Grösse von Rettungszeichen

FAQ - Brandschutzvorschriften VKF

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Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 17-03 / Ziffer 3.1.4 / Absatz 3 / Anhang

Thema: Grösse von Rettungszeichen

Datum: 27.11.2007 Nr. 17-006d

Publikation an: Kommissionen VKF Kantonale Brandschutzbehörden X Öffentlichkeit

Frage: Gemäss Anhang zu Ziffer 3.1.4 Abs. 3 der Brandschutzrichtlinie "Kennzeichnung von Fluchtwegen - Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitsstromversorgung" hat die Mindestseitenlänge von Rettungszeichen 150 mm zu betragen. In der SN EN 1838 wird für Piktogramme eine Mindesthöhe definiert. Um verschiedene Interpretationen zu vermeiden, und um zu kleine Rettungszeichen auszuschliessen, ist zu präzisieren, was unter dem Begriff „Mindestseitenlänge“ zu verstehen ist.

Antwort: Der Begriff „Mindestseitenlänge“ ist so zu verstehen, dass jede Seite des Rettungszeichens – also Länge sowie Breite/Höhe – mindestens 150 mm betragen muss.