Öffentliche Planauflage – Waldfeststellung, Blatten
Pianificazione del territorio · Blatten · 9 ott 2026
Pubblicazione
- Tipo
- Pianificazione del territorio
- Sottotipo
- Pubblicazione dei piani
- Cantone
- Vallese
- Comune
- Blatten
- Pubblicato da
- Gemeinde Blatten
- Pubblicato
- 9 ott 2026
- Termine
- 8 nov 2026
- Numero di pubblicazione
- BA-VS10-0000001445
Testo
- Piano in pubblicazione
- Waldfeststellung
Im Einverständnis mit der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft und in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 & 3 des eidgenössischen Waldgesetzes und Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 der kantonalen Verordnung über den Wald legt die Gemeinde Blatten die Waldfeststellung im Bereich zu den künftigen Siedlungsperimetern in den Gebieten GBV Plan 1 und 13 "Blatten-Firtwald-Brandwald-Walkunmad-Teiffu Fluä", GBV Plan 5 und 9 "Weissenried-Biindä", GBV Plan 9 "Gassun-Bifig", GBV Plan 9, 13 und 14 "Bleetzuwald-Chinngasse" sowie zur Bauzone in den Gebieten GBV Plan 16 "Erlgand" und GBV Plan 999 "Fafleralp" auf dem gesamten Gemeindegebiet öffentlich auf.
Diese Waldfeststellungen ersetzen die am 24. September 2003 homologierten Waldgrenzen auf dem Gemeindegebiet von Blatten.
Es ist untersagt, Eingriffe in die betroffenen Bestockungen vorzunehmen, die den Waldfeststellungsentscheid vorwegnehmen oder unterlaufen. Widerhandlungen werden von der Dienststelle gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. j der Verordnung über den Wald mit Busse bestraft.
Die Pläne und auch der erläuternde Bericht können auf der Gemeindekanzlei Blatten während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Citati nella pubblicazione
Contatto
Gemeinde Blatten Dorfstrasse 24 3918 Wiler (Lötschen)
Rimedi giuridici
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert dreissig Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung Blatten einzureichen. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen werden die Pläne dem Staatsrat zum Entscheid vorgelegt. (Art. 7 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung).