Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt
Pianificazione del territorio · Zermatt · 11 apr 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Pianificazione del territorio
- Sottotipo
- Pubblicazione dei piani
- Cantone
- Vallese
- Comune
- Zermatt
- Pubblicato da
- Gemeinde Zermatt
- Pubblicato
- 11 apr 2025
- Termine
- 12 mag 2025
- Numero di pubblicazione
- BA-VS10-0000000839
Citati nella pubblicazione
Contatto
Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt
Rimedi giuridici
Öffentliche Auflage Der Beschluss, die Planungszone anzupassen, und der ursprüngliche Erläuterungsbericht sowie der Erläuterungsbericht zu den vorgenommenen Anpassungen liegen ab dem 11. April 2025 während dreissig Tagen auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab Bekanntmachung der nachträglichen Anpassungen im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Anlässlich der Planauflage vom 18. Oktober 2024 eingereichte Einsprachen bleiben aufrechterhalten, soweit sie nicht gegenstandslos geworden sind oder durch Vereinbarungen bereinigt werden konnten.