Öffentliche Planauflage, Oberwil (BL)

Pianificazione del territorio · Oberwil (BL) · 28 mag 2026

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pubblicazione dei piani
Cantone
Basilea Campagna
Comune
Oberwil (BL)
Pubblicato da
Gemeinde Oberwil (BL)
Pubblicato
28 mag 2026
Termine
8 giu 2026
Numero di pubblicazione
RP-BL10-0000000634

Citati nella pubblicazione

Contatto

Gemeinde Oberwil (BL) Hauptstrasse 24 4104 Oberwil BL

Rimedi giuridici

Rechtsmittel Gegen diese Baubewilligung kann beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist innert 10 Tagen einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen CHF 300.- und 600.- erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis CHF 5'000.- erhoben werden (§ 20a des Verwaltungsverfahrensgesetzes; §§ 6 und 7 der Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz). Auflagefrist Die Auflagefrist beträgt 10 Tage vom 29. Mai bis 8. Juni 2026. Einsichtnahme Während der Auflagefrist können die Projektunterlagen online auf der Webseite www.oberwil.ch oder persönlich am Schalter der Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil, gerne nach telefonischer Vereinbarung Stichwort «Planauflage Sammelstelle Bruderholz» Tel. 061 405 42 42 oder während den Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.