Stellwände

Design svizzero · 140594 · Radiato

Design

Design 1

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Design 2

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Design 3

Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Iscrizione nel registro

Numero di registrazione
140594
Numero della domanda
2014-00227
Stato
Radiato
Deposito
Deposito multiplo, 3 design
Classi
06-06 Mobili
Depositato
19 mar 2014
Registrato
12 mag 2014
Pubblicato
15 mag 2014
Radiato
19 mar 2019
Motivo
Non rinnovato
Priorità
EM 002336883-0001 31.10.2013
EM 002336883-0002 31.10.2013
EM 002336883-0003 31.10.2013
Descrizione
Der Kontrast zwischen dem Wandkörper und den Füssen (Design 1 und 2) aufgrund der unterschiedlichen Helligkeit stellt kein schutzbegründendes Gestaltungsmerkmal dar. Das Design 2 zeichnet sich durch eine (insbesondere in Abb. 2.2 gut erkennbare) randseitig in die Füsse integrierte, gegen den Fussboden gerichtete Beleuchtung aus. Bei Design 3 ist erkennbar (Abb. 3.1 und 3.2), dass der Wandkörper an seiner Unterkante zu der Oberkante der Füsse einen Abstand einhält und dass - durch die eingezogenen Aufstützpunkte - die Füsse ihrerseits randseitig zu der Aufstandfläche (dem Fussboden) einen Abstand einhalten.

Cronologia

Ciò che l’Istituto Federale della Proprietà Intellettuale ha pubblicato su questo titolo, dal più recente.

  1. 15 ott 2019

    Radiato, tassa non pagata

    Pubblicato in Swissreg il 15.10.2019

  2. 15 mag 2014

    Registrato

    Pubblicato in Swissreg il 15.05.2014

Parti

Il registro designa ogni parte con nome e indirizzo. Un titolare o un rappresentante è collegato a un’organizzazione quando un solo ente del registro di commercio porta il suo nome; la via di una parte non riconosciuta così non è mostrata qui.