Neubau Autounterstand

Domanda di costruzione · Bangerten 270b, 3076 Worb

Progetto

Progetto
Neubau Autounterstand
Luogo
Bangerten 270b, 3076 Worb
Cantone
Berna
EGRID
CH173576774615
Protezione
Landschaftsschongebiet, Ortsbildschutzgebiet
Deroghe richieste
Bauen ausserhalb Bauzone, Art. 24 RPG Bauen im Landschaftsschongebiet, Art. 36 GBR

Procedura

Pubblicata
7 giu 2023
Opposizioni
fino al 7 lug 2023, 30 giorni
Atti consultabili presso
Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances

Opposizione

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parti

Istante

Urs Mühlemann-Gasser

Bangerten 270a, 3076 Worb