Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
Domanda di costruzione · 8260 Stein am Rhein · In periodo di opposizione
Progetto
- Progetto
- Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
- Luogo
- 8260 Stein am Rhein
- Comune
- Stein am Rhein
- Cantone
- Sciaffusa
- Fondi
- 1551
Procedura
- Pubblicata
- 30 ott 2026
- Opposizioni
- fino al 30 nov 2026
- Atti consultabili presso
- Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein
Opposizione
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parti
Istante
Jürg Hochstrasser
im Rebberg 16, 8451 Kleinandelfingen