Steingrubenweg, Festsetzung, Riehen
Pianificazione del territorio · Riehen · 24 mag 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Pianificazione del territorio
- Sottotipo
- Pianificazione dell'utilizzazione/piani particolareggiati
- Cantone
- Basilea Città
- Comune
- Riehen
- Pubblicato da
- Gemeinde Riehen - Gemeinderat
- Pubblicato
- 24 mag 2025
- Deciso
- 13 mag 2025
- Termine
- 23 giu 2025
- Numero di pubblicazione
- RP-BS20-0000000100
Testo
- Piano
- Steingrubenweg
- Headline
- Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
- Section plot
- Parzellen RF 374, RF 427 und RF 430
Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2025 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10‘227-1 vom 11. Februar 2025 für den Steingrubenweg fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemein-deverwaltung Riehen eingesehen werden.
Gemeinde Riehen - Gemeinderat Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
Rimedi giuridici
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.