Entscheidpublikation
Altri avvisi · Basilea Città · 14 ott 2023
Pubblicazione
- Tipo
- Altri avvisi
- Sottotipo
- Altro avviso
- Cantone
- Basilea Città
- Pubblicato da
- Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
- Pubblicato
- 14 ott 2023
- Numero di pubblicazione
- RS-BS90-0000000186
Testo
In der Rekurssache Nita Sejdaj, geb. 7. Oktober 1995, von Boécourt (JU), zurzeit unbekannten Aufenthalts, gegen die Verfügungen der Sozialhilfe Basel-Stadt vom 5. und 28. Oktober 2022 hat der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt am 2. Oktober 2023 folgendes entschieden:
– Die Rekursverfahren betreffend die Verfügungen der Sozialhilfe vom 5. und 28. Oktober 2022 werden vereinigt.
– Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Die Sozialhilfe wird angewiesen, an die Rekurrentin Fr. 3'167.55 nachzuzahlen.
– Es werden keine Kosten erhoben.
– Dieser Entscheid wird Nita Sejdaj zufolge unbekannten Aufenthalts durch Publikation im Kantonsblatt eröffnet und der SH mitgeteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Eröffnung schriftlich anzumelden.
Spätestens innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung samt Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Bei völliger oder teilweiser Abweisung eines Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr und den Auslagen für Gutachten, Augenschein, Beweiserhebung und anderen Vorkehren ganz oder teilweise dem Rekurrenten auferlegt werden (§§ 6 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren i.V. mit §§ 11 und 12 der Verordnung zum Gesetz über die Verwaltungsgebühren).
Citati nella pubblicazione
Swiss zip code
4051
Town
Basel-Stadt