Luftaufbereitungsapparate
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio
FAQ-Nummer: 25-011 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzrichtlinie 25-15 / Lufttechnische Anlagen Ziffer, Absatz: 3.6 Thema: Luftaufbereitungsapparate Beschlussdatum: 06.11.2015
Frage: Was wird unter Luftaufbereitungsapparat und Wärmerückgewinnungsapparat verstanden? Wie müssen diese brandschutztechnische ausgeführt sein? Die heutige Auslegung ist eine Abkehr der bestehenden Auslegung resp. Interpretation. Es würde einem Markthemmnis entsprechen, da es ca. 70% der momentanen Lüftaufbereitungsapparate für Einzelwohnungsanlagen verbieten würde.
Antwort ABSV: Antrag an das IOTH zur Änderung der BSR 25-15, Ziffer 3.6, Absatz 2: Luftaufbereitungsapparate und Einbauteile sind aus Baustoffen der RF1 zu erstellen. Kleine Einbauteile (z. B. Düsen von Luftwäschern) sowie Luftaufbereitungs- und Wärmerückgewinnungsapparate, welche nur einen Brand- oder Lüftungsabschnitt versorgen, können mindestens aus Baustoffen der RF3 bestehen.
Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH FAQ öffentlich publiziert
Nummer: 25-011de Seite |1