Schulgesetz

Decisioni e atti · Basilea Città · 23 mar 2019

Pubblicazione

Tipo
Decisioni e atti
Sottotipo
Decisione del parlamento cantonale
Cantone
Basilea Città
Pubblicato da
Grosser Rat Basel-Stadt
Pubblicato
23 mar 2019
Deciso
20 mar 2019
In vigore
10 ago 2020: Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft des Grossratsbeschlusses vom 20. März 2019 betreffend neue Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerungen auf Beginn des Schuljahrs 2020/21 am 10. August 2020 in Kraft. Sollte aufgrund eines allfällig erhobenen Referendums der Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht eingehalten werden könne…
Numero di pubblicazione
RS-BS40-0000000034

Testo

Decisione
Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden.

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrats Nr. 18.1590.01 vom 20. November 2018 und in den Bericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 18.1590.02 vom 14. Januar 2019 beschliesst:

I.

Das Schulgesetz vom 4. April 1929 wird wie folgt geändert:

In § 63b wird folgender neuer Abs. 1bis eingefügt:

1bis. Förderangebote sind:

a) Unterricht in Deutsch als Zweitsprache; b) Förderangebote für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler; c) Schulische Heilpädagogik; d) Logopädie; e) Psychomotorik; f) Einführungsklassen.

II.

Diese Änderung ist zu publizieren; sie unterliegt dem Referendum und tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft des Grossratsbeschlusses vom 20. März 2019 betreffend neue Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerungen auf Beginn des Schuljahrs 2020/21 am 10. August 2020 in Kraft. Sollte aufgrund eines allfällig erhobenen Referendums der Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht eingehalten werden können, bestimmt im Falle der Annahme der Vorlage der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Atti menzionati

Citati nella pubblicazione

Firmato da

Namens des Grossen Rates Der Präsident: Dr. Heiner Vischer Der I. Sekretär: Beat Flury

Rimedi giuridici

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Mai 2019