Neubau Einfamilienhaus

Domanda di costruzione · Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll

Progetto

Progetto
Neubau Einfamilienhaus
Luogo
Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll
Comune
Vechigen
Cantone
Berna
Fondi
3699
EGRID
CH127682463542
Zona
Zona residenziale (Wohnzone 2-geschossig)
Deroghe richieste
unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG

Procedura

Pubblicata
15 nov 2025
Opposizioni
fino al 15 dic 2025
Atti consultabili presso
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposizione

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 15.12.2025 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.