Flugbrunnenstrasse 28/30

Domanda di costruzione · Stettlen

Progetto

Progetto
Flugbrunnenstrasse 28/30
Comune
Stettlen
Cantone
Berna

Procedura

Pubblicata
14 ott 2026
Atti consultabili presso
Kanton Bern - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Kreditoren 4540, Freiburgstrasse 453 3018 Bern

Opposizione

Gemeinde Stettlen Baupublikation Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stettlen, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen Projektverfasser: H.U. Schmutz Architekten AG, Bergackerstrasse 13, 3066 Stettlen Bauvorhaben: Umbau Werkhof, Erstellung Aussenwaschplatz, Salzsilo, Tankplatz, Zaun mit Tor Standort: Flugbrunnenstrasse 28 / 30, Stettlen, Parzelle-Nr. 608, Zone: Gewerbe-/Industriezone GI2, Koordinaten: 2’605’659 / 1’201’680 Gewässerschutzbereich Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Das häusliche Abwasser wird in die ARA abgeleitet. Das Meteorwasser wird in einen Mischwasserkanal eingeleitet. Ausnahmen: - Bauen in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Unterschreiten Abstand zu öffentlicher Abwasserleitung (Art. 10 Abwasserreglement) Auflage- und Einsprachefrist: 13. November 2026 Auflagestelle: Gemeinde Stettlen, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/290900 eBau Nummer: 2026-14255 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland