Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), Änderung Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR), Änderung Haftungsgesetz (HG), Änderung
…werden, wie sie auch das Gericht jederzeit durchführen kann (Art. 124 Abs. 3 und 226 ZPO; vgl. zur Zweckmässigkeit von im gegenseitigen Einverständnis der Betroffenen getragenen Lösungen Julia Gschwend, in: BSK ZPO, Art. 124 N. 8). Selbstverständlich steht eine Einigung der Eltern oder eine anläss- lich einer Helferkonferenz skizzierte Lösung…
· 6029 · 18 giu 2025 · Oggetti del Gran Consiglio del Cantone di Zurigo