Temporäres Lagerzelt

Domanda di costruzione · Dickistrasse 4, 8215 Hallau

Progetto

Progetto
Temporäres Lagerzelt
Luogo
Dickistrasse 4, 8215 Hallau
Comune
Hallau
Cantone
Sciaffusa
Fondi
1303
Zona
Zona industriale (Industriezone)

Procedura

Pubblicata
27 feb 2026
Opposizioni
fino al 18 mar 2026
Atti consultabili presso
Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti

Istante

Stefan Klarer