Befestigung der Zufahrtsstrasse
Domanda di costruzione · Schüregg 305a, 3538 Röthenbach i. E.
Progetto
- Progetto
- Befestigung der Zufahrtsstrasse
- Luogo
- Schüregg 305a, 3538 Röthenbach i. E.
- Comune
- Röthenbach im Emmental
- Cantone
- Berna
- EGRID
- CH913565461465
- Deroghe richieste
- - Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG) - Bauen in Waldnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG) - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Überdecken eines Fliessgewässers (Art. 38 GSchG)
Procedura
- Pubblicata
- 15 apr 2026
- Opposizioni
- fino al 18 mag 2026, 30 giorni
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Röthenbach im Emmental, Dorf 6, 3538 Röthenbach im Emmental
Opposizione
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und die eingeholten Amts- und Fachberichte verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Parti
Istante
Schür 304, 3538 Röthenbach i. E.
Rüegsegg 269, 3538 Röthenbach i. E.