Ablauf der Referendumsfrist 06.08.2022

Decisioni e atti · Basilea Città · 20 ago 2022

Pubblicazione

Tipo
Decisioni e atti
Sottotipo
Decisione del Consiglio di Stato
Cantone
Basilea Città
Pubblicato da
Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt
Pubblicato
20 ago 2022
Deciso
16 ago 2022
Numero di pubblicazione
RS-BS45-0000000661

Testo

Decisione
Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden.

Die Referendumsfrist der folgenden vom Grossen Rat am 23. Juni 2022 verabschiedeten und am 25. Juni 2022 publizierten Beschlüsse ist am 6. August 2022 unbenutzt abgelaufen:

- GRB betreffend Ausgabenbewilligung für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an einer Kapitalerhöhung der MCH Group AG

- Gesetz über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

- GRB betreffend 9. Rahmenausgabenbewilligung für Staatsbeiträge in den Jahren 2022–2025 gemäss Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980

- GRB betreffend Ausgabenbewilligung für die teilweise Öffnung des Freizeitgartenareals Milchsuppe und Gestaltung des öffentlichen Grünraumes zur «Gartenlandschaft Milchsuppe»

- GRB betreffend Beschaffung von eTransportern für die Feuerwehr Basel-Stadt

Diese Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen.

Gegen den GRB vom 23. Juni 2022 betreffend Ausgabenbewilligung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Umgestaltung der Tramhaltestellen in der Austrasse im Zuge von Sanierungsmassnahmen ist das Referendum ergriffen worden. Innert der am 6. August 2022 abgelaufenen Referendumsfrist sind bei der Staatskanzlei 169 Unterschriften eingereicht worden. Das Referendum ist nicht zustande gekommen. Der Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen.

Atti menzionati

Citati nella pubblicazione

Firmato da

Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl