RPW 2019/2 S. 525

Volare Group AG/Advitec Holding AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 12. Dezember 2018

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 12. Dezember 2018

A

Sachverhalt

1. Am 12. November 2018 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Volare Group AG (nachfolgend: Volare) die Übernahme der Kontrolle über die Advitec Holding AG (nachfolgend: Advitec).

2. Volare mit Sitz in Suhr, Aargau, welche am 2. November 2018 aus einer Umbenennung der Oel-Pool AG (nachfolgend: Oel-Pool) entstand,1 ist insbesondere im Tankstellengeschäft in der Schweiz tätig und unterhält schweizweit ein Netz von 370 Tankstellen, 32 davon mit Tankstellenshops. So betreibt sie insbesondere Tankstellen unter den Marken Miniprix und Ruedi Rüssel, aber auch Tankstellen der Marken Shell und BP. Die Tankstellenshops werden durch die shop and more AG (nachfolgend: shop and more) betrieben, einem Joint Venture zwischen Volare und der Gilden Holding B.V.2 Weiter hat Volare die operative Verantwortung für 45 Tankstellen der Halter AG Wil, zwei davon mit Tankstellenshops, die von shop and more betrieben werden, und hält eine 50-prozentige Beteiligung an der Halter AG Wil. Volare ist weiter im Bereich des Grosshandels mit Brenn- und Treibstoffen tätig und betreibt aktuell über 50 Tankfahrzeuge. Volare ist auch in weiteren Bereichen aktiv, so z.B. im Immobilienbereich und via ihre Tochtergesellschaft De Sede AG im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Möbeln. Volare wird von […] alleine kontrolliert, wobei dieser nicht der alleinige Besitzer von Volare ist.

3. Advitec mit Sitz in Basel hält sämtliche Aktien der GRISARD-GRUPPE AG (nachfolgend: Grisard-Gruppe) mit Sitz in Basel. Die Grisard-Gruppe hält mehrere Gesellschaften, mit denen sie in drei Bereichen aktiv ist: im Betrieb von Tankstellen, im Bereich Bau und im Immobilien-Bereich. So betreibt die GRISARD AG (nachfolgend: Grisard) mit Sitz in Basel, ein Tochterunternehmen der Grisard-Gruppe, 62 Tankstellen3 – allesamt unter der Marke AVIA4 – hauptsächlich in der Nordwestschweiz und ist über die Grisard-Gruppe an Tanklagern in Muttenz und Mellingen mitbeteiligt. Im Bereich Bau ist die Grisard-Gruppe mit verschiedenen Tochtergesellschaften im Bitumenhandel/der PmB-Produktion5, der Belagsherstellung/dem Belagseinbau und der Applikation von

bituminösen Bindemitteln und der Sanierung von Strassenoberflächen tätig.

4. Volare bezweckt mit der Übernahme von Advitec […], während der Verkäufer, […], mit der Veräusserung […] beabsichtigt.

B

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

5. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

6. […]. Somit handelt es sich um einen Zusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. a KG und Art. 1 der Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4).

B.2 Meldepflicht

7. Volare und Advitec erzielten im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss jeweils einen Umsatz in der Schweiz von mindestens CHF 100 Mio., zudem erzielten sie zusammen einen schweizweiten Umsatz von mindestens CHF 500 Mio.6 Somit handelt es sich vorliegend um einen meldepflichtigen Zusammenschluss gemäss Art. 9 Abs. 1 KG.

1 Publikationsdatum SHAB. Ebenfalls am 2.12.2018 (Publikationsdatum SHAB) wurde die Aktiengesellschaft Oel-Pool AG mit Sitz in Suhr, Aargau, neu eingetragen. Die Gesellschaft beabsichtigt u.a., nach der Gründung einen Teil der Aktiven und Passiven (Fremdkapital) von Volare, nämlich den Geschäftsbereich Handel mit Brenn- und Treibstoffen, ohne Gegenleistung, zu übernehmen (vgl. <www.zefix.ch>, 27.11.2018).

2 Vgl. RPW 2017/3, 495 ff., Gilden Holding B.V./Oel-Pool AG/shop and more AG.

3 Anzumerken ist, dass acht der neun Shops an den Tankstellen von Grisard von der Store Service Holding AG betrieben werden, an welcher die Grisard-Gruppe 10,24 % hält, aber keine Kontrollrechte hat, und dass der neunte Shop von einem Dritten betrieben wird, welcher weder direkt noch indirekt von Grisard kontrolliert wird. 4 AVIA hat elf Mitgliedsfirmen in der Schweiz, vgl. <avia.ch/ueberavia/allgemein> (4.12.2018). 5 PmB: Polymermodifiziertes Bitumen, vgl. <de.wikipedia.org/wiki/ Bitumen#Verwendung> (4.12.2018). 6 Diese Berechnungen basieren für Advitec auf dem Geschäftsjahr, welches vom 1.1.2017–31.12.2017 dauerte, und für Volare auf dem Geschäftsjahr vom 1.7.2016–30.6.2017, dies mangels Erhältlichkeit neuerer Zahlen, wobei sich die Zahlen 2017/18 gemäss Angaben der Parteien in etwa im gleichen Rahmen bewegen.

B.3 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens im Rahmen der vorläufigen Prüfung

8. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der vertieften Prüfung durch die WEKO, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung (Art. 32 Abs. 1 KG) Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).

9. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.

B.3.1 Relevante Märkte

10. Nachfolgend werden nur diejenigen Märkte abgegrenzt, in welchen es durch vorliegendes Zusammenschlussvorhaben (allenfalls) zu betroffenen Märkten im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU kommt. Es sind dies Märkte, welche den Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen betreffen.

11. Anzumerken ist, dass beide Zusammenschlussparteien in Märkten tätig sind, die zum Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen (allenfalls) vorgelagert oder benachbart sind (vgl. Rz 2 f.). So vertreiben beide Zusammenschlussparteien nebst Diesel und Benzin auch Schmierstoffe und AdBlue an Endverbraucher. Weiter unterhält Volare eine Trading-Abteilung, welche die Versorgung des eigenen Tankstellennetzes sicherstellt, zudem ist sie im Bereich des Grosshandels (B2B) und des Kleinhandels (B2C) mit Brennstoffen (v.a. Heizöl Extra-Leicht) und Treibstoffen tätig.7 Im Weiteren betreibt Volare schweizweit 32 Tankstellenshops.

B.3.1.1 Sachlich relevante Märkte

12. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).

13. In ihrem Entscheid zum Zusammenschlussvorhaben Tamoil Distribution SA/TotalFinaElf (Suisse) SA und Potrans S.A. betrachtete die WEKO für ihre Beurteilung den Vertrieb von verschiedenen Treibstoffen (Benzin bleifrei 95 und 98 sowie Diesel) an Tankstellen als einen sachlich relevanten Markt. Dabei wies sie darauf hin, dass beim Vertrieb von Treibstoffen (Benzin und Diesel) an Tankstellen auf der Nachfrageseite kurzfristig kaum Substitutionsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Treibstoffen bestehen, bei der Produktion von Treibstoffen (Raffinerien) hingegen eine beträchtliche Umstellungsflexibilität besteht und dass die Vertriebsstruktur für die verschiedenen Treibstoffe auf Grosshandels- und Detailhandelsstufe nahezu identisch sind.8 In ihrem Entscheid Gilden Holding B.V./Oel-Pool AG/shop and more AG ging die WEKO von einem sachlich relevanten Markt für den Vertrieb von Treibstoffen (Benzin und Diesel) an Tankstellen aus, liess die genaue diesbezügliche sachliche Abgrenzung aber offen.9

14. Die Europäische Kommission legte in ihrem Entscheid DCC/Dansk Fuels dar, dass sie in früheren Entscheiden in Betracht gezogen hatte, dass der Einzelhandelsumsatz mit Treibstoffen Verkäufe sämtlicher Tankstellen, Markentankstellen und markenloser Tankstellen, umfasst, innerhalb und ausserhalb eines integrierten Vertriebsnetzes. Weiter zeigte die Europäische Kommission in jenem Entscheid auf, dass sie weitere Segmentierungen geprüft (und offengelassen) hatte und erwähnte u.a. die Segmentierung in Verkäufe durch (i) Autobahntankstellen, (ii) ländliche Tankstellen, (iii) Diesel-LKW-Tankstellen und (iv) marine Tankstellen sowie eine weitere Segmentierung des Marktes in den Einzelhandelsvertrieb von Treibstoffen an Geschäftskunden (B2B) und einen solchen an Endkonsumenten (B2C).10

15. In verschiedenen Entscheiden zu Zusammenschlüssen bezüglich Tankstellen ging die Competition & Markets Authority des Vereinigten Königreichs (nachfolgend: CMA) bei ihrer Beurteilung in sachlicher Hinsicht von einem Einzelhandelsmarkt für Kraftfahrzeugkraftstoff (Benzin und Diesel) aus.11 Zudem zog sie eine weitere Segmentierung in die Versorgung durch Autobahntankstellen und die Versorgung durch Tankstellen abseits von Autobahnen in Erwägung.12

16. Gemäss dem Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Kraftstoffe des Deutschen Bundeskartellamts grenzt dieses die Tankstellenmärkte regional in sachlich getrennte Märkte für den Absatz von Otto- und Dieselkraftstoff13 über Strassentankstellen ab. Dabei weist es darauf hin, dass es in früheren Fusionsfällen festgestellt hatte, dass ein einheitlicher Absatzmarkt für den Vertrieb von Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff existiert.14

17. Nachfolgend wird von einem sachlich relevanten Markt für den Vertrieb von Treibstoffen (Benzin und Diesel) an Tankstellen ausgegangen. Die genaue diesbezügliche, sachliche Marktabgrenzung soll aber offengelassen werden, da das Ergebnis der nachfolgenden Analyse bei jeder denkbaren sachlichen Marktabgrenzung dasselbe bleibt.

7 B2B: Business-to-Business; B2C: Business-to-Consumer. 8 RPW 2003/1, 161 f. Rz 10, Tamoil Distribution SA/TotalFinaElf (Suisse) SA und Potrans S.A. Ebenfalls mit dem Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen befasste sich eine im Jahr 2001 abgeschlossene Untersuchung der WEKO (RPW 2002/1, 77 ff., Benzinmarkt Schweiz (Zeitraum 1993 – 2000)). 9 RPW 2017/3, 496 Rz 9, Gilden Holding B.V./Oel-Pool AG/shop and more AG. 10 KOMM, COMP/M.8000 vom 20.6.2016, Rz 15, DCC/Dansk Fuels, mit Verweis auf: KOMM, COMP/M.7603 vom 23.3.2016, Statoil Fuel and Retail/Dansk Fuels; KOMM, COMP/M.7849 vom 7.4.2016, MOL/ENI Hungaria/ENI Slovenija. 11 CMA, ME/6750/18 vom 31.8.2018, Rz 33, Motor Fuel Group (MFG)/MRH; CMA, ME/6563/15 vom 26.11.2015, Rz 26 und 28 und Fn 5, MRH (GB)/Esso Petroleum, mit weiteren Verweisen.

12 Vgl. CMA, ME/6563/15 vom 26.11.2015, Rz 26, MRH (GB)/Esso Petroleum; CMA, ME/6534/15 vom 26.8.2015, Rz 22 und 25, Motor Fuel/Shell.

13 Der Begriff Ottokraftstoff wird vom Bundeskartellamt vermutungsweise für Motorenbenzin als Gegenstück zum Dieselkraftstoff verwendet (vgl. <de.wikipedia.org/wiki/Entwicklung_der_Ottokraftstoffe> (6.12.2018).

14 Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Kraftstoffe, Abschlussbericht gemäss § 32e GWB – Mai 2011, 44–46 Kapitel 2.1.1.

B.3.1.2 Räumlich relevante Märkte

18. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

19. In ihrem Entscheid Tamoil Distribution SA/Total-FinaElf (Suisse) SA und Potrans S.A.15 liess die WEKO offen, ob von einer nationalen oder einer regionalen Marktabgrenzung bezüglich des Vertriebs von verschiedenen Treibstoffen (Benzin bleifrei 95 und 98 sowie Diesel) an Tankstellen auszugehen ist. Gründe für eine nationale Abgrenzung sah sie aufgrund der landesweit weitgehend homogenen Wettbewerbsverhältnisse und der im Vergleich zum benachbarten Ausland geringeren Fiskalbelastung. Sie wies aber auch auf regionale Charakteristika beim Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen hin und erläuterte, dass Automobilisten ihre Nachfrage weitgehend in einem beschränkten geographischen Raum decken, so z.B. am Wohnort oder auf dem Arbeitsweg. Zudem erwähnte sie, dass sich die verschiedenen regionalen Teilmärkte aufgrund der hohen geographischen Marktdurchdringung der grossen Tankstellennetze überschneiden.16 Auch in ihrem Entscheid Gilden Holding B.V./Oel-Pool AG/shop and more AG liess die WEKO die räumliche Marktabgrenzung offen.

20. Sowohl für Dänemark als auch für Ungarn erachtete die Europäische Kommission den Markt bezüglich des Einzelhandelsumsatzes mit Treibstoffen (inkl. dessen Submärkte) als national mit lokalen Wettbewerbselementen.17 Während sie für B2B-Kunden den Markt jeweils für national hielt, erachtete sie die Wettbewerbsbedingungen im Markt für B2C-Kunden jeweils als ausreichend homogen, um auf einen nationalen Markt zu schliessen, berücksichtigte aber dennoch auch lokale Wettbewerbselemente resp. anerkannte die Wichtigkeit der Berücksichtigung lokaler Wettbewerbsbeziehungen für die Bewertung des Zusammenschlussvorhabens.18

21. Räumlich nahm die CMA bei verschiedenen Entscheiden eine Beurteilung des Einzelhandelsmarkts für Kraftfahrzeugkraftstoff (Benzin und Diesel) sowohl auf nationaler als auch lokaler Ebene vor, wobei sie als Proxy für die lokale Ebene Fahrzeitisochronen von 10 Minuten in urbanen Gegenden und 20 Minuten in ländlichen Gegenden annahm.19

22. Gemäss dem Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Kraftstoffe kam das Bundeskartellamt zum Schluss, dass die Tankstellenmärkte regional abzugrenzen sind und verwendete dabei ein gewichtetes Erreichbarkeitsmodell. Es erachtete dabei bei Zugrundelegung grosszügiger Grenzen für ländliche Regionen für diese Grenzen eine Fahrzeit von maximal 60 Minuten als angemessen, für das städtische Umfeld eine solche von maximal 30 Minuten.20

23. Nachfolgend wird bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen (Benzin und Diesel) sowohl die nationale als auch die lokale Ebene betrachtet. In nachfolgender Analyse wird dabei bezüglich der lokalen Ebene in einem ersten Schritt von lokalen Märkten ausgegangen, die mittels 10-km-Radien gebildet werden, wobei die Möglichkeit der Anpassung der räumlichen Dimension der einzelnen Märkte an die lokalen Gegebenheiten und Charakteristiken des Markes vorgesehen ist. Schliesslich kann die räumliche Marktabgrenzung bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen (Benzin und Diesel) an Tankstellen aber offengelassen werden, da das Ergebnis der Analyse des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens bei jeder denkbaren räumlichen Marktabgrenzung dieses sachlichen Markts dasselbe bleibt.

B.3.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen

Märkten

24. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte werden hier als „vom Zusammenschluss betroffene Märkte“ bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

25. In der Schweiz gab es per 1. Januar 2018 3382 öffentlich zugängliche Markentankstellen (vgl. Tabelle 1).21 Volare betreibt in der Schweiz insgesamt 415 Tankstellen, insbesondere der Marken Miniprix und Ruedi Rüssel, aber auch der Marken Shell und BP,22 die Grisard-Gruppe insgesamt 62 Tankstellen, sämtliche unter der Marke AVIA (vgl. Rz 3). Somit betreibt Volare rund 12,3 % und die Grisard-Gruppe rund 1,8 % sämtlicher Tankstellen in der Schweiz. Gemessen am Absatz sind die schweizweiten Marktanteile der Zusammenschlussparteien […] und liegen für das Jahr 2017 bei rund [0– 10] % für Volare und rund [0–10] % für die Grisard-Gruppe sowie kumuliert bei [0–10] %. Sämtliche von Grisard betriebenen Tankstellen und die meisten von Volare betriebenen Tankstellen bieten sowohl Benzin als auch Diesel an. Keine der von den Zusammenschlussparteien betriebenen Tankstellen ist eine Autobahntankstelle.

15 Vgl. RPW 2003/1, 162 f. Rz 12, Tamoil Distribution SA/TotalFinaElf (Suisse) SA und Potrans S.A.

16 Vgl. RPW 2003/1, 162 Rz 12, Tamoil Distribution SA/TotalFinaElf (Suisse) SA und Potrans S.A. mit weiteren Verweisen. 17 KOMM, COMP/M.7603 vom 23.3.2016, Rz 62, Statoil Fuel and Retail/Dansk Fuels; KOMM, COMP/M.7849 vom 7.4.2016, 47, MOL/ENI Hungaria/ENI Slovenija. 18 KOMM, COMP/M.7603 vom 23.3.2016, Rz 55 ff., Statoil Fuel and Retail/Dansk Fuels; KOMM, COMP/M.7849 vom 7.4.2016, 42 ff., MOL/ENI Hungaria/ENI Slovenija.

19 Vgl. u.a. CMA, ME/6750/18 vom 31.8.2018, Rz 31 und 33, Motor Fuel Group (MFG)/MRH; CMA, ME/6563/15 vom 26.11.2015, Rz 28, MRH (GB)/Esso Petroleum Company; CMA, ME/6534/15 vom 26.8.2015, Rz 25, Motor Fuel/Shell.

20 Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Kraftstoffe, Abschlussbericht gemäss § 32e GWB – Mai 2011, 46 ff. Im selben Bericht (S. 47) verweist das Bundeskartellamt auf den Entscheid „Freie Tankstellen“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2002 und dass das Gericht es als ausreichend erachtet hatte, „dem räumlichen Tankstellenmarkt einen Radius von 25 Kilometer um den betroffenen Tankstellenbetrieb zugrunde zu legen.“

21 Zudem gibt es sog. freie Tankstellen und öffentlich zugängliche Betriebstankstellen.

22 Per 18.10.2018 betrieb Volare 47 Tankstellen unter der Marke Shell und 69 Tankstellen unter der Marke BP (teilweise über die Halter AG Wil), vgl. auch Rz 2.

Tabelle 1: Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen, 2017: Marktanteile auf nationaler Ebene und in ausgewählten regionalen Märkten mit 10-km-Radien

Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen, räumliche Marktabgrenzung

Marktanteil [%] Marktvolumen

Volare Grisard-Gruppe

kumuliert

Schweizweite Marktabgrenzung

Anzahl Liter [0–10] [0–10] [0–10] 4’664 Mio. Liter23

Anzahl Tankstellen 12,3 1,8 14,1 338224

Regionale Marktabgrenzung bei Anwendung von 10-km-Radien, mengenbasiert25

Reigoldswil BL (Mittelpunkt: Reigoldswil)

[10–20] [0–10] [20–30] […] Mio. Liter

Cortébert NE (Region Vallon de St. Imier)

[30–40] 0 [30–40] […] Mio. Liter

Peseux (Region Littoral) [30–40] 0 [30–40] […] Mio. Liter

Wattwil (Region Toggenburg) [30–40] 0 [30–40] […] Mio. Liter

Maloja (Region Oberengadin/ Bergell)

[90–100] 0 [90–100] […] Mio. Liter

Grindelwald (Region) [40–50] 0 [40–50] […] Mio. Liter

Engelberg OW [90–100] 0 [90–100] […] Mio. Liter

Schwarzsee FR [30–40] 0 [30–40] […] Mio. Liter

Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Daten aus dem Jahresbericht 17 der Erdöl-Vereinigung sowie Angaben von Volare.

26. Schweizweit am häufigsten waren per 1. Januar 2018 mit 600 Tankstellen diejenigen der Marke AVIA (inkl. durch die Grisard-Gruppe betriebene Tankstellen), gefolgt von 419 Tankstellen der Marke Agrola und 341 der Marke BP (inkl. der von Volare betriebenen Tankstellen).26 Zu Migrol gehörten 307 Tankstellen (darunter auch über 60 mit Shell-Logo), zu Shell 196 Tankstellen (ohne von Volare betriebene Shell-Tankstellen)27. 258 Tankstellen wurden per 1. Januar 2018 unter der Marke Eni Suisse betrieben, 254 unter der Marke Tamoil und 240 unter der Marke Coop. Daneben gab und gibt es eine Reihe weiterer Marken, die im Tankstellengeschäft in der Schweiz vertreten sind, so u.a. die Marken Socar, Jubar und Combustina.28

23 Gesamtabsatz sämtlicher Markentankstellen, errechnet mittels Daten des Jahresberichts 17 der Erdöl-Vereinigung (vgl. Erdöl-Vereinigung, Jahresbericht 17, 56 Statistiken Tabelle 15, <www.erdoel.ch/images/pdf/Jahresbericht_Erdoel-Vereinigung_2017.pdf>, 29.11.2017).

24 Anzahl öffentlich zugänglicher Markentankstellen am 1.1.2018 gemäss Jahresbericht 17 der Erdöl-Vereinigung (Jahresbericht 17 (Fn 23), 55 Statistiken Tabelle 14).

25 Das Marktvolumen der jeweiligen lokalen Märkte wurde folgendermassen geschätzt: Für die Tankstellen der Zusammenschlussparteien standen die effektiven Absätze [in Liter] für das Jahr 2017 der einzelnen Tankstellen zur Verfügung, während für Konkurrenztankstellen mit Shop und für solche ohne Shop je ein Durchschnittsvolumen [in Liter] geschätzt wurde. Für Konkurrenztankstellen mit Shop wurde ein gewichteter Durchschnitt sämtlicher Markentankstellen mit Shop > 50 m2

und mit Shop < 50 m2 errechnet (2,564 Mio. Liter) basierend auf Angaben des Jahresberichts 17 der Erdöl-Vereinigung (vgl. Jahresbericht 17 (Fn 23) 56 Statistiken Tabelle 15), während für die Tankstellen ohne Shop ein Durchschnittswert (0,621 Mio. Liter) errechnet wurde, bei dem das Absatzvolumen der Tankstellen mit Shop vom Absatzvolumen sämtlicher Markentankstellen abgezogen wird und durch die Anzahl Tankstellen ohne Shop geteilt wird.

26 Vgl. Jahresbericht 17 (Fn 23), 55 Statistiken Tabelle 14.

27 Gemäss Volare sind die 47 Tankstellen, welche von ihnen unter dem Shell-Brand betrieben werden, nicht in der Statistik der Erdöl-Vereinigung auf S. 55 des Jahresberichts 17 enthalten (vgl. Jahresbericht 17 (Fn 23), 55 Statistiken Tabelle 14).

28 Vgl. Jahresbericht 17 (Fn 24), 55 Statistiken Tabelle 14.

27. Mit der Meldung reichte Volare eine Liste sämtlicher Markentankstellen und der wenigen, ihr bekannten freien Tankstellen in der Schweiz ein sowie eine elektronische Karte, auf welcher die Standorte dieser Tankstellen abgebildet sind und in welcher sich Kreise mit einem Radius von 10 Kilometer um Ortschaften von Tankstellen anzeigen lassen, welche von den Zusammenschlussparteien betrieben werden. Während sich die von Volare betriebenen Tankstellen an Standorten in der ganzen Schweiz befinden, stehen die Tankstellen des Tankstellennetzes von Grisard vorwiegend in der Nordwestschweiz. Volare überprüfte für mehrere lokale Märkte bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen unter Anwendung von 10-km-Radien, ob es durch vorliegendes Zusammenschlussvorhaben zu betroffenen Märkten mit Marktanteilsaddition gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU kommt. Nur für einen einzigen solchen lokalen Markt kam Volare dabei auf einen betroffenen Markt mit Marktanteilsaddition, und zwar für den Markt, bei welchem Reigoldswil (BL) den Mittelpunkt bildet (vgl. Tabelle 1). In den übrigen lokalen Märkten, in denen es gemäss Volare mutmasslich zu Marktanteilsadditionen kommen wird, konnte Volare anhand der grafischen Darstellung keine betroffenen Märkte identifizieren. Es ist also nicht auszuschliessen, dass weitere betroffene Märkte mit Marktanteilsadditionen bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen vorliegen, wobei zu beachten ist, dass für das Vorhandensein eines tatsächlich betroffenen Marktes ein kumulierter Marktanteil von mindestens 20 % bei Anwendung eines 10-km-Radius lediglich ein Indiz für einen betroffenen Markt ist (und keine ausreichende Bedingung). Ob ein solcher aber tatsächlich vorliegt, ergibt sich erst durch den Einbezug und die Analyse der effektiven lokalen Gegebenheiten und Charakteristiken des Marktes.

28. Mit einem Marktanteil seitens Volare von [10–20] % und der Grisard-Gruppe in Höhe von [0–10] % beträgt der kumulierte Marktanteil der Zusammenschlussparteien beim Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen im Markt „Reigoldswil“ [20–30] %. Den vier von Volare und den zwei von Grisard betriebenen Tankstellen stehen dabei zehn Konkurrenztankstellen gegenüber, vier unter der Marke AVIA betriebene, zwei der Marke Socar und je eine von Agrola, Coop, Eni und Tamoil. Volare ist der Ansicht, dass in ländlichen und peripheren Gebieten des Jura und der Alpen ein grösserer Radius als 10 Kilometer um die jeweilige Tankstelle realistischer erscheint und für Tankstellen in peripheren Gebieten ein Radius angewendet werden kann, der mindestens bis zum nächsten regionalen Zentrum geht. Im Falle des lokalen Marktes „Reigoldswil“ sieht Volare Liestal und Sissach als solche regionalen Zentren. Bezieht man die Tankstellen an diesen Orten, nämlich eine von Grisard betriebene und drei Konkurrenztankstellen (zwei der Marke AVIA, eine der Marke BP) in den erweiterten Markt „Reigoldswil“ bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen mit ein,29 so beträgt der kumulierte Marktanteil der Zusammenschlussparteien [20–30] % (Marktanteil Volare: [0–10] %, Marktanteil Grisard-Gruppe: [10– 20] %), fasst man diese regionalen Zentren noch etwas weiter und schliesst die Ortschaften Füllinsdorf und Zunzgen mit ein (mit je einer Tankstelle von Socar und AVIA), so erreichen die Zusammenschlussparteien einen kumulierten Marktanteil von [10–20] %.

29. Es zeigt sich also, dass sich die Tankstellen der Zusammenschlussparteien bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen im Markt „Reigoldswil“, unabhängig davon, ob dieser etwas enger oder weiter gefasst wird, einer grösseren Anzahl von Wettbewerbern gegenübersieht und dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass der Zusammenschluss in diesem Markt eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Auch für allenfalls weitere betroffene lokale Märkte bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen mit Marktanteilsaddition (vgl. Rz 27) ist im Hinblick darauf, dass es in der Schweiz mehrere Tankstellenketten unterschiedlicher Marken gibt (vgl. Rz 26) und zudem nebst den Zusammenschlussparteien mehrere weitere Tankstellenbetreiber in der Schweiz tätig sind, und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Charakteristiken für die räumliche Abgrenzung der einzelnen lokalen Märkte, davon auszugehen, dass keine Anhaltspunkte bestehen, dass der Zusammenschluss in diesen Märkten eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird.

30. Volare überprüfte zudem ausgewählte lokale Märkte zum Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen, welche mittels 10-km-Radien abgegrenzt werden, und in welchen nur Volare, nicht aber Grisard tätig ist, darauf, ob betroffene Märkte ohne Marktanteilsaddition gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU vorliegen. Es sind dies gemäss Volare Gebiete, welche auf den ersten Blick eine augenfällige Konzentration von Tankstellen von Volare aufweisen. Für folgende, in Tabelle 1 aufgelistete, lokale Märkte bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen kam sie dabei bei Anwendung von 10-km-Radien auf einen Marktanteil Volares von 30 % oder mehr: Cortébert (Region Vallon de St. Imier, Marktanteil: [30–40] %), Peseux (Region Littoral, Marktanteil: [30– 40] %), Wattwil (Region Toggenburg, Marktanteil: [30– 40] %), Maloja (Region Oberengadin/Bergell, Marktanteil: [90–100] %), Grindelwald (Marktanteil: [40–50] %), Engelberg (Marktanteil: [90–100] %) und Schwarzsee (Region Schwarzsee/Gantrisch, Marktanteil: [30–40] %). Dabei argumentiert Volare, dass es sich bei sämtlichen dieser Märkte mit Ausnahme der Region Littoral um periphere Märkte handelt. Dies bedeutet, dass Volare für diese Märkte – mit Ausnahme desjenigen zur Region Littoral – einen grösseren Radius als 10 Kilometer als realistischer erachtet und davon ausgeht, dass mindestens das nächste regionale Zentrum miteinzubeziehen ist (vgl. Rz 28). So zeigt Volare auf, dass eine derartige räumliche Ausdehnung des Marktes für diese peripheren Märkte dazu führt, dass bei diesen Märkten keine betroffenen Märkte vorliegen.

29 Die Socar-Tankstelle in Liestal wurde bereits beim 10-km-Radius mitgerechnet.

31. Gemäss Angaben von Volare handelt es sich bei der Region Littoral (vgl. Rz 30) um ein dicht besiedeltes Gebiet mit teilweise vorstädtischem Charakter und einer relativ hohen Dichte an Tankstellen. Bei der räumlichen Marktabgrenzung des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen mit einem 10-km-Radius um Peseux (Region Littoral) erreicht Volare, wie in Rz 30 erwähnt, einen Marktanteil von [30–40] %. Gemäss den von Volare zur Verfügung gestellten Daten gibt es in jenem Gebiet 28 Tankstellen, wobei 13 davon von Volare betrieben werden. Von den 15 Konkurrenztankstellen gehören deren drei zu Migrol, zudem werden je zwei als AVIA-, Coop-, Shell- und Tamoil-Tankstellen betrieben sowie eine unter der Marke BP und deren drei als freie Tankstellen. Es zeigt sich also, dass nebst Volare eine Reihe weiterer Tankstellen mehrerer Marken in diesem Markt tätig sind. Von einer marktbeherrschenden Stellung seitens Volare ist in diesem Markt nicht auszugehen.

32. Da Volare nur ausgewählte lokale Märkte zum Vertrieb von Treibstoffen an Tankstellen darauf geprüft hat, ob bei diesen ein betroffener Markt ohne Marktanteilsaddition besteht, ist nicht auszuschliessen, dass nebst dem lokalen Markt „Peseux“ ein oder mehrere

weitere betroffene Märkte ohne Marktanteilsaddition vorliegen. In Anbetracht der Wettbewerbssituation in der Schweiz bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen (vgl. Rz 26 und 29) und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten und Charakteristiken für die räumliche Abgrenzung der einzelnen lokalen Märkte ist allerdings nicht davon auszugehen, dass Volare bei einem oder mehreren dieser lokalen Märkte eine marktbeherrschende Stellung innehat. Deshalb sind keine negativen Wettbewerbseffekte, welche vom Markt „Peseux“ und/oder möglicherweise von weiteren betroffenen Märkten ohne Marktanteilsaddition bezüglich des Vertriebs von Treibstoffen an Tankstellen ausgehen, auf räumlich benachbarte Märkte zu erwarten.

B.3.3 Ergebnis

33. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.