Neubau eines Mistplatzes mit Güllengrube

Domanda di costruzione · 3770 Zweisimmen

Progetto

Progetto
Neubau eines Mistplatzes mit Güllengrube
Luogo
3770 Zweisimmen
Cantone
Berna
Protezione
Objektschutzwald
Deroghe richieste
- Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes - Unterschreiten des Waldabstandes

Procedura

Pubblicata
18 mag 2022
Opposizioni
fino al 20 giu 2022, 30 giorni
Atti consultabili presso
Bauverwaltung Zweisimmen Gemeindeverwaltung Lenkstrasse 5 3770 Zweisimmen

Opposizione

Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt). Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parti

Istante

Andreas Gobeli

Cholplatz 4, 3770 Zweisimmen