Erweiterung Viehscheune

Domanda di costruzione · Acherhubel 278a, 3806 Bönigen

Progetto

Progetto
Erweiterung Viehscheune
Luogo
Acherhubel 278a, 3806 Bönigen
Cantone
Berna
EGRID
CH243546236357
Protezione
Landschaftsschongebiet
Deroghe richieste
- Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

Procedura

Pubblicata
24 apr 2024
Opposizioni
fino al 27 mag 2024, 30 giorni
Atti consultabili presso
Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Opposizione

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Parti

Istante

Roger Wyss

Acherhubel 277, 3806 Bönigen