Baustelleninformationen, Luterbach
Altri avvisi · Luterbach · 18 dic 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Altri avvisi
- Sottotipo
- Avviso generale concernente costruzione, territorio, trasporti ed energia
- Cantone
- Soletta
- Comune
- Luterbach
- Pubblicato da
- Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
- Pubblicato
- 18 dic 2025
- Termine
- 28 dic 2025
- Numero di pubblicazione
- BA-SO65-0000000456
Testo
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Im Rahmen der Umbauarbeiten am Bahnhof Luterbach-Attisholz wird die neue Personenunterführung nach Norden bis unter die Kantonsstrasse verlängert. Auf der Zuchwilstrasse in Luterbach sind im Bereich des Bahnhofs (zwischen der Nordstrasse und der Jurastrasse) folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
- Der motorisierte Verkehr wird zweispurig beibehalten und nördlich um die Baustelle geführt.
- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt auf 50 km/h, im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.
- Die Zufahrt zum Areal der Firmen Menz AG und FESTEX AG ist immer gewährleistet.
- Der Fuss- und Radweg bleibt entlang der Zuchwilstrasse und wird ebenfalls nördlich um die Baustelle geführt.
- Die Verbindung in die Attisholzstrasse ist für den Fuss- und Veloverkehr jederzeit gewährleistet.
- Die Ein- und Ausfahrt des Baustellenverkehrs auf die Baustelle erfolgt im Einbahnregime auf der südlichen Fahrspur: Einfahrt aus Richtung Solothurn und Ausfahrt in Richtung Deitingen.
Dauer:
Ende Januar 2026 bis Ende März 2027
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Atti menzionati
Citati nella pubblicazione
Contatto
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn
Rimedi giuridici
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.