Fonte: siwf.ch

Neuro-Urologie (SIWF)

Anhang 1

1 Allgemeines

1.1 Mit der Weiterbildung für den Schwerpunkt Neuro-Urologie soll der Facharzt für Urologie Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die ihn befähigen, in eigener Verantwortung Diagnostik und Therapie von neurogenen Blasen- und Sexualfunktionsstörungen zu beherrschen.

1.2 Das erweiterten Fachgebiet beinhaltet vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Management von neurogenen Funktionsstörungen des unteren und oberen Harntrakts und der assoziierten Probleme sowie im Management von neurogenen Sexualfunktionsstörungen.

2 Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen

2.1 Dauer und Gliederung

Die Dauer der Schwerpunktweiterbildung Neuro-Urologie beträgt 3 Jahre.

Mindestens 1 Jahr muss an anerkannten Weiterbildungsstätten für Neuro-Urologie Kategorie P und mindestens 1 Jahr an anerkannten Weiterbildungsstätten der Kategorie U absolviert werden (vgl. Ziffer 5).

1 Jahr kann im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Urologie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden. 2 Jahre müssen nach der Weiterbildung zum Facharzt absolviert werden.

2.2 Weitere Bestimmungen

2.2.1 Voraussetzung für den Erwerb des Schwerpunktes ist der Facharzttitel für Urologie.

2.2.2 Erfüllung der Lernziele gemäss Ziffer 3. Jeder Kandidat führt regelmässig ein Logbuch, welches die Lernziele der Weiterbildung enthält und in welchem alle geforderten Lernschritte dokumentiert werden.

2.2.3 Präsentation von mindestens 2 wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Neuro-Urologie (Vortrag und/oder Poster) an internationalen Kongressen.

2.2.4 Der Kandidat ist Erstautor oder Letztautor einer wissenschaftlichen Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (mit Peer-Review) in Papierform und/oder Fulltext-Online, publiziert oder zur Publikation angenommen. Auch eine Dissertation an einer universitären Fakultät gilt als Publikation. Akzeptiert werden Originalarbeiten einschliesslich Meta-Analysen und systematische Reviews sowie ausführliche, sorgfältig referenzierte Fallbeschreibungen (Case Reports). Der Text, ohne Referenzen, hat einen Umfang von mindestens 1'000 Wörtern. Das Thema der Publikation wie auch einer Dissertation muss im Bereich Neuro- Urologie liegen. SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung | ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue Postfach | 3000 Bern 16 | Telefon +41 31 503 06 00 | [email protected] | www.siwf.ch

Anhang 1

2.2.5 Die gesamte Weiterbildung zum Schwerpunkt Neuro-Urologie kann im Ausland absolviert werden (Art. 33 Abs. 4 WBO) Es wird empfohlen, vorgängig die Zustimmung der Titelkommission FMH einzuholen.

2.2.6 Eine neuro-urologische Forschungstätigkeit kann auf vorgängige Anfrage bei der Titelkommission (TK) bis zu 6 Monate an die Weiterbildung angerechnet werden.

2.2.7 Die gesamte Weiterbildung kann in Teilzeit (mindestens 50%-Pensum) absolviert werden (Art. 32 WBO).

3 Inhalt der Weiterbildung

3.1 Zu erwerbendes Wissen

  • Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse und Evaluation (inklusive bildgebende Verfahren) von neurogenen Funktionsstörungen des unteren und oberen Harntrakts und der assoziierten Probleme (z.B. autonome Dysreflexie, Urolithiasis, chronische Harnwegsinfektionen, Inkontinenz, Nierenschädigung)

  • Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse und Indikationsstellungen spezifischer neurourologischer Therapieverfahren (z.B. intermittierender Katheterismus, Botulinum-Toxin-Injektionen in Detrusor und/oder Sphinkter, Sphinkterotomie, nicht-invasive und invasive Neuromodulations- und Neurostimulations-Verfahren)

  • Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse und Indikationsstellungen allgemeinurologischer Therapieverfahren im Kontext einer neurogenen Blasenfunktionsstörung (z.B. Stein- Behandlung, Prostataresektion, Blasenhalsinzision, Blasenaugmentation, Harnableitung)

  • Anatomische und pathophysiologische Kenntnisse der neurogenen Sexualfunktionsstörungen bei Frauen und Männern

3.2 Zu erwerbende Fertigkeiten bzw. Eingriffe

Soll Fertigkeiten bzw. Eingriffe 1'100

Erweiterte urodynamische Abklärungen von neurogenen Blasenfunktionsstörungen 500

  • Videourodynamiken 250

  • Übrige erweiterte urodynamische Abklärungen von neurogenen Blasenfunktionsstörungen Ultraschalluntersuchungen 500

  • Blase

  • Nieren

  • Blase und Nieren Neuromodulation 50

  • Nicht invasive Neuromodulation

  • Invasive Neuromodulation

Anhang 1

Soll Botulinum-Toxin-Injektionen 50

  • Botulinum-Toxin-Injektionen in M. detrusor vesicae

  • Botulinum-Toxin-Injektionen in M. sphincter urethrae

  • Botulinum-Toxin-Injektionen in M. detrusor vesicae und M. sphincter urethrae

4 Prüfungsreglement

4.1 Prüfungsziel

Die Prüfung hat den Zweck festzustellen, ob der Kandidat die unter Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms aufgeführten Lernziele erfüllt und somit befähigt ist, Patienten im Fachgebiet Neurourologie selbständig und kompetent zu betreuen.

4.2 Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff entspricht Ziffer 3 dieses Weiterbildungsprogrammes.

4.3 Prüfungskommission

4.3.1 Wahl

Die Prüfungskommission wird vom Vorstand der SGU gewählt.

4.3.2 Zusammensetzung

Sie besteht aus 4 Mitgliedern:

  • 1 - 2 Leiter von neuro-urologischen Weiterbildungsstätten

  • 1 - 2 weitere Inhaber des Schwerpunkttitels Neuro-Urologie

  • 1 Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Urologie (SGU) als Protokollführer mit konsultativer Stimme

4.3.3 Aufgaben der Prüfungskommission

  • Organisation und Durchführung der Prüfungen

  • Vorbereitung der Fälle

  • Bezeichnung von zusätzlichen Experten

  • Prüfungsbewertung und Mitteilung der Prüfungsresultate

  • Festlegung der Prüfungsgebühr zuhanden des Vorstandes

  • Erstellen bzw. Überarbeitung des Prüfungsreglements

4.4 Prüfungsart

Der Kandidat wird anhand einer strukturierten mündlichen Prüfung über 3 Fallbeispiele im Bereich der Neuro-Urologie während 3 Stunden geprüft.

4.5 Prüfungsmodalitäten

4.5.1 Zeitpunkt

Es wird empfohlen, die Prüfung im letzten Jahr der Schwerpunktweiterbildung zu absolvieren.

4.5.2 Zulassung

Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt und 75% der geforderten Eingriffe in Ziffer 3.2 ausweist.

Anhang 1

4.5.3 Ort und Datum der Prüfung

Die Prüfung wird einzeln auf Vereinbarung mit der Prüfungskommission hin durchgeführt.

4.5.4 Protokoll

Der Vertreter des Vorstandes der SGU führt das Prüfungsprotokoll.

4.5.5 Prüfungssprache

Die Prüfung erfolgt auf Wunsch des Kandidaten in deutscher oder französischer Sprache. Prüfungen auf Italienisch sind möglich, falls Kandidat und Examinator einverstanden sind.

4.5.6 Prüfungsgebühr

Die Schweizerische Gesellschaft für Urologie erhebt eine Prüfungsgebühr, welche durch die Prüfungskommission bzw. den Vorstand festgelegt wird.

Die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung zur Prüfung zu entrichten. Bei Rückzug der Anmeldung wird sie nur zurückerstattet, wenn die Anmeldung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zurückgezogen worden ist. Bei Rückzug zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Gebührenrückerstattung nur aus wichtigen Gründen.

4.6 Bewertungskriterien

Die Prüfung für den Schwerpunkt Neuro-Urologie wird mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.

4.7 Wiederholung der Prüfung und Einsprache

4.7.1 Eröffnung

Das Ergebnis ist dem Kandidaten schriftlich unter Angabe einer Rechtsmittelbelehrung mitzuteilen.

4.7.2 Wiederholung

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

4.7.3 Einsprache

Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen ab schriftlicher Eröffnung bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden (Art. 27 WBO).

5 Kriterien für die Anerkennung und Einteilung der Weiterbildungsstätten

5.1 Anforderungen an alle Weiterbildungsstätten

  • Die anerkannten Weiterbildungsstätten stehen unter der Leitung eines Weiterbildungsverantwortlichen, der den Facharzttitel für Urologie und den Schwerpunkt Neuro-Urologie trägt. Ausnahmsweise genügen gleichwertige Voraussetzungen gemäss Art. 39 Abs. 2 WBO.

  • Der Leiter ist für die Einhaltung des Weiterbildungsprogramms verantwortlich.

  • Der Leiter weist sich über die erfüllte Fortbildungspflicht aus (Art. 39 WBO).

  • Es liegt ein Weiterbildungskonzept vor, das die Vermittlung der Lerninhalte zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert (Art. 41 WBO). Das Weiterbildungskonzept muss realistisch und nachvollziehbar das Weiterbildungsangebot und auch die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definieren.

Anhang 1

  • Die allgemeinen Lernziele werden gemäss Ziffer 3 dieses Programms und dem Logbuch vermittelt. Spezielle Beachtung ist denjenigen Lernzielen zu schenken, die sich mit Ethik, Gesundheitsökonomie, Pharmakotherapie, Patientensicherheit und Qualitätssicherung beschäftigen (Art. 16 WBO).

  • Es steht ein klinikeigenes (bzw. abteilungseigenes, institutseigenes), spitaleigenes oder ein durch die Fachgesellschaft bereitgestelltes Meldewesen für Fehler (z.B. Critical Incidence Reporting System, CIRS) zur Verfügung.

  • Von den folgenden 6 Fachzeitschriften stehen die aktuellen Ausgaben von mindestens 3 den Weiterzubildenden jederzeit als Print- und/oder Volltext-Online-Ausgaben zur Verfügung: BJU Int, Eur Urol, J Urol, Neurorehabil Neural Repair, Neurourol Urodyn, Spinal Cord. Am Arbeitsplatz oder dessen unmittelbarer Nähe steht ein PC mit leistungsfähiger Internetverbindung bereit. Für die an der Weiterbildungsstätte nicht verfügbare Zeitschriften-Artikel und Bücher besteht ein Zugang zu einer Bibliothek mit Fernleihe.

  • Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch der geforderten Kongresse (Ziffer 2.2) im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.

  • Die Weiterbildungsstätten führen regelmässig ein Arbeitsplatz-basiertes Assessment durch, mit dem vier Mal jährlich der Stand der Weiterbildung festgehalten wird.

5.2 Kategorien der Weiterbildungsstätten

Es werden zwei Kategorien unterschieden (siehe Tabelle):

Kategorie P: Neuro-urologische Abteilungen oder Einheiten an Referenzzentren für Paraplegiologie (maximale Anrechnung 2 Jahre).

Kategorie U: Neuro-urologische Abteilungen / Einheiten an Weiterbildungsstätten für Urologie der Kat. A (maximale Anrechnung 2 Jahre).

Eigenschaften der Weiterbildungsstätte Kategorie (max. Anerkennung) P U Paraplegiologie Urologie (2 Jahre) (2 Jahre) Zugehörigkeit der neuro-urologischen Weiterbildungsstätte Paraplegiologisches Referenzzentrum + Weiterbildungsstätte für Urologie Kategorie A1 oder A2 + Ärztliche Mitarbeiter Leiter der Weiterbildungsstätte mindestens im Fachgebiet tätig 50% 25% (% eines Vollpensums) Versorgungsspektrum Umfassende neuro-urologische Akutversorgung + + Umfassende neuro-urologische Langzeitversorgung + Theoretische Weiterbildung Gemeinsame Konferenzen mit Neurologie Neurologie Journal-Club (Anzahl/Mt.) 2 2 Systematische theoret. Weiterbildung (h/W.) 3 3 Spezifisch geschultes Pflegepersonal + +

Anhang 1

6 Übergangsbestimmungen

Grundsätzlich müssen die regulären Bedingungen gemäss Ziffer 2 des Weiterbildungsprogramms erfüllt sein. Es gelten folgende Erleichterungen:

6.1 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungsperioden im In- und Ausland werden angerechnet, soweit sie den Bedingungen des Programms und der Weiterbildungsordnung entsprechen. Insbesondere muss die Weiterbildungsstätte zur entsprechenden Zeit die Kriterien unter Ziffer 5 erfüllt haben. Das Erfordernis des Schwerpunktes beim damaligen Leiter der Weiterbildungsstätte entfällt.

6.2 Vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Tätigkeitsperioden in leitender Funktion werden anstelle von Weiterbildungsperioden angerechnet. Tätigkeitsperioden werden jedoch nur angerechnet, wenn die Weiterbildungsstätte zur entsprechenden Zeit die Bedingungen des Programms und der WBO erfüllt hat.

6.3 Gesuche um Anerkennung von Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden, welche vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolviert wurden, müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten eingereicht werden. Bei später eintreffenden Gesuchen werden vor Inkrafttreten des Weiterbildungsprogramms absolvierte Weiterbildungs- und Tätigkeitsperioden nicht mehr anerkannt.

6.4 Ausnahmsweise kann der Schwerpunkt an Pioniere der Neuro-Urologie erteilt werden, auch wenn die Bedingungen unter Ziffer 6.1 und 6.2 nicht erfüllt sind. Der Gesuchsteller muss Pionierleistungen in Forschung oder Klinik erbracht haben und verfügt über einen entsprechenden Leistungsausweis.

6.5 Wer bis zur Inkraftsetzung des Weiterbildungsprogramms 3 U- oder 3 P-Jahre absolviert hat, muss keine Weiterbildung der anderen Kategorie nachweisen.

6.6 Bezüglich der Schwerpunktprüfung gilt folgendes:

Wer die Weiterbildung bis 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen hat, muss für die Erlangung des Schwerpunktes Neuro-Urologie in jedem Fall eine Bestätigung über die Teilnahme an der Schwerpunktprüfung vorlegen.

Inkraftsetzungsdatum: 1. Juli 2014

Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO): - 19. Oktober 2017 (Ziffer 2.2.4; genehmigt durch Geschäftsleitung SIWF)

Bern, 23.06.2025/pb