Erweiterung Weinwanderweg Hallau
Domanda di costruzione · 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
Progetto
- Progetto
- Erweiterung Weinwanderweg Hallau
- Luogo
- 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
- Comune
- Hallau
- Cantone
- Sciaffusa
- Fondi
- 183
Procedura
- Pubblicata
- 8 mag 2026
- Opposizioni
- fino al 8 giu 2026
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau
Opposizione
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.