RPW 2025/4a S. 1085
Stonepeak LP/Triton Managers V/IFCO
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG1
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 14. November 2025
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU2 vom 14. November 2025
1. Am 27. Oktober 2025 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Dieses betrifft die Erlangung der gemeinsamen Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen Irel HoldCo GmbH (nachfolgend: IFCO) durch Stonepeak Partners LP (nachfolgend: Stonepeak) und Triton Fund V L.P. (Kanalinseln), Triton Fund V SCSp (Luxemburg) und weitere Limited-Partnership-Gesellschaften (zusammen nachfolgend: Triton Fund V).
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Stonepeak mit Hauptsitz in New York (Vereinigte Staaten von Amerika) ist eine weltweit tätige alternative Investmentgesellschaft, die sich auf Infrastruktur- und Immobilienanlagen spezialisiert hat. Zu den Zielsektoren für Investitionen von Stonepeak gehören digitale Infrastruktur, Energie und Energiewende, Transport und Logistik sowie Immobilien.
- Triton Fund V gehört zu einer Gruppe unabhängiger europäischer Private-Equity-Fonds, die von der Triton Gruppe verwaltet und beraten werden. Diese Fonds investieren hauptsächlich in mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz in West-, Mittel- und Nordeuropa mit Schwerpunk auf die drei Kernsektoren Industrietechnologie, Unternehmensdienstleistungen und Gesundheitswesen.
- IFCO mit Sitz in Pullach i. Isartal (Deutschland) ist eine weltweit tätige Anbieterin von Mehrweg-Verpackungslösungen (Reusable Packaging Containers), welche hauptsächlich zum Transport und zur Lagerung frischer Lebensmittel und anderer Produkte von den Produzentinnen zu den Lebensmittelhändlerinnen verwendet werden. Zudem bietet IFCO für ihre Mehrweg-Verpackungslösungen Verwaltungsdienstleistungen an, die von der Lieferung gereinigter Behälter an die Produzentinnen über die Abholung bei den Einzelhändlerinnen bis hin zur Reinigung und Desinfektion der Behälter für die Wiederverwendung reichen.
3. Die vorläufige Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.
1 Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251). 2 Verordnung vom 17. Juni 1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4).
2.3 6. Tertianum Gruppe AG/Senevita AG
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 10. Dezember 2025
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 11. Dezember 2025
A
Sachverhalt
1. Am 10. November 2025 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Demnach beabsichtigt die Tertianum Gruppe AG (nachfolgend: Tertianum) die alleinige Kontrolle über die Senevita AG sowie die Stiftung Résidence Beaulieu (zusammen nachfolgend: Senevita) zu übernehmen.
2. Tertianum mit Sitz in Baar, Schweiz, bietet Dienstleistungen im Bereich des betreuten Wohnens und der stationären Pflegeleistung an.1 Zu diesem Zweck betreibt Tertianum Heime mit Alterswohnungen, Altersresidenzen und Pflegezimmern an 100 Standorten in 20 Kantonen innerhalb der Schweiz. Dabei verfügte Tertianum im Jahr 2024 über rund 4’650 Pflegebetten und rund 2’700 Appartements.2
3. Die Tertianum Gruppe AG wird allein durch die Capvis Equity V L.P. (nachfolgend: Capvis V) kontrolliert, welche im Jahr 2020 100% der Anteile der Tertianum Gruppe AG von der Swiss Prime AG erwarb.3 Dieser Erwerb wurde am 12. Februar 2020 durch die WEKO freigegeben.4
4. Capvis V ist als unabhängige Investmentmanagement-Unternehmung tätig. Dabei handelt es sich um einen Investmentfonds mit grösstenteils institutionellen Investoren. […] Nachfolgend werden Capvis III, Capvis IV und Capvis V unter Einschluss aller Portfoliogesellschaften, die diese Fonds kontrollieren, sowie deren General Partner, als Capvis bezeichnet.5
5. Keine der übrigen Portfoliogesellschaften der von Capvis beratenen Fonds ist in Bereichen tätig, in denen auch Tertianum bzw. Senevita tätig sind.6
6. Senevita mit Sitz in Muri b. Bern, Schweiz, ist ein in der Schweiz führendes Unternehmen im Bereich der Altersbetreuung. Senevita bietet Dienstleistungen in den Bereichen betreutes Wohnen, stationäre Pflegeleistung und ambulante Pflegeleistung (Spitex-Leistungen) an.7 Im Bereich Wohn- und Betreuungsangebot betreibt Senevita 38 Standorte in der Schweiz. Das ambulante Pflegeangebot wird von 23 Standorten aus betrieben.8
7. […] ist die Holding-Gesellschaft der Senevita-Gruppe und wird indirekt von der emeis SA (nachfolgend: emeis)
kontrolliert. Die […] kontrolliert nebst Senevita […], welche jedoch nicht Teil der gemeldeten Transaktion sind.9
8. emeis ist eine weltweit führende Anbieterin von Gesundheits-, Pflege- und Unterstützungsdiensten. Die Tätigkeitsgebiete von emeis umfassen fünf Kernaktivitäten: Psychiatrische Kliniken, medizinische Versorgungs- und Rehabilitationskliniken, Pflegeheime, häusliche Pflegedienste und Einrichtungen für betreutes Wohnen.10
B
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
9. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
B.1.1 Unternehmen
10. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.
B.1.2 Unternehmenszusammenschluss
11. Das Share Purchase Agreement sieht vor, dass die Tertianum 100 % der Aktien der Senevita von der […] erwirbt. Ausserdem soll der Stiftungsrat der Stiftung Résidence Beaulieu ausgetauscht und so die Kontrolle über die Stiftung erlangt werden. Liegenschaften, die bisher im Eigentum von Senevita standen, sind nicht Teil der Transaktion. Aus diesem Grund werden diese vor dem Vollzug des Zusammenschlusses an Dritte verkauft und anschliessend von diesen zurückgemietet.11
12. Mit der geplanten Transaktion erwirbt Tertianum die alleinige Kontrolle über Senevita. Die Transaktion stellt damit einen Zusammenschluss im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG i. V.m. Art. 1 Bst. b VKU dar.12
1 Meldung, Rz 1.
2 Geschäftsbericht Tertianum 2024, S. 2.
3 Meldung, Rz 13 ff.= 4 RPW 2020/1, 262 ff., Capvis V LP./Tertianum Gruppe AG. 5 RPW 2020/1, 262 ff. Rz 2, Capvis V LP./Tertianum Gruppe AG.
6 Meldung, Rz 1 und 17; für weitere Informationen zu den durch Capvis-Fonds kontrollierten Portfoliogesellschaften vgl. Beilage 1 der Meldung. 7 Meldung, Rz 23.
8 Senevita Qualitäts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024, S. 6. 9 Meldung, Rz 31. 10 Meldung, Rz 32. 11 Meldung, Rz 36. 12 Meldung, Rz 37.