Ladesäulen E-Mobilität

Uso del suolo pubblico · Riehen, Chrischonaweg 52, Riehen, Rüchligweg 121

Progetto

Progetto
Ladesäulen E-Mobilität
Luogo
Riehen, Chrischonaweg 52, Riehen, Rüchligweg 121
Cantone
Basilea Città

Procedura

Pubblicata
12 ott 2024
Opposizioni
fino al 11 nov 2024, 30 giorni
Atti consultabili presso
Die Pläne «Auflageplan Chrischonaweg, Auflageplan Rüchligweg,» für die zu bewilligenden Allmendflächen (L x B x H 0.40 m x 0.40 m x 1.70 m) für zwei Ladesäulen E-Mobilität können bis und mit Montag, 11. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Riehen, im 1. Stock des Foyers jeweils von Montag bis Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr oder auf der Internetseite der Gemeinde Riehen eingesehen werden http://www.riehen.ch/aktuelles/projekte-und-planauflage. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung Riehen aufgelegten Originaldokumente.

Opposizione

Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind gemäss § 8 Ordnung über die Inanspruchnahme der Allmend sowie § 7 Abs. 2 Reglement über die Inanspruchnahme der Allmend und § 39 Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums innert 30 Tagen nach Publikation, also bis spätestens Freitag, 22. März 2024 schriftlich und begründet beim Gemeinderat Riehen, Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen einzureichen. Zur Einsprache gegen das Gesuch ist berechtigt, wer von der beantragten Nutzung persönlich berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder wer durch besondere Vorschrift zur Einsprache berechtigt ist. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten.