Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt

Pianificazione del territorio · Zermatt · 11 apr 2025

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pubblicazione dei piani
Cantone
Vallese
Comune
Zermatt
Pubblicato da
Gemeinde Zermatt
Pubblicato
11 apr 2025
Termine
12 mag 2025
Numero di pubblicazione
BA-VS10-0000000839

Citati nella pubblicazione

Contatto

Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt

Rimedi giuridici

Öffentliche Auflage Der Beschluss, die Planungszone anzupassen, und der ursprüngliche Erläuterungsbericht sowie der Erläuterungsbericht zu den vorgenommenen Anpassungen liegen ab dem 11. April 2025 während dreissig Tagen auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab Bekanntmachung der nachträglichen Anpassungen im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Anlässlich der Planauflage vom 18. Oktober 2024 eingereichte Einsprachen bleiben aufrechterhalten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind oder durch Vereinbarungen bereinigt werden konnten.