Einbau Wohnung im Obergeschoss

Domanda di costruzione · Dechihubel 191, 3068 Utzigen

Progetto

Progetto
Einbau Wohnung im Obergeschoss
Luogo
Dechihubel 191, 3068 Utzigen
Comune
Vechigen
Cantone
Berna
Fondi
919
EGRID
CH108335844622
Zona
Fuori dalla zona edificabile (ausserhalb der Bauzone)
Deroghe richieste
Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG; unterschreiten der Raumhöhe, Art 67 BauV

Procedura

Pubblicata
24 dic 2025
Opposizioni
fino al 23 gen 2026
Atti consultabili presso
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposizione

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.