Anbringen eines Graffiti an den Fassaden
Domanda di costruzione · Burgdorf
Progetto
- Progetto
- Anbringen eines Graffiti an den Fassaden
- Comune
- Burgdorf
- Cantone
- Berna
Procedura
- Pubblicata
- 24 set 2026
- Opposizioni
- fino al 26 ott 2026
- Atti consultabili presso
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Opposizione
Auflagestelle: Gemeinde Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).