Projektänderung Anbau Empfangsraum
Domanda di costruzione · Schnydersäcker 453, 8262 Ramsen
Progetto
- Progetto
- Projektänderung Anbau Empfangsraum
- Luogo
- Schnydersäcker 453, 8262 Ramsen
- Comune
- Ramsen
- Cantone
- Sciaffusa
- Fondi
- 1106
- EGRID
- CH575478220836
- Zona
- Zona artigianale (Arbeitszone A2)
Procedura
- Pubblicata
- 31 mag 2024
- Opposizioni
- dal 31 mag 2024 al 1 lug 2024
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Ramsen - Baureferat Hauptstrasse 259 8262 Ramsen
Opposizione
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.