Baustelleninformationen, Zuchwil

Altri avvisi · Zuchwil · 12 feb 2026

Pubblicazione

Tipo
Altri avvisi
Sottotipo
Avviso generale concernente costruzione, territorio, trasporti ed energia
Cantone
Soletta
Comune
Zuchwil
Pubblicato da
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Pubblicato
12 feb 2026
Termine
22 feb 2026
Numero di pubblicazione
BA-SO65-0000000474

Testo

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Hauptstrasse und der Nordsüdstrasse in Zuchwil sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

- Auf der Nordsüdstrasse wird im Abschnitt Kreisel bis Gartenweg ein Einbahnregime eingerichtet und die Durchfahrt ab der Gartenstrasse zum Kreisel wird gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Luterbachstrasse, die Luzernstrasse und die Hofstatt.

- Die Mürgelistrasse wird im Abschnitt Kreisel bis Einstellhalle Migros vollständig gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die neue Umleitungsstrasse Hauptstrasse – Dorfstrasse.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.

- Die Bushaltestelle Zuchwil, Martinshof, wird zeitweise verlegt.

- Eine Umleitung für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den motorisierten Verkehr wird signalisiert.

Dauer:

Montag, 23. Februar 2026 bis Freitag, 18. Dezember 2026

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Atti menzionati

Citati nella pubblicazione

Contatto

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Rimedi giuridici

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.