Abbruch Gartenschopf
Domanda di costruzione · Oberwiesstrasse 12, 8213 Neunkirch
Progetto
- Progetto
- Abbruch Gartenschopf
- Luogo
- Oberwiesstrasse 12, 8213 Neunkirch
- Comune
- Neunkirch
- Cantone
- Sciaffusa
- Fondi
- 1678
- EGRID
- CH330879547741
Procedura
- Pubblicata
- 27 giu 2025
- Opposizioni
- fino al 17 lug 2025
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Opposizione
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parti
Istante
Lucas Kronenberg
Oberwiesstrasse 12, 8213 Neunkirch