Murtenstrasse 35, 3177 Laupen BE

Berna

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Domande di costruzione

eBau Nr. 2022-11534 ____________________ Bauvorhaben: Temporäre Nutzung des Areals der ehemaligen Stehtankanlage und des BBL-Areals als Hauptbauinstallationsplatz für das Projekt VSE Laupen (Logistik, Parkplätze und Baucontainer/ mobiles Salzsilo) bis Ende 2029 ____________________ Standort: Murtenstrasse 35 + 41b, Laupen, Parzellen-Nrn. 784 und 608, Nutzungszone: ZPP "Tankanlage und Schöpfe", Koordinaten: 2’584’479/1’195’243 ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: das häusliche Abwasser wird an die Gemeindekanalisation angeschlossen, das Sauberabwasser wird versickert ____________________ Ausnahmen: - Zonenfremde Nutzung, Art. 313 GBR - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A146 Abs. 1 GBR ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - separates Baubewilligungsverfahren für den Abbruch der bestehenden Tankanlagen - geplante Fahrbahn auf dem Areal mittels Strassenplanverfahren Verkehrssanierung städtebauliche Entwicklung (VSE) Laupen bereits genehmigt ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2022-11534) ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 23. Dezember 2022 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprache-frist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 23. November 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

23 nov 2022

eBau Nr. 2022-11209 ____________________ Bauvorhaben: Rückbau der Stehtankanlage inklusive Betriebs- und Nebengebäude sowie sämtlicher Werkleitungen ____________________ Standort: Murtenstrasse 35, 35a-35o, Laupen, Parzelle Nr. 784, Nutzungszone: ZPP "Tankanlage und Schöpfe", Koordinaten: 2’584’470/1’195’170 ____________________ Gewässerschutzbereich üB Gewässerschutzmassnahmen: Keine ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2022-11209) ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 11. November 2022 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die bestehenden Anlagen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 12. Oktober 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

12 ott 2022

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