Berechnung Brandabschnittsflächen

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio

FAQ-Nummer: 15-019 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 15-15 / Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziffer, Absatz: 3.7 Thema: Berechnung Brandabschnittsflächen Beschlussdatum: 02.07.2015

Frage: Gemäss der Richtlinie sind Nachweise für Brandabschnitte bei Gewerbe- und Industriebauten zu führen, welche eine zusammenhängende Brandabschnittsfläche von mehr als 3600 m2 besitzen. Die Brandschutzerläuterung 115-03 "Bewertung von Brandabschnittsgrössen" wurde mit Einführung der neuen Brandschutzvorschriften 2015 ungültig. Eine neue Erläuterung mit der Anpassung an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften ist bisher nicht erfolgt. Darf unter der Vorraussetzung, dass die Bestimmungen des Personen- und Nachbarschaftschutzes (Fluchtweglängen und Schutzabstände mit ggf. Ersatzmassnahmen) nach aktuellen Brandschutzvorschriften 2015 eingehalten sind, die Brandschutzerläuterung 115-03 immer noch als Nachweis für die Bewertung von Brandabschnittsgrössen für Gewerbe- und Industriebauten verwendet werden? Wenn nein, welche Nachweisverfahren sind zu führen, um grössere Brandabschnitte zu bilden?

Antwort ABSV: Die Brandschutzerläuterung 115-03 Bewertung von Brandabschnittsgrössen ist nicht auf die Anforderungen der BSV 2015 abgestimmt und kann entsprechend nicht als Nachweis verwendet werden. Es wird auf die BSR 27-15 verwiesen.

Erläuterung / Interpretation FAQ öffentlich publiziert

Nummer: 15-019de Seite |1