energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung

Domanda di costruzione · Littewil 249, 3068 Utzigen

Progetto

Progetto
energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Tipo di progetto
Risanamento
Luogo
Littewil 249, 3068 Utzigen
Comune
Vechigen
Cantone
Berna
Fondi
1569
EGRID
CH373583934630
Zona
Zona nucleo (Weilerzone)
Deroghe richieste
Unterschreitung Raumhöhe Art. 67 BauV

Procedura

Pubblicata
17 giu 2026
Opposizioni
fino al 17 lug 2026
Atti consultabili presso
Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposizione

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 17.07.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Projekt liegt gemäss Art.97 LwG öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagedauer schriftlich und begründet an die Auflagestelle zu richten.