Ersatz der bestehenden Heizung durch eine Erdwärmepumpe

Domanda di costruzione · Vogelsangweg 12, 3067 Boll

Progetto

Progetto
Ersatz der bestehenden Heizung durch eine Erdwärmepumpe
Luogo
Vogelsangweg 12, 3067 Boll
Comune
Vechigen
Cantone
Berna
Fondi
4006
EGRID
CH457146983597
Zona
Zona residenziale (Wohnzone 2-geschossig)
Deroghe richieste
Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG

Procedura

Pubblicata
17 apr 2026
Opposizioni
fino al 18 mag 2026
Atti consultabili presso
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposizione

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 18. Mai 2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.