionen für neue und bereits existierende Händler. Beide Angebote enthielten POS Terminal und spezielles POS Marken Material zur Förderung der Nutzung von Maestro Karten. Um die Händler zur Annahme des Angebots von [Acquirer] zu bewegen, beinhaltete das Programm auch spezielle Anreize wie Rabatte und Händlerbeiträge. Das Programm wurde in der Zeit zwischen August 2010 und dem 31. Dezember 2010 durchgeführt.
• [Acquirer]
[Acquirer] , Acquiring Lizenznehmer von Master-Card, führte in der Schweiz ein „Händler Akzeptanz Aktivierungsprogramm“ durch, mit dem Ziel, die POS Akzeptanz für Maestro Karten bei [Händler] zu erhöhen. Das Programm lief bis zum 31. Dezember 2010 und beinhaltete die Installation von [1‘000–2‘000] POS Terminals für die Akzeptanz von Maestro Karten an Verkaufsstellen des [Händlers], die Bereitstellung von technischen Mitteln zur Einrichtung der POS Terminals, die Verbesserung der Autorisierungssoftware, Terminal-Downloads, die Terminal-Zertifizierung und die notwendigen Sicherheitsprüfungen. Ausserdem wurde das Logo für die Maestro-Akzeptanz an den POS klar sichtbar gemacht.
• [Händler]
Im Dezember 2010 führte der [Händler] ein Maestro Cardholder Aktivierungsprogramm an seinen POS durch. Damit unterstützte [Händler] das Ziel von MasterCard, die Verlagerung von Barzahlungen auf elektronische Zahlungsmittel weiter voranzutreiben. Während einer vom [Händler] und MasterCard gemeinsam lancierten Maestro-Marketingkampagne wurde die Verwendung der Maestro-Karte an den POS anhand spezifischer Materialien gefördert (Displays, Poster, Teppiche am Eingang, Flugblätter) und von speziellen Anreizen für Maestro-Karteninhaber unterstützt (T-Shirts, Maestro Karten-Portemonnaie).
• MasterCard
Im Dezember 2010 lancierte MasterCard eine „Educational Cardholder Campaign“ in der Schweiz. Diese Kampagne zielte auf die Vertrautheit der Konsumenten mit der Maestro-Karte und auf ihre Motivation ab, die Maestro-Karten an Händler-POS zu benutzen. Diese Kampagne wurde über Poster angekündigt und fand hauptsächlich in der Umgebung von Verkaufsstellen von Händlern statt, die ausschliesslich Maestro-Karten akzeptieren (wie die Händler […]).
9 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 14 f.
10 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 5 f.
11 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 14.
12 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 7 f. 13 x Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 8 ff.x
38. Für die erwähnten Kampagnen wurden folgende Beträge eingesetzt14:
Kunde Beschreibung EUR
[Acquirer] Händler POS Aktivierungsprogramm [100-200]‘000
[Acquirer] Händler Akzeptanz Aktivierungsprogramm [100-200]‘000
[Händler] Maestro Cardholder Aktivierungsprogramm an den POS [100-200]000
MasterCard Educational Cardholder Campaign [200-300]‘000
39. Als weiteres Projekt wird „Purchase with Cashback“ mit [Acquirer] genannt.15 Dieses habe aber bisher noch zu keinen spezifischen Aktionen oder Investitionen geführt, sei aber von [Acquirer] und […] als Projekt identifiziert und werde derzeit auf Acquirer- und auf Händlerseite geprüft.
40. Weiter laufe ein Projekt „Contactless Payment“ mit [Acquirer].16 Für 2011 sehe [Acquirer] die Unterstützung der POS Terminal Infrastruktur und die Unterstützung von neuen Händlern in der Schweiz bei der E-Commerce Akzeptanz als prioritär an. In Verhandlungen sei es um das Erlangen der Akzeptanz für kontaktloses Bezahlen bei […] gegangen. Es sei jedoch noch zu keiner Einführung gekommen.17
41. MasterCard weist darauf hin, dass SIX Multipay erst seit Januar 2011 Interesse an der Entwicklung und Realisierung von Projekten zeige, die über den MDF finanziert werden. Derzeit entwickelten MasterCard und [Acquirer] mit […] ein Projekt für kontaktloses Bezahlen. Das Projekt befinde sich in der Anfangsphase […].18
42. Für MasterCard gilt das Aktivieren der Nutzung von Maestro-Karten in der Erdölindustrie bzw. die Aufrüstung bestehender POS Terminals bei Tankstellen hin zu EMV oder allenfalls zu PayPass in der Schweiz als eine der Hauptprioritäten.19 MasterCard stehe mit verschiedenen Erdölgesellschaften in Kontakt (namentlich […]). Ausserdem verfolge MasterCard zusammen mit [Acquirer] und [Händler] ein Projekt betreffend die [Händler] Tankstellen.
43. In Bezug auf die Auswahl der Acquirer hält Master-Card fest, dass sie diesbezüglich keine Präferenz hat und mit allen Acquirern arbeitet, die ihrerseits bereit sind, mit MasterCard zusammenzuarbeiten.20 Es gebe keine privilegierte Unterstützung für einzelne Acquirer. Die Acquirer würden in Abhängigkeit ihres Maestro-Geschäfts in der Schweiz, des Zwecks und der Machbarkeit ihrer Projekte und der potenziellen Vorteile für Konsumenten und Händler unterstützt. MasterCard entscheide allein darüber, welche Acquirer finanziell unterstützt werden. Die Acquirer könnten eine Finanzierung beantragen, es fänden jedoch keine Verhandlungen zwischen den Acquirern und MasterCard statt.21
44. Mit Eingabe vom 24. Februar 2012 hat MasterCard die Verwaltung des MDF, die im Jahr 2011 finanzierten Projekte sowie die aktuellen und geplanten MDF Projekte näher beschreiben.22
45. Bezüglich der Verwaltung des MDF führt MasterCard aus, dass sie die MDF-Gebühr über ein separates und unabhängiges Rechnungssystem einzieht. Die eingezogenen MDF-Beträge würden kontinuierlich erfasst und mit den verrechneten Forderungen und Rückstellungen abgeglichen. MasterCard überprüfe die Abrechnung des MDF regelmässig mit den Acquirern, welche die MDF-Gebühr abliefern.
14 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 10.
15 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 11.
16 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 11.
17 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 12.
18 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 12.
19 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 13.
20 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 13.
21 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 14.
22 Vgl. Schreiben von MasterCard vom 24. Februar 2012.
46. Seit der Einführung der MDF im Jahr 2010 verzeichne MasterCard eine konstant steigende Anzahl von Projektanmeldungen. MasterCard zählt insgesamt [10-20]
Projekte auf, welche im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem MDF gestartet worden seien.
Projekt Acquirer Beschreibung
[Händler]
Einsatz neuer POS Terminals
[Acquirer] Unterstützung für den Einsatz von [500-1000] neuen POS Terminals, entspricht jährlich [0-10] Mio. Maestro Transaktionen.
[…] (Tankstellen)
POS Werbekampagne
[Acquirer] Maestro Werbe- und Verkaufspromotion an Tankstellen.
[…] (Tankstellen)
POS Terminal Einsatz
[Acquirer] Ersatz der bestehenden Terminalinfrastruktur zur Sicherstellung der PCI Kompatibilität.
[Händler]
Maestro Werbekampagne
[Acquirer] Promotion in [100-200] Läden zur Steigerung der Maestro-Nutzung.
[Händler]
POS Terminal Einsatz
[Acquirer] Unterstützung für den Einsatz von [0-1000] neuen POS Terminals, entspricht jährlich [0-5] Mio. Maestro Transaktionen.
[…]
(Do it yourself/Baumarkt)
POS Terminal Einsatz
[Acquirer] Unterstützung für den Einsatz von [0-500] neuen POS Terminals, entspricht jährlich [500‘000-1‘000‘000] Maestro Transaktionen.
E-Commerce Maestro [Acquirer] Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Händlerakzeptanz für Maestro E-Commerce Transaktionen.
Purchase with Cash Back [Acquirer] Machbarkeitsstudie für einen Händler Service, mit dem bei Kauftransaktionen kleinere Beträge bar ausbezahlt werden können.
Einsatz neuer POS Terminals bei kleineren Händlern (Tier 1 und 2)
[Acquirer] Ersatz der bestehenden Terminals, einschliesslich Terminal Support, Branding, Kommunikation.
Ersatz von POS Terminals bei kleinen Händlern (Tier 3)
[Acquirer] Ersatz der bestehenden POS Terminals, z.B. Zahlterminals, die keine Debittransaktionen unterstützen, im Segment der kleinen Händler.
Donate at POS Terminal [Acquirer] Machbarkeitsstudie und Entwicklung einer technischen Plattform, mit der die Abgabe von Spenden an den POS ermöglicht werden soll.
Maestro Co-Branding / […] [Acquirer] Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Händlerprogramms für die Akzeptanz von Maestro Karten mit eingeschränkter Akzeptanz, speziellem Zweck (z.B. […]).
[…] [Acquirer] Machbarkeitsstudie für eine technische Plattform zur Bezahlung von Rechnungen am
POS der Händler.
[…] (Kantine) [Acquirer] Einsatz von kontaktlosen POS Terminals […].
[…] [Acquirer] Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines On-board-Informations-/Unterhaltungs-Geräts mit kontaktloser Zahlungsfunktion.
Marchant Activation Program [Acquirer] Ersatz von POS Terminals/Upgrading Kampagne für bestehende Händler.
POS Terminal deployment & Merchant Education
[Acquirer] […]
Petrol Service Software [Acquirer] Technisches Upgrading von Software-Protokollen gemäss den ep2 Standards für Tankstellenbetriebe.
47. Diese Projekte verteilen sich auf die Acquirer SIX Multipay, Aduno und Concardis. Die einzelnen Acquirer hätten dabei entsprechend den von ihnen einbezahlten Beträgen von MDF finanzierten Projekten profitiert. [Acquirer] trug […] % zu den gesamten MDF Erträgen bei und profitierte von MDF Ausgaben in der Höhe von […] % der gesamten MDF Ausschüttungen. Bei [Acquirer] betragen die entsprechenden Werte […] % und […] %, bei [Acquirer] […] % und […] %.
48. Bezüglich der Wettbewerbsneutralität des MDF stelle MasterCard sicher, dass mittelfristig das Verhältnis zwischen den MDF Investitionen und den Einzahlungen der Acquirer in den MDF stimme, das heisst, dass die MDF-Einnahmen proportional zur Bedeutung der einzelnen Acquirer reinvestiert werden. Der Umstand, dass SIX Multipay während einer bestimmten Zeit weniger MDF finanzierte Projekte hatte als andere Acquirer, sei einzig auf die Entscheidung von SIX Multipay zurückzuführen, MDF finanzierte Projekte in der Vergangenheit zu blockieren. In der Zwischenzeit habe SIX Mulitpay ihre frühere Position jedoch aufgegeben und kooperiere mit MasterCard. Nachdem der MDF jetzt etabliert sei, würden die Acquirer entsprechend ihren Zahlungen bei den MDF Projektfinanzierungen berücksichtigt. Bis heute habe MasterCard kein MDF Projekt, das von Seiten der Acquirer vorgeschlagen wurde, abgelehnt. Der MDF führe deshalb nicht zu einer Umverteilung zwischen den Acquirern.
49. Zum Entscheidungsprozess für den MDF hält MasterCard fest, dass es immer die Acquirer sind, die mit spezifischen Projektvorschlägen für MDF Investitionen an MasterCard herantreten. MasterCard beurteile diese Projekte auf der Grundlage der MDF Guiding Principles. Die entsprechenden Kriterien würden einheitlich und ohne Diskriminierung für alle Projektanmeldungen angewandt. Die Entscheidung, ob ein Projekt gutgeheissen wird, liege einzig bei MasterCard. Bis jetzt habe Master-Card alle von den Acquirern vorgeschlagenen Projekte akzeptiert.
50. Zur Transparenz beim MDF führt MasterCard aus, dass die Acquirer ihren jeweiligen Beitrag zum gesamten MDF kennen und somit beurteilen können, ob die MDF
Beiträge mit ihrem Finanzierungsanteil übereinstimmen. MasterCard gebe jedoch keine Informationen bezüglich der erhobenen MDF Beiträge bekannt. Ebenso wenig würden Informationen zu künftigen Projekten gewisser Acquirer gegenüber anderen Acquirern oder dem Handel offengelegt. Diese Informationen stellten Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Acquirers dar.
51. Hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen hält MasterCard fest, dass die Höhe der MDF Gebühr mit [<0.02] % marginal sei. Die Gebühr werde vollständig reinvestiert. Entsprechende Fonds existierten in vielen europäischen Ländern, auch solchen, in denen Maestro bereits sehr verbreitet sei.
52. Bezüglich der Auswirkungen des MDF auf den Terminalmarkt hält MasterCard fest, dass Investitionen in neue Terminalinfrastrukturen nur einen beschränkten Teil der MDF Investitionen ausmachten. MasterCard unterstütze nur solche Terminalinvestitionen, die das Processing von Maestrozahlungen an diesen Terminals zum Gegenstand haben. Ausserdem seien die Investitionen in die neue Terminalinfrastruktur vernachlässigbar im Vergleich zum gesamten Terminalmarkt in der Schweiz. Die gesamten MDF Investitionen in neue Terminals machten nur ungefähr [0-5] % des gesamten Umsatzes aus, der im Schweizer Terminalmarkt jährlich generiert wird. Schliesslich hätten Investitionen in die Terminalinfrastruktur einen pro-kompetitiven Effekt auf den Schweizer Terminalmarkt. Verschiedene Acquier hätten Projekte vorgestellt, bei denen mittels MDF die Innovation der Terminalinfrastruktur an POS finanziert werden soll ([…]). Folglich werde das Terminalgeschäft insgesamt in der Schweiz unterstützt. Auch unabhängige POS-Terminal Lieferanten profitierten direkt von zusätzlichen Aufträgen oder von Überweisungen der Acquirer.
A.3.6.2 Standpunkte anderer Marktteilnehmer
A.3.6.2.1. Standpunkte der Acquirer
53. SIX Multipay kann für die MVF keine Gegenleistung erkennen. Seit der Einführung der MVF in der Schweiz per 1. Januar 2008 konnte SIX Multipay weder auf technischer Seite noch auf kommerzieller Seite eine massgebliche Änderung bezüglich der Maestro Verarbeitung
oder Akzeptanz wahrnehmen, welche auf die MVF bzw. die bezahlten Gebühren zurückzuführen wäre. Die MVF werde von MasterCard als Lizenzgebühr bezeichnet und diene als Unkostenbeitrag für die Deckung der allgemeinen, übergreifenden Betriebskosten des Zahlungssystems. Da MasterCard ihre Betriebskosten oder die konkrete Verwendung der MVF-Gelder nicht offenlege, sei für SIX Multipay der Verwendungszweck dieser Gebühren nicht nachvollziehbar. Da SIX Mulitipay alle inländischen Maestro Transaktionen im OnUs Verfahren verarbeite und diese darum gar nicht über das MasterCard Netz geroutet würden, SIX Multipay aber auch auf diesen Transaktionen die MVF abliefern müsse, sei die Gegenleistung der MVF aus Sicht von SIX Multipay nicht erkennbar.23
54. Gemäss SIX Multipay bestehen für die MDF-Gebühr allenfalls zukünftige Gegenleistungen, sofern die erhaltenen Gebühren von MasterCard nicht allgemein zur Kostendeckung verwendet würden. Um sicherzustellen, dass die MDF-Gebühren zumindest partiell wieder in den Markt investiert werden, habe SIX Multipay bisher [0-5] Projekte eingereicht ([…]). Eine definitive Bestätigung bezüglich dieser Projekte sei noch ausstehend, aber erste Reaktionen seitens von MasterCard hätten gezeigt, dass die Unterstützung von konkreten Projekten nur sehr zurückhaltend erfolge und nicht ausgeschlossen werden könne, dass keines der Projekte effektiv unterstützt wird. […]. Ansonsten bestünden keine konkreten Projekte, welche durch die MDF Gebühr finanziert werden sollen, und es existiere nur eine Liste von möglichen Projekten, deren Realisation jedoch unklar sei (Bsp. Maestro Contactless, Purchase with Cashback, e-Commerce). Ob die MDF Gelder wieder vollumfänglich in den Schweizer Acquiring Markt investiert werden, sei darum zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar. Insbesondere sei unklar, wie sichergestellt werden kann, dass die MDF Gelder nicht zu Gunsten bzw. zu Ungunsten einzelner Acquirer oder Händler verwendet werden. Dies führe zu einem erheblichen Potential für Wettbewerbsverzerrungen, wenn z.B. Gelder von bestimmten Händlern bzw. Acquirern für Projekte anderer Händler bzw. Acquirer verwendet würden. Im Sinne des Prinzips der wirtschaftlichen Zuordnung der Gebühr sollten diejenigen Händler bzw. Acquier direkt an der Reinvestition bzw. Verwendung beteiligt sein, welche die MDF Gebühr wirtschaftlich tragen.24
55. Bezüglich der Entwicklung des Debitsystems Maestro in der Schweiz äussert sich SIX Multipay wie folgt: Maestro verzeichne in der Schweiz eine ausgezeichnete und weiterhin wachsende Akzeptanz und gehöre zur Grundausstattung für bargeldlose Bezahlung am POS. Die Anzahl an Maestro-Transkationen wachse jedes Jahr, ebenso die Anzahl an herausgegebenen Karten. Innovationen wie z.B. Contactless, Purchase with Cashback oder e-Commerce seien aus verschiedenen Gründen bisher in der Schweiz nicht umgesetzt worden. Hinsichtlich EMV-Verbreitung und Chip-Entwicklung sei die Schweiz sehr fortschrittlich. Im Vergleich zum Ausland lasse sich in der Schweiz bezüglich Maestro kein massgeblicher Rückstand feststellen. Fördermassnahmen für Maestro seien nicht grundsätzlich abzulehnen, eine einseitig festgelegte Finanzierung von Fördermassnahmen
ohne Widerspruchsmöglichkeit, wie dies bei der MDF-Gebühr der Fall sei, sei problematisch.25
56. SIX Mulitpay könne sich den geforderten Gebühren nicht widersetzen. Wolle SIX Multipay weiterhin Maestro anbieten, so habe sie die von MasterCard festgelegten Gebühren zu bezahlen. Es gebe für SIX Multipay in der Schweiz aktuell kein anderes Debitkartensystem mit vergleichbarer Anzahl inländischer Karteninhaber und vergleichbarem Umsatz- und Transaktionspotential. Insbesondere habe SIX Multipay im Falle einer Beendigung des Vertrages mit MasterCard auch nicht die Möglichkeit, innerhalb nützlicher Frist auf ein alternatives Debit System umzusteigen. Ein Umsteigeprozess würde Monate, wenn nicht sogar Jahre in Anspruch nehmen.
57. Mit den aktuellen Gebührensätzen (MVF [<0.02] %, MDF [<0.02] %) fallen für SIX Multipay durch die MVF und MDF Gebühren pro Jahr von ca. je [0-5 ] Mio. CHF an, zusammen also pro Jahr rund CHF [0-10] Mio. Ohne Weiterverrechnung der aktuellen Gebühren an die Kunden der SIX Multipay wäre die Maestro-Dienstleistung für SIX Multipay ein Verlustgeschäft.
58. Aduno SA (Aduno) hält fest, dass weder eine Vertikalabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG noch eine andere Vertikalabrede zwischen ihr und MasterCard bezüglich einer Überwälzung der Gebühren MDF und MVF auf die Händler besteht. Aduno habe sich stets der Einführung der beiden Gebühren widersetzt.26
59. Aduno erkennt keine Gegenleistung von MasterCard zur MVF. Eine Gegenleistung zu den MDF-Beiträgen erbringe MasterCard in konkreten Fällen in Form einer zweckgebundenen Reinvestition für Maestro-Projekte. Adunos MDF-Beiträge des zweiten Halbjahres 2010 seien von MasterCard tatsächlich reinvestiert worden. Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Akzeptanzvertrages zwischen Aduno und [Händler] und der Ausrüstung sämtlicher [Händler]-Verkaufsstellen mit neuen Kartenzahlterminals der Aduno wurde […]. […], diese Terminals für Maestro-Zahlungen zu öffnen. Überdies habe Aduno […] die Öffnung derselben Terminals für MasterCard PayPass (d.h. kontaktlose) Zahlungen […].27
60. Auch Aduno hält fest, dass MasterCard alleine darüber entscheidet, welche Projekte mit welchem Betrag unterstützt werden. Die Mitsprache von Aduno bei der Auswahl der unterstützten Projekte sei sehr beschränkt.28
23 Vgl. Antworten von SIX Multipay auf Fragebogen vom 22. März 2011, S. 2.
24 Vgl. Antworten von SIX Multipay auf Fragebogen vom 22. März 2011, S. 2 f.
25 Vgl. Antworten von SIX Multipay auf Fragebogen vom 22. März 2011, S. 4.
26 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 1 f.
27 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 3.
28 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 3.
61. Gemäss Aduno hat die Maestro-Durchdringung in der Schweiz einen hohen Grad erreicht. Die aktuellen Wachstumsraten bezeugten die weiterhin steigende Nachfrage nach Maestro-Debitkarten. Der Innovationsgrad der Maestro-Debitkarten in der Schweiz sei hoch. Dies gelte sowohl in Bezug auf den Sicherheitsstandard (CHIP-Technologie) als auch bezüglich der Funktionalität der Karte. Aus Sicht von Aduno besteht kein Innovationsrückstand in der Schweiz, und es sind keine zusätzlichen Fördermassnahmen für das Maestro-System erforderlich.29
62. Aduno könne zum jetzigen Zeitpunkt den mittelbis langfristigen Umfang der Reinvestitionen aus den Maestro-Acquiringgebühren und deren Nutzen für die Maestro-Produkte nicht einschätzen. Aduno könne daher die Angemessenheit dieser Gebühren nicht beurteilen. Klar sei hingegen, dass die Einführung dieser Gebühren der Akzeptanz von Maestro-Prokukten generell schadeten, da sie – im Fall ihrer Überwälzung auf den Händler – die MSC erhöhten. Ausserdem schränkten sie Adunos Handlungsfreiheit bezüglich Investitionen in künftige Projekte erheblich ein. Ob, in welchem Betrag und für welche Projekte die Gebühren reinvestiert werden, bleibe für Aduno unsicher.30
63. Für Aduno bestehe keine Möglichkeit, die Abbuchung der Gebühren zu verhindern. Erstens verfüge Aduno als kleiner Wettbewerber nicht über genügend Verhandlungsmacht gegenüber MasterCard. Zweitens könne Aduno die Abbuchung der Gebühren technisch nicht verhindern, da MasterCard die Gebühren vom Guthaben von Aduno abziehe.31
64. Aduno führt die MVF seit dem […]und die MDF-Beiträge seit dem […]ab. Die zwischen dem […] und dem […] abgeführten MDF-Beiträge im Betrag von CHF […] wurden von MasterCard vollständig reinvestiert. Gemäss Aduno haben die MVF und MDF Gebühren einen erheblichen Anteil an den Kosten im Acquiringgeschäft.32
65. Aduno hat die MVF und MDF Gebühren bis anhin nicht auf die Händler überwälzt. […]. Langfristig werde Aduno die durch diese Gebühren verursachten zusätzlichen Kosten – sofern diese nicht in einer für Aduno sinnvollen und verbindlichen Art und Weise von Master-Card reinvestiert würden – sicherlich nicht alleine tragen können.
66. B&S Card Service GmbH (B&S) versteht die MVF als Assessment Fee, welche dazu dient, das Zahlungssystem insgesamt funktionsfähig zu halten. Für die MDF Gebühr sieht B&S derzeit keine Gegenleistung. B&S sind keine konkreten Massnahmen bekannt, die mit den Einnahmen aus den Gebühren finanziert worden sind. Aus Sicht von B&S besteht in Bezug auf Innovationen bei Maestro in der Schweiz gegenüber anderen Ländern kein Rückstand, und im Hinblick auf den derzeitigen Marktanteil von Maestro sind keine weiteren Fördermassnahmen für das Maestro-System notwendig. Während B&S die MVF als in Ordnung betrachtet, sei bei der MDF eine Berechtigung schwieriger zu begründen. Der Maestro-Markt in der Schweiz sei nicht unterentwickelt. B&S könne nicht sagen, wie die Gelder im Moment verwendet werden und kenne weder das Budget noch den Plan für anstehende Marketingmassnahmen. Die Gebühren seien Teil der Kalkulation von B&S. Die neu eingeführte MDF habe zu keiner Neuberechnung der Kommissionen geführt, sondern lediglich die Marge geschmälert.33
67. Gemäss ConCardis GmbH (ConCardis) dient die MVF der Aufrechterhaltung des Betriebs des Zahlungssystems durch MasterCard, insbesondere im Bereich der Markenführung, Regelwerke und Infrastruktur. Die MDF Gebühr soll die weitere Verbreitung von Maestro-Bezahlverfahren in der Schweiz im Präsenz- und eCommerce-Geschäft unterstützen. Die Gegenleistung bestehe in der Unterstützung von technischen Produktinnovationen. ConCardis hat Massnahmen für POS-Terminalzertifizierungen für die Maestro-Akzeptanz in der Schweiz bezahlt, wobei die Kosten von MasterCard erstattet wurden. ConCardis wurde dabei bei der Auswahl und Ausgestaltung der Massnahme einbezogen. ConCardis sieht bezüglich Innovationen bei Maestro in der Schweiz einen Rückstand, welcher jedoch durch die Entscheidungen der Issuer in der Schweiz bedingt sei. Zusätzliche Fördermassnahmen für das Maestro-System in der Schweiz seien erwünscht, um weitere Segmente des Bezahlens, insbesondere im Bereich der tiefen Kaufbeträge, für kartengestützte Zahlverfahren zu öffnen. Die MVF und MDF Gebühren werden insgesamt als angemessen betrachtet. ConCardis überwälzt die MDF Gebühr an die Kunden, nicht jedoch die MVF, da diese bereits seit 2007 Bestandteil der Kostenkalkulation sei. ConCardis hat mit Mitteln aus dem MDF erste kontaktlose Kartenleser bei [Händler] in der Schweiz aufgestellt. Weitere Terminaltypen seien in der technischen Abnahme und sollen nach Abschluss der Terminal Integration Tests bei Schweizer Händlern installiert werden.34
A.3.6.2.2. Standpunkte des Handels
68. Der Verband elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ) hält zusätzliche Fördermassnahmen und Projekte durch MasterCard angesichts der Tätigkeit der bereits vorhandenen Grundorganisation für Entwicklungen des ep2-Systems und deren Finanzierung für nicht notwendig. Die durch MasterCard zu treffenden Massnahmen seien weder erwünscht noch sehe der Handel darin einen wirtschaftlichen Vorteil. Bei den verlangten Gebühren gehe es um eine beträchtliche Summe (CHF 10 Mio. jährlich), wofür keine erkennbare Gegenleistung bzw. kein erkennbarer Mehrnutzen für den Gesamthandel bestehe. Das geplante Gebührenmodell sei intransparent und mit einem fragwürdigen Cash-back-Verfahren versehen. Eine entsprechende Governance sei bis anhin nicht gegeben: Es erfolge keine Offenlegung der Projektfinanzierung und kein Nachweis über Verträge mit gewissen Händlern, es bestehe keine Überprüfbarkeit durch die Händler, die Leistung/Gegenleistung sei intransparent, und es gehe nicht um Projekte mit einem
29 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 4.
30 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 5.
31 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 6.
32 Vgl. Antworten von Aduno auf Fragebogen vom 21. März 2011, S. 7.
33 Vgl. Antworten von B&S auf Fragebogen vom 15. März 2011, S. 2 ff.
34 Vgl. Antworten von Concardis auf Fragebogen vom 15. März 2011, S. 1 ff.
Gesamtnutzen für den Handel, sondern um spezielle Projekte für Einzelne. Der Gesamthandel sei grundsätzlich nicht interessiert an solchen Einzelprojekten und sei auch keinesfalls bereit, dafür zusätzliche separate Gebühren und eine entsprechende Vorfinanzierung zu leisten.35
69. Die VEZ-Mitglieder erkennen weder für die MVF noch für die MDF Gebühr eine konkrete Gegenleistung. MasterCard habe sich an keinem einzigen Projekt des Handels beteiligt, weder in finanzieller noch in anderer Art. Abgesehen von Werbemassnahmen, welche die Mitglieder gar nicht wollten und die ihnen und den Endkonsumenten keinen Mehrwert brächten, gebe es keine Aktivität in Bezug auf allfällige Gegenleistungen durch MasterCard.36
70. Gemäss VEZ ist die Maestro-Karte in der Schweiz nahezu flächendeckend verbreitet und bei Kunden und Händlern bestens etabliert. Sie stelle heute ein eigentliches Volkszahlungsmittel dar. In erster Linie habe der Handel zum Erfolg der Maestro-Karte beigetragen, indem er Maestro die hohen Transaktions- und Umsatzvolumen verschafft habe. Der Innovationsgrad bezüglich der Maestro-Karte wird von den Mitgliedern des VEZ als gering beurteilt. Die Grundfunktionen und die dafür benötigte Sicherheit deckten die Bedürfnisse der Karteninhaber bestens ab. Es bestehe in Bezug auf Innovationen bei Maestro in der Schweiz weder ein Rückstand noch Handlungsbedarf. Der Einsatz der Maestro-Karte im Internet oder im kontaktlosen Bereich sei nicht zwingend notwendig.37
71. Die VEZ-Mitglieder sehen keinen Bedarf an zusätzlichen Fördermassnahmen für die Maestro-Karte. Sowohl bezüglich Kartenvolumen als auch Akzeptanzstellen sei das Maestro-System in der Schweiz flächendeckend eingeführt und habe sich auch ohne spezielle Massnahmen als Marktführer im Debitkarten-Markt behauptet. Die Mitglieder des VEZ hätten namhafte Investitionen getätigt, um die Akzeptanz der Maestro-Karten zu gewährleisten. Zu keinem Zeitpunkt sei eine direkte Beteiligung seitens MasterCard erfolgt.38 Die Maestro-Umsätze im Handel hätten sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung stehe im Widerspruch zur Einführung neuer Gebühren durch MasterCard. Aufgrund von Skaleneffekten müssten die Gebühren eigentlich sinken.39
72. Der Handel geht basierend auf einem Maestro-Umsatz von CHF 20 Mia. davon aus, dass die Überwälzung der MVF und MDF auf die Händler zu einer jährlichen Belastung von über CHF 10 Mio. führt.40 Inwiefern sich diese Gebühren letztlich auf den Endkonsumenten auswirken, kann nicht genau abgeschätzt werden.41
73. Neben dem VEZ wurden als Vertreter des Handels der Verband Schweizerischer Filialunternehmungen (VSF)42, die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS)43, die Swiss Retail Federation44, die Swiss Fashion Stores (SFS) 45, die Erdöl-Vereinigung (EV)46, die AVIA Vereinigung47, GastroSuisse48 und der Schweizer Hotelier-Verein hotelleriesuisse49 befragt. Die Antworten dieser Organisationen decken sich inhaltlich weitgehend mit den Ausführungen des VEZ. So werden die von MasterCard erhobenen Gebühren MVF und MDF übereinstimmend als unangemessen bzw. nicht
notwendig betrachtet, und es wird kein Gegenwert für diese Gebühren erkannt. Den befragten Verbänden sind keine konkreten Massnahmen bekannt, welche bisher mit den Einnahmen aus diesen Gebühren finanziert worden wären. Ausserdem seien die Gebühren von MasterCard aufgrund ihrer starken Marktstellung einseitig und intransparent festgelegt worden.
74. Neben den vorerwähnten Verbänden wurden folgende Händler und Unternehmen befragt, welche Maestro als Zahlungsmittel akzeptieren: Coop-Genossenschaft50, Denner AG51, Dosenbach-Ochsner AG52, Esso Schweiz GmbH53, IKEA54, Migros-Genossenschafts-Bund55, Schweizerische Bundesbahnen SBB56, Shell (Switzerland) AG57, Swisscom (Schweiz) AG58, Tamoil SA59, und Valora Management AG60. Die Antworten fallen hinsichtlich der Frage nach Gegenleistungen für die MVF und MDF Gebühr und der Angemessenheit dieser Gebühren einheitlich aus. Die befragten Unternehmen erkennen keine konkreten Gegenleistungen für diese Gebühren und halten die Höhe der Gebühren mehrheitlich für unangemessen beziehungsweise die Gebühren an sich für unnötig. Ausserdem wird von mehreren befragten Unternehmen betont, dass die Gebühren von MasterCard einseitig und nicht verhandelbar festgelegt würden.61
35 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 1 ff.
36 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 2.
37 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 3 f.
38 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 5.
39 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 10.
40 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 6.
41 Vgl. Antworten auf Fragebogen und Stellungnahme des VEZ vom 21. März 2011, S. 8.
42 Vgl. Antworten auf Fragebogen des VSF vom 21. März 2011.
43 Vgl. Antworten auf Fragebogen der IG DHS vom 18. März 2011.
44 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Swiss Retail Federation vom 21. März 2011.
45 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Swiss Fashion Stores vom 18. März 2011.
46 Vgl. Antworten auf Fragebogen der EV vom 26. Februar 2011.
47 Vgl. Antworten auf Fragebogen der AVIA Vereinigung vom 25. Februar 2011.
48 Vgl. Antworten auf Fragebogen der GastroSuisse vom 22. März 2011.
49 Vgl. Antworten auf Fragebogen der hotelleriesuisse vom 22. März 2011.
50 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Coop Genossenschaft vom 21. Februar 2011.
51 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Denner AG vom 21. März 2011.
52 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Dosenbach-Ochsner AG vom 8. März 2011.
53 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Esso Schweiz GmbH vom 23. Februar 2011.
54 Vgl. Antworten auf Fragebogen der IKEA vom 7. März 2011.
55 Vgl. Antworten auf Fragebogen des Migros-Genossenschaft-Bunds vom 22. Februar 2011.
56 Vgl. Antworten auf Fragebogen der SBB vom 22. März 2011.
57 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Shell (Switzerland) AG vom 18. Februar 2011.
58 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Swisscom vom 21. März 2011.
59 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Tamoil SA vom 16. Mai 2011.
60 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Valora vom 21. März 2011.
61 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Coop Genossenschaft vom 21. Februar 2011, S. 5, des Migros-Genossenschafts-Bundes vom 22. Februar 2011, S. 5, der SBB vom 22. März 2011, S. 7, und der Valora vom 21. März 2011, S. 4.
75. Gemäss MasterCard hat [Acquirer] in der Schweiz im Jahr 2010 ein „Händler Akzeptanz Aktivierungsprogramm“ durchgeführt, mit dem Ziel, die POS Akzeptanz für Maestro Karten bei [Händler] zu erhöhen. Dieses Programm sei über den MDF finanziert worden. Gemäss MasterCard lief das Programm bis zum 31. Dezember 2010 und beinhaltete die Installation von [0-5‘000] POS Terminals für die Akzeptanz von Maestro Karten an Verkaufsstellen der [Händler]. [Händler] führt in den Antworten auf den Fragebogen aus, im Jahr 2010 die Akzeptanzstellen für Maestro auf praktisch 1‘200 erhöht zu haben. Bei der Ausbreitung der Zahlterminals sei ein neuer Acquirer-Vertrag mit [Aquirer] abgeschlossen worden. Gleichzeitig hat [Händler] keine Kenntnis von konkreten Massnahmen, die mit den Einnahmen aus der MDF-Gebühr finanziert worden sind, und verneint, bei der Ausgestaltung allfälliger Gegenleistungen für die Gebühr einbezogen worden zu sein.62
76. MasterCard nennt als weiteres Projekt „Purchase with Cashback“ mit [Acquirer].63 Dieses habe aber bisher noch zu keinen spezifischen Aktionen oder Investitionen geführt, sei aber von [Acquirer] und […] als Projekt identifiziert und werde derzeit auf Acquirer- und auf Händlerseite geprüft. […] hält jedoch fest, es habe keinen Kontakt zwischen […] und MasterCard gegeben und es hätten folglich auch keine konkreten Projekte besprochen werden können.64
77. Weiter ist es gemäss MasterCard in Verhandlungen im Rahmen des Projekts „Contactless Payment“ mit [Acquirer]65 um das Erlangen der Akzeptanz für kontaktloses Bezahlen bei […] gegangen. Es sei jedoch noch zu keiner Einführung gekommen.66 Diese Aussage wird von […] stark in Zweifel gezogen. Mögliche kontaktlose Zahlungsverfahren (PayPass) seien bei […] frühestens ab dem Jahr 2014 möglich, wenn die alten ep2 Terminals durch neue ersetzt würden.67
78. Gemäss MasterCard gilt das Aktivieren der Nutzung von Maestro-Karten in der Erdölindustrie bzw. die Aufrüstung bestehender POS Terminals bei Tankstellen hin zu EMV oder allenfalls zu PayPass in der Schweiz als eine der Hauptprioritäten.68 MasterCard stehe mit verschiedenen Erdölgesellschaften in Kontakt (namentlich […]). Ausserdem verfolge MasterCard zusammen mit [Acquirer] und [Händler] ein Projekt betreffend die [Händler] Tankstellen. In ihren Antworten auf den Fragebogen führen aber […]69 und […]70 aus, keine Kenntnis von konkreten Projekten bzw. Gegenleistungen, welche durch Einnahmen aus dem MDF finanziert werden, zu haben. Auch der EV sind keine entsprechenden Projekte bekannt. Maestro werde im Schweizer Tankstellennetz bereits heute flächendeckend verwendet.71
B
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
79. Das Kartellgesetz (KG) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
80. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Sowohl Master-Card als auch die gegenwärtigen und künftigen Master-Card Acquirer sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
81. Dem KG sind Vorschriften vorbehalten, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen Wettbewerb nicht zulassen, insbesondere Vorschriften, die eine staatliche Markt-oder Preisordnung begründen, und solche, die einzelne Unternehmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Rechten ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht unter das Gesetz fallen Wettbewerbswirkungen, die sich ausschliesslich aus der Gesetzgebung über das geistige Eigentum ergeben (Art. 3 Abs. 2 KG).
82. In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine vorbehaltenen Vorschriften im Sinne von Art. 3 Abs. 1 und 2 KG. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 und 2 KG wird von den Parteien auch nicht geltend gemacht.
B.3 Wettbewerbsabrede betreffend MVF und MDF
83. Unzulässig sind laut Art. 5 Abs. 1 KG Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen.
84. Eine unzulässige Wettbewerbsabrede liegt gemäss Art. 4 Abs. 1 KG vor, wenn folgende Tatbestandselemente erfüllt sind: a) ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der an der Abrede beteiligten Unternehmen und b) die Abrede bezweckt oder bewirkt eine Wettbewerbsbeschränkung. Dabei können die an der Abrede beteiligten Unternehmen auf gleicher (horizontal) oder auf verschiedenen (vertikal) Marktstufen tätig sein.
85. Die MVF und MDF Gebühren im Maestro-Debitkartensystem wurden durch Master-Card einseitig eingeführt. Auch die Höhe der Gebühren wird einseitig durch MasterCard festgelegt. Damit liegt keine (vertikale) Abrede zwischen MasterCard und den Acquirern von Maestro vor. Die Analyse der MVF und MDF Gebühren unter dem Blickwinkel von Art. 5 KG wird daher nicht weiter verfolgt.
86. Betreffend der MVF und MDF Gebühren für Maestro liegt keine Wettbewerbsabrede gemäss Art. 4 Abs. 1 KG vor. Es handelt sich um einseitig von MasterCard eingeführte und festgesetzte Gebühren.
62 Vgl. Antworten auf Fragebogen der […] vom 21. März 2011.
63 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 11.
64 Vgl. Antworten auf Fragebogen der […] vom 22. März 2011, S. 12.
65 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 11.
66 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 12.
67 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 12.
68 Vgl. Antworten von MasterCard auf Fragebogen vom 4. März 2011, S. 13.
69 Vgl. Antworten auf Fragebogen der […] vom 23. Februar 2011.
70 Vgl. Antworten auf Fragebogen von […] vom 18. Februar 2011.
71 Vgl. Antworten auf Fragebogen der Erdölvereinigung vom 26. Februar 2011.
B.4 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
B.4.1 Sachlich und räumlich relevanter Markt
87. Im Schlussbericht vom 31. Mai 2011 in Sachen Vorabklärung betreffend Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee hat das Sekretariat den Markt bei Debitkartensystemen abgegrenzt. Es gibt keinen Anlass, im vorliegenden Fall von dieser Marktabgrenzung abzuweichen, so dass an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen wird.72 Damit wird auch vorliegend der sachlich relevante Markt als der Markt für international funktionierende Vierparteiensysteme für Debitkarten abgegrenzt. In räumlicher Hinsicht werden sowohl der Markt für das Maestro-Issuing also auch für das Maestro-Acquiring national abgegrenzt.
B.4.2 Marktstellung
88. Wie im Schlussbericht der Sekretariats vom 31. Mai 2011 ausgeführt, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass MasterCard mit seinem Debitkartensystem Maestro auf dem schweizerischen Debitkartenmarkt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.73 Je nachdem, ob die Marktabgrenzung – wie vorliegend – enger (nur international funktionierende Vierparteien-Systeme für Debitkarten) oder weiter (auch national funktionierende Dreiparteien-Systeme für Debitkarten) gezogen wird, verfügt Maestro über einen Marktanteil von 100 % respektive von immerhin [50-100] %.
B.4.3 Möglicherweise unzulässige Verhaltensweise
89. Gemäss Art. 7 Abs. 1 KG verhalten sich marktbeherrschende Unternehmen unzulässig, wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen. In Art. 7 Abs. 2 KG werden solche Verhaltensweisen exemplarisch aufgezählt. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung handelt es sich dabei um eine nicht abschliessende Aufzählung von Verhaltensweisen, welche als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frage kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die allgemeinen Kriterien von Art. 7 Abs. 1 KG in jedem Fall gegeben sein müssen. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Generalklausel Sachverhalte erfasst, die im Beispielkatalog nicht erwähnt sind.74
90. In Art. 7 Abs. 1 KG werden zwei strukturell verschiedenartige Verhaltensweisen als missbräuchlich bezeichnet: einerseits die Behinderungs- und andererseits die Ausbeutungssachverhalte.75 Im vorliegenden Fall stehen die Ausbeutungssachverhalte und namentlich die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG) im Vordergrund.
91. Die Bedenken der befragten Marktteilnehmer, namentlich der Acquirer und des Handels, hinsichtlich der MVF und MDF Gebühren sind grundsätzlicher Art und zielen nicht nur auf die Höhe, sondern auf die grundsätzliche Rechtfertigung dieser Gebühren ab. Einzelne Acquirer können keine Gegenleistung für die Gebühren wahrnehmen. Ausserdem beanstanden die Acquirer, dass MasterCard alleine entscheide, welche Projekte mit
welchem Betrag unterstützt würden. Die befragten Vertreter des Handels erkennen keine konkreten Gegenleistungen für die MVF und MDF Gebühren und halten die Höhe der Gebühren mehrheitlich für unangemessen beziehungsweise unnötig. Schliessich wird von mehreren befragten Händlern darauf hingewiesen, dass die Gebühren von MasterCard einseitig und nicht verhandelbar festgelegt wurden.
92. Im Folgenden ist deshalb zu prüfen, ob Anhaltspunkte für einen Preismissbrauch im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG bestehen.
93. Gemäss Bundesverwaltungsgericht liegt ein Preismissbrauch im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG unter anderem dann vor, wenn „ein Angebotsmonopolist seine Stellung dazu benutzt (d.h. missbraucht), um ausbeuterische („wucherische“) Preise dem Nachfrager aufzuzwingen, im Wissen, dass dieser – angesichts des Monopols – über keine zumutbaren Alternativen verfügt, wenn er seinen Bedarf nach dem Gut des Monopolisten decken will oder muss“. Unangemessene Preise oder Geschäftsbedingungen gelten mit anderen Worten dann als missbräuchlich, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich das Fehlen von „wettbewerblich strukturierten Märkten“ zu Nutzen macht, indem es von der Marktgegenseite Preise oder Geschäftsbedingungen erzwingt, die nicht „wettbewerbsgerechten Marktergebnissen“ entsprechen.76
94. Das Bundesgericht hat die Anforderungen hinsichtlich des „Erzwingens“ von unangemessenen Preisen oder Geschäftsbedingungen präzisiert und festgehalten, dass für das Vorliegen des Erzwingens zumindest „die Marktgegenseite dem ökonomischen Druck, der sich auf die Marktbeherrschung stützt, nichts entgegenzusetzen hat bzw. diesem nicht ausweichen kann.“77
95. Entscheidend ist somit neben der aktuellen Konkurrenz, welche Marktzutrittsschranken bestehen. Je niedriger solche Schranken sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass die marktbeherrschende Stellung durch den Zutritt neuer Wettbewerber erodiert. Werden diese Schranken aber als eher hoch erachtet, desto glaubhafter scheint die Ausbeutung durch das marktbeherrschende Unternehmen zu sein.78
72 Vgl. Schlussbericht des Sekretariats Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee Rz 216 ff.
73 Vgl. Schlussbericht des Sekretariats Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee Rz 312. 74 MARC AMSTUTZ/BLAISE CARRON, in: Basler Kommentar zum Kartellgesetz, Amstutz/Reinert (Hrsg.), 2010, Art. 7 KG N 25 m.w.H.. Gemäss Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 242, 314 E. 4.5, Swisscom/WEKO stellt die Generalklausel des Art. 7 Abs. 1 KG aufgrund ihrer inhaltlichen Offenheit jedoch keine genügende Grundlage für eine Sanktionierung gemäss Art. 49a KG dar. Eine Sanktionierung ist danach nur dann möglich, wenn Art. 7 Abs. 1 KG in Verbindung mit einem in Art. 7 Abs. 2 KG aufgeführten Tatbestand angewendet wird. 75 Vgl. zu den Ausbeutungssachverhalten Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 242, 314 E. 11.1.2, Swisscom/WEKO; BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (Fn 74), Art. 7 KG N 46. 76 Urteil des BVGer, RPW 2010/2, 242, 314 E. 11.1.2, Swisscom/WEKO; EVELYNE CLERC, in: Commentaire Romand, Droit de la concurrence, Tercier/Bovet (Hrsg.), 2002, Art. 7 KG N 185. 77 BGE 137 II 199, E. 4.3.5 (=RPW 2011/3, 446 E. 4.3.5), Eidg. Volkswirtschaftsdepartement/Swisscom und Swsscom/WEKO. 78 BSK KG-AMSTUTZ/CARRON (Fn 74), Art. 7 KG N 248.
96. Im Folgenden ist somit zunächst zu prüfen, ob sich die missbräuchliche Verhaltensweise auf einen Preis, respektive auf Geschäftsbedingungen bezieht. In einem weiteren Schritt ist zu beurteilen, ob das marktbeherrschende Unternehmen in der Lage ist, den Preis oder die Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Nachfragern zu erzwingen.
97. Als drittes Tatbestandselement ist sodann die Unangemessenheit der Preise oder Geschäftsbedingungen zu untersuchen. Diese können dann unangemessen sein, wenn sie aufgrund der Umstände im konkreten Fall offensichtlich unbillig sind.79 Im Einzelfall bedeutet dies, dass ein Preis dann unangemessen ist, wenn er in keinem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Gegenleistung steht und deshalb „nicht Ausdruck von Leistungswettbewerb, sondern einer monopolnahen Dominanz auf dem relevanten Markt ist“.80
a) Preis
98. Im vorliegenden Fall zielt der Vorwurf des Missbrauchs durch MasterCard auf die Verpflichtung der in der Schweiz tätigen Maestro-Acquirer, die MVF und MDF Gebühren zu bezahlen. Die vertragliche Basis für die Erhebung der MVF und MDF Gebühr finden sich in den Maestro Global Rules. Gemäss Ziffer 15.1 der Maestro Global Rules sind die Teilnehmer zur Bezahlung sämtlicher Gebühren, die von der Kartenorganisation festgelegt wurden, verpflichtet.
99. Die zu untersuchende Verhaltensweise von Master-Card betrifft somit die Festsetzung eines Preises respektive einer Preiskomponente, welche die Acquirer zu bezahlen haben.
b) Erzwingung
100. Auf dem sachlich relevanten Markt bestehen aktuell keine Ausweichmöglichkeiten: MasterCard ist als Eigentümerin und Betreiberin des Maestro-Debitkartensystems auch in der Lage, Ziffer 15.1 der Maestro Global Rules gegenüber sämtlichen Maestro-Teilnehmern durchzusetzen. Besagte Bestimmung und die Global Rules als Ganzes sind Teil eines umfassenden Lizenzverhältnisses zwischen MasterCard und den Acquirern. Dabei erfolgt die Erzwingung im Rahmen des Lizenzverhältnisses, indem die Teilnehmer vor die Wahl gestellt werden, entweder den Lizenzvertrag inklusive die Festlegung von MVF und MDF für Maestro zu akzeptieren oder aber auf das Acquiring von Maestro zu verzichten.
101. Derzeit gibt es in der Schweiz neben Maestro kein anderes, international einsetzbares Debitkartensystem mit einer vergleichbaren Anzahl inländischer Karteninhaber sowie einem vergleichbaren Transaktions- und Umsatzpotential. Dazu kommt, dass die Maestro-Debitkarte in der Schweiz sowohl für den Handel wie auch für die Konsumenten neben Bargeld das volkswirtschaftlich bedeutendste Zahlungsmittel ist und in entsprechenden Studien als volkswirtschaftlich günstig bezeichnet wird.81
102. Die von Visa im Jahr 2009 angekündigte Lancierung des neuen Debitkartensystems V PAY wurde bisher nicht umgesetzt. Zwar wird zusätzlich zur Maestro-Debitkarte die Akzeptanz von V PAY Debitkarten in der Schweiz von den Acquirern schon seit 2006 angeboten.82 Dennoch wurde bisher noch keine V PAY Debitkarte durch ein schweizerisches Finanzunternehmen emittiert, weshalb es auch am entsprechenden Transaktions- und Umsatzpotential fehlt. Mangels gleichwertiger Alternativen können die Acquirer somit nicht auf das Maestro-Acquiring verzichten, zumal sie dadurch einen hohen Umsatzverlust in Kauf nehmen müssten.
103. Selbst wenn der sachlich relevante Markt auch auf die inländischen Dreiparteien-Debitkartensysteme ausgedehnt würde, gäbe es weder für die Issuer noch für die Acquirer eine Ausweichmöglichkeit, da es sich bei den beiden bestehenden Systemen (Postfinance Card und M-Card) um proprietäre Systeme handelt, bei welchen – anders als bei den Systemen Maestro und V PAY – die Systembetreiber gleichzeitig sowohl Kartenherausgeber als auch Anwerber von Akzeptanzstellen sind.
104. Hinzu kommt, dass die Maestro-Systemteilnehmer gemäss den Maestro Global Rules verpflichtet sind, bei MasterCard ein Settlement-Konto zu führen, welches von der Zahlungsorganisation selbständig belastet werden kann. MasterCard ist so in der Lage, unilateral eingeführte Gebühren wie die MVF oder MDF Gebühr direkt den Konten der Acquirer zu belasten.
c) Unangemessenheit
105. Gemäss Angaben von MasterCard ist die MVF Bestandteil des vereinheitlichten SEPA-Pricings von MasterCard. Bei der MVF handle es sich um eine Lizenzgebühr, mit der abgegolten werde, dass sich der Acquirer das Maestro-System zunutze machen dürfe und von den Marketing- und Innovationsleistungen von MasterCard profitiere. Da auch die Schweiz SEPA-Mitglied und als SEPA-Land im Maestro System aufgeführt sei, habe MasterCard das SEPA-Pricing auf den 1. April 2006 auch in der Schweiz eingeführt. Mit dem SEPA-Pricing wende MasterCard im ganzen SEPA-Raum dieselben Gebühren einheitlich an. Die MVF stellt somit eine europaweit vereinheitlichte Lizenzgebühr dar, welche die Acquirer für die Bereitstellung des Maestro Systems entrichten müssen. Die Acquirer entschädigen dabei MasterCard auf der Basis ihres Transaktionsvolumens für das Bereitstellen der Marke „Maestro“ und der Infrastruktur des Systems sowie für Weiterentwicklungen des Systems.
106. Dass ein Unternehmen, auch wenn es wie Master-Card über eine sehr starke Marktstellung verfügt, von seinen Vertragspartnern Lizenzgebühren einziehen kann, ist kartellrechtlich grundsätzlich nicht unzulässig.
79 Botschaft vom 23. November 1994 zu einem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG), BBl 1995 468, 572 f. 80 RPW 2008/4, 544 Rz 176, Tarifverträge Zusatzversicherung Kanton Luzern.
81 Aduno-Gruppe, Die Kosten des Bargeldes, Studie in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen und der HTW Chur, 2007, 7 ff.
82 Vgl. Pressemitteilung Visa Europe vom 5.10.2006 „Visa Europe gewinnt neuen V PAY Acquirer in der Schweiz und baut seine Kartenakzeptanz aus“, <www.vpay.com/de/press6.html> (14.6.2012).
Bezüglich der Höhe der MVF bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass diese systematisch überhöht festgelegt würde. Die MVF ist Bestandteil des SEPA-Pricings für Maestro, was – unabhängig von der Wettbewerbssituation in den verschiedenen SEPA-Ländern – zu einheitlichen Gebühren im ganzen SEPA-Raum führt. MasterCard verrechnet in der Schweiz also eine gleich hohe MVF wie in den anderen SEPA-Ländern. Im Übrigen ist die Höhe der MVF mit derzeit [<0.02] % des Maestro Umsatzes des jeweiligen Acquirers verhältnismässig gering. Seitdem das SEPA-Pricing in Europa angewendet wird, wurde es von keiner europäischen Wettbewerbsbehörde hinterfragt. Mit der einheitlichen Anwendung der MVF im Rahmen des SEPA-Pricings scheint MasterCard ihre starke Marktstellung in der Schweiz nicht dazu auszunutzen, um in der Schweiz eine höhere MVF festzulegen als in Ländern, in welchen Maestro stärkerem Wettbewerb ausgesetzt ist. Damit liegen bezüglich der MVF keine Anhaltspunkte für einen Preismissbrauch im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG vor.
107. Im Gegensatz zur MVF, bei welcher MasterCard die Einnahmen behält, werden die von den Schweizer Acquirern in den MDF einbezahlten Beträge gemäss Verpflichtung von MasterCard vollumfänglich in den Schweizer Markt reinvestiert. Die Investitionen sollen vor allem die Acquirer für Innovationsaufwendungen entschädigen. Sofern die Acquirer im Rahmen ihrer Einzahlungen von Projekten profitieren, die mit MDF-Geldern finanziert werden und die sie auch von sich aus durchgeführt hätten, ist der MDF aus Sicht der Acquirer in der Schweiz kostenneutral.
108. MasterCard hat aufgezeigt, dass seit der Einführung des MDF im Jahr 2010 die Anzahl gemeldeter Projekte konstant gestiegen ist. Seit Einführung des MDF und nachdem sich der MDF etabliert zu haben scheint, haben die verschiedenen Acquirer entsprechend den von ihnen eingezahlten Beträgen von MDF finanzierten Projekten profitiert. MasterCard hat seit Einführung des MDF kein MDF Projekt, das von Seiten der Acquirer vorgeschlagen wurde, abgelehnt. Sofern die MDF-Einnahmen proportional zur Bedeutung der einzelnen Acquirer reinvestiert werden, sind die Gebühren zumindest im Verhältnis zu den damit finanzierten Projekten für den einzelnen Acquirer verhältnismässig.
109. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die Erhebung einer MDF-Gebühr an sich unangemessen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG sein könnte. MasterCard begründet den MDF damit, dass der MDF dazu beiträgt, Innovationen für Maestro auf Seiten der Acquirer und Händler und POS-Transaktionen zu fördern, und die aktuelle Terminalinfrastruktur bei den Händlern zu verbessern. Die Sicht der Acquirer in Bezug auf den von MasterCard angeführten Innovationsrückstand für Maestro in der Schweiz ist nicht einheitlich. SIX Multipay, Aduno und B&S können im Vergleich zum Ausland keinen erheblichen Rückstand feststellen. ConCardis dahegen sieht bezüglich Innovationen bei Maestro in der Schweiz einen Rückstand. Fördermassnahmen für Maestro werden von SIX Multipay nicht grundsätzlich abgelehnt und von ConCardis explizit gewünscht. Aus Sicht von Aduno und B&S sind keine weiteren Fördermassnahmen für das Maestro-System in der Schweiz notwendig. Aus Sicht des Handles hat sich die Maestro-Karte in der Schweiz
nahezu flächendeckend verbreitet und es bestehe in Bezug auf Innovationen bei Maestro in der Schweiz weder ein Rückstand noch ein Handlungsbedarf.
110. Mit insgesamt über 5,3 Mio. (Stand: 2010) in der Schweiz herausgegebenen Maestro-Debitkarten bei einer Bevölkerungszahl von ungefähr 6 Mio. Erwachsenen hat Maestro tatsächlich eine hohe Penetrationsrate erreicht: Beinahe jeder erwachsene Einwohner in der Schweiz verfügt über eine Maestro-Debitkarte. Mit über 75‘000 Akzeptanzstellen weist Maestro auch auf der Ebene des Handels eine hohe Verbreitung auf.
111. Auch wenn es sich bei Maestro aufgrund der grossen Akzeptanz und Verbreitung um ein gesättigtes System handeln dürfte, kann durchaus Raum für ökonomisch sinnvolle Innovationen bestehen. Dieser Innovationsbedarf wird denn auch von den meisten Maestro Acquirern nicht grundsätzlich bestritten. Wenn der MDF dazu dient, von den Acquirern als sinnvoll erachtete Innovationen im Maestro System zu finanzieren, ist der MDF kartellrechtlich nicht als grundsätzlich bedenklich einzustufen.
112. Als Systembetreiber dürfte MasterCard am ehesten dazu in der Lage sein, eine einheitliche Strategie zur Einführung neuer Technologien zu entwickeln und diese über die Finanzierung entsprechender Projekte bei den Acquirern zu implementieren. Ausserdem kann eine von MasterCard zentral gesteuerte Innovationsstrategie dazu dienen, das Trittbrettfahrerproblem auf Stufe der Acquirer zu überwinden. Die Trittbrettfahrerproblematik äussert sich darin, dass individuelle Innovationsmassnahmen eines bestimmten Acquierers auch das Geschäft von Händlern fördern, die bei einem anderen Acquirer angeschlossen sind. Dies kann dazu führen, dass die Acquirer weniger Innovationsaufwendungen unternehmen als eigentlich ökonomisch sinnvoll wären.
113. Im Übrigen stellt sich bezüglich der Einführung neuer Technologien möglicherweise ein „Huhn-Ei“- Problem. Ein Acquirer wird kaum in eine neue Technologie investieren, wenn dies sonst kein Acquirer tut, da er davon ausgehen muss, dass seine Investition auf Stufe des Gesamtsystems wirkungslos wäre. Diese Problematik ergibt sich auch aus der Struktur des Maestro-Systems (vgl. Rz 4). Ein Acquirer wird kaum in neue Technologien in seinen Terminals investieren, solange keine entsprechend ausgerüsteten Karten im Umlauf sind. Auf Seite des Issuers ist eine Aufrüstung der Karten aber nicht sinnvoll, solange es keine Lesegeräte dafür gibt. Der MDF als durch den Systembetreiber MasterCard eingeführte Massnahme kann dazu dienen, dieses Problem zu überwinden.
114. Solange die MDF Gebühr mit [<0.02] % verhältnismässig tief ausfällt und von MasterCard vollumfänglich bei den Acquirern reinvestiert wird, kann diese Gebühr kaum als unangemessen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG bezeichnet werden. Insbesondere ist die MDF Gebühr zu tief, um als Ersatz für die von MasterCard dem Sekretariat gemeldete Interchange Fee für Maestro83 (durchschnittlich [0–0.5] %) aufgefasst werden zu können.
83 Vgl. hierzu den Schlussbericht des Sekretariats Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee.
115. Im Übrigen werden Fonds wie der MDF in verschiedenen Ländern der Europäischen Union, namentlich […] eingesetzt, um sowohl Debitals auch Kreditkartenprodukte von MasterCard zu fördern. Dies gilt auch für Länder, in welchen Maestro wie in der Schweiz bereits stark verbreitet ist. Die entsprechenden Gebühren wurden bisher von keiner europäischen Wettbewerbsbehörde als kartellrechtlich problematisch erachtet.
116. Auch bezüglich der MDF Gebühr liegen daher keine Anhaltspunkte für einen Preismissbrauch im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG vor.
B.4.4 Ergebnis
117. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erhebung der MVF und MDF Gebühren eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellen könnte.
C Schlussfolgerungen
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission, gestützt auf den bekannten Sachverhalt und die vorangehenden Erwägungen,
1. kommt zum Schluss, dass keine genügenden Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegen;
2. beschliesst, die Vorabklärung ohne Folgen einzustellen;
3. teilt den Beteiligten die Einstellung der Vorabklärung mit;
4. beschliesst, diesen Schlussbericht zu publizieren.
1.1 3. Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee
Schlussbericht vom 31. Mai 2011 in Sachen Vorabklärung gemäss Art. 26 KG betreffend Maestro Fallback Interchange Fee und Debit MasterCard Interchange Fee wegen allenfalls unzulässiger Wettbewerbsabrede gemäss Art. 5 KG und/oder unzulässiger Verhaltensweise gemäss Art. 7 KG.
Inhaltsverzeichnis
A Sachverhalt 765
A.1 Gegenstand 765
A.2 Verfahren 765
A.3 Organisation von MasterCard 767
A.4 Das Maestro-Debitkartensystem in der Schweiz 768
A.4.1 Aktuelle Situation 768
A.4.2 Festlegung der geplanten DIF für Maestro 769
A.4.3 Bemessung der Maestro DIF 770
A.4.4 Die Maestro DIF im Vergleich zu ausländischen Domestic Rates 771
A.4.5 Standpunkte von MasterCard und anderen
Marktteilnehmern betreffend die Einführung der DIF für Maestro 771
A.4.5.1 Standpunkte von MasterCard 771
A.4.5.2 Standpunkte von anderen Marktteilnehmern 773
A.4.5.2.1 Standpunkte der Issuer 773
A.4.5.2.2 Standpunkte der Acquirer 774
A.4.5.2.3 Standpunkte von anderen Betreibern von Debitkartensystemen 775
A.4.5.2.4 Standpunkte des Handels 775
A.5 Das für die Schweiz geplante Debit Master Card-System 777
A.5.1 Geplante Einführung von Debit MasterCard
in der Schweiz 777
A.5.2 Festlegung der geplanten DIF für Debit
MasterCard 778
A.5.3 Standpunkte von MasterCard und anderen
Marktteilnehmern betreffend die Einführung der DIF für Debit MasterCard 779
A.5.3.1 Standpunkte von MasterCard 779
A.5.3.2 Standpunkte von anderen Marktteilnehmern 779
A.5.3.2.1 Standpunkte der Issuer 779
A.5.3.2.2 Standpunkte der Acquirer 781
A.5.3.2.3 Standpunkte von anderen Betreibern von Debitkartensystemen 782
A.5.3.2.4 Standpunkte des Handels 782
A.5.3.2.5 Standpunkte der Konsumentenschutzorganisationen 784
B Erwägungen 785
B.1 Wettbewerbsrechtliche Beurteilung durch MasterCard 785
B.1.1 Beurteilung nach Art. 5 KG 785
B.1.2 Beurteilung nach Art. 7 KG 786
B.2 Geltungsbereich 786
B.3 Vorbehaltene Vorschriften 787
B.4 Unzulässige Wettbewerbsabrede über Preise betreffend Maestro DIF 787
B.4.1 Wettbewerbsabrede 787
B.4.1.1 Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken 787
B.4.1.2 Abrede bezweckt oder bewirkt eine Wettbewerbsbeschränkung 788
B.4.1.3 Fazit Wettbewerbsabrede 789
B.4.2 Beseitigung respektive erhebliche
Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs 789
B.4.2.1 Vorliegen einer horizontalen Preisabrede 789
B.4.2.2 Umstossung der gesetzlichen Vermutung gemäss Art. 5 Abs. 3 KG 789
B.4.2.2.1 Relevanter Markt 789
B.4.2.2.2 Marktstruktur auf den relevanten Märkten 793
B.4.2.2.3 Keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs 795
B.4.3 Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs 795
B.4.3.1 Qualitative Kriterien 795
B.4.3.2 Quantitative Kriterien 795
B.4.3.2.1 Intrabrand-Wettbewerb 796
B.4.3.2.2 Interbrand-Wettbewerb 796
B.4.3.3 Fazit Erheblichkeit 797
B.4.4 Rechtfertigung aus Effizienzgründen 797
B.4.4.1 Effizienzsteigender Zweck der DIF 797
B.4.4.2 Notwendigkeit der DIF 798