Erstellung Sichtschutz

Domanda di costruzione · Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch

Progetto

Progetto
Erstellung Sichtschutz
Luogo
Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch
Comune
Neunkirch
Cantone
Sciaffusa
Fondi
3063
EGRID
CH345408792909

Procedura

Pubblicata
13 giu 2025
Opposizioni
fino al 3 lug 2025
Atti consultabili presso
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti

Istante

Carmen Koch

Hallauerstrasse 48, 8213 Neunkirch