Leitfaden Gutachten - 12.2013
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie
Leitfaden zur Erstellung eines Gutachtens Stellung der Gutachten in der schweizerischen Brandschutzanwendung Gutachten werden als Ergänzung zu Prüfberichten für Brandschutzanwendungen in der Schweiz beigezogen. Die Aufgabe von Gutachten ist es, auf spezifische Fragestellungen, welche für Brandschutzanwendungen relevant und in Prüfberichten nicht abschliessend behandelt sind, eindeutige Antworten zu geben. In diesem Sinne ist ein Gutachten eine gezielte Erweiterung der auf Brandversuchen aufbauenden Informationsbasis. Da ein Gutachten eine ergänzende Brandprüfung ersetzen kann, muss der Inhalt des Gutachtens gewissen Anforderungen entsprechen.
Anforderungen an Gutachten Letztlich muss ein Gutachten für einen fachkundigen Leser eine plausible Erklärung liefern, weshalb ein zu beurteilendes Bauprodukt eine bestimmte brandschutztechnische Eigenschaft aufweist. Aus juristischen Überlegungen muss ein Gutachten auch offenlegen, wer den Auftrag für das Gutachten erteilt hat. Daher werden die folgenden 4 Elemente in einem Gutachten verlangt:
1 Allgemeine Angaben
Die allgemeinen Angaben umfassen: – Name und Adresse des Auftraggebers – Definition des Ziels, das mit dem Gutachten verfolgt wird – Angabe der Berichte, welche in die Beurteilung einfliessen
2 Konstruktionsbeschreibung
Die Informationen in der Konstruktionsbeschreibung müssen die folgenden Punkte abdecken: – Allgemeine Beschreibung des Bauprodukts, welches beurteilt wird – Dokumentation (technische Zeichnungen, beschreibender Text) des zu beurteilenden Bauproduktes – Hinweis auf die geprüften Konstruktionsdetails von Bauprodukten, welche im Gutachten für die brandschutztechnische Beurteilung beigezogen werden – Beschreibung sämtlicher Abweichungen zwischen geprüften und zu beurteilenden Konstruktionsdetails
3 Brandschutztechnische Analyse
Die brandschutztechnische Analyse muss klären, wie sich die Abweichungen zu geprüften Konstruktionsdetails auf die relevanten brandschutztechnischen Eigenschaften (beispielsweise die Kriterien Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I), Brandverhalten usw.) des Bauproduktes auswirken. Daher muss die Analyse umfassen: – Hinweise auf die brandschutztechnisch relevanten Abmessungen (beispielsweise Abmessungen von Gläsern, Stahlrohrprofilquerschnitten, Blechstärken usw.) – Festlegen brandschutztechnisch relevanter Faktoren (beispielsweise Steifigkeit, Rohdichten von Füllmaterialien, Wärmeleitfähigkeit, Temperaturgradiente, zeitliche Verläufe von Verformungen usw.) – Festhalten der brandschutztechnisch relevanten Unterschiede zwischen den geprüften Konstruktionsdetails und den zu beurteilenden Konstruktionsdetails des Bauproduktes – Qualitative Diskussion der brandschutztechnischen Eigenschaft (z.B. Feuerwiderstandsdauer: länger, kürzer, kein Einfluss) unter Berücksichtigung der brandschutztechnisch relevanten Abmessungen, Faktoren und Konstruktionsunterschiede
4 Zusammenfassung
Die Zusammenfassung hält fest: – Die zu erwartenden brandschutztechnischen Eigenschaften (beispielsweise Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten, 60 Minuten usw.) des Bauproduktes – Den mit dem Gutachten abgedeckten Anwendungsbereich des beurteilten Bauproduktes
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie TKB/VKF Bern, 5. Dezember 2013