Stauffacherstrasse (120a)

Domanda di costruzione · Bern

Progetto

Progetto
Stauffacherstrasse (120a)
Comune
Bern
Cantone
Berna

Procedura

Pubblicata
12 mag 2026
Opposizioni
fino al 11 giu 2026
Atti consultabili presso
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Opposizione

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 11. Juni 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern