Fristverlängerung Schulhausprovisorien Öscher X
Domanda di costruzione · Zollikon
Progetto
- Progetto
- Fristverlängerung Schulhausprovisorien Öscher X
- Comune
- Zollikon
- Cantone
- Zurigo
- Fondi
- 10596
- Zona
- Zona per edifici pubblici (Zone für öffentliche Bauten)
Procedura
- Pubblicata
- 7 nov 2025
- Opposizioni
- dal 7 nov 2025 al 27 nov 2025
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Zollikon - Bauabteilung Bergstrasse 20 8702 Zollikon
Opposizione
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesuche (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesuche ZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).