Abbruch Bauernhaus nach Brand

Domanda di costruzione · Allmend 68, 3647 Reutigen

Progetto

Progetto
Abbruch Bauernhaus nach Brand
Luogo
Allmend 68, 3647 Reutigen
Comune
Reutigen
Cantone
Berna
EGRID
CH621707463506
Protezione
Keine / Ja
Deroghe richieste
Keine

Procedura

Pubblicata
29 apr 2026
Opposizioni
fino al 1 giu 2026, 30 giorni
Atti consultabili presso
Gemeindeverwaltung Reutigen Dorfplatz 1 3647 Reutigen

Opposizione

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parti

Istante

Franz Kernen

Stockentalstrasse 74, 3647 Reutigen