Kirchgemeindeversammlung

Altri avvisi · Zugo · 2 nov 2023

Pubblicazione

Tipo
Altri avvisi
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Cantone
Zugo
Pubblicato da
Kath. Kirchgemeinde Cham-Hünenberg
Pubblicato
2 nov 2023
Numero di pubblicazione
RS-ZG60-0000000059

Testo

Montag, 27. November 2023, 19.00 Uhr, Pfarreiheimsaal Cham, Kirchbühl 10, 6330 Cham

Traktanden

1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Juni 2023

2. Budget für das Jahr 2024 und Festlegung des Steuerfusses sowie Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission

3. Finanzplan 2025-2028

4. Bauabrechnung Verbesserung Raumakustik in der Pfarrkirche St. Jakob, Cham

5. Bauabrechnung Teilsanierung des Untergeschosses Pfarreiheim, Cham

6. Abrechnung budgetierte Nebenleistungen Zentrumsüberbauung Maihölzli im Zentrum Hünenberg

7. Bauabrechnung und Antrag Nachtragskredit für den Ausbau und die Nutzung des Erdgeschosses Maihölzli Hünenberg

8. Bauabrechnung Umgebungsgestaltung der Kirche Heilig Geist, Hünenberg

Aktenauflage Das ausführliche Protokoll liegt ab dem 6. November 2023 auf den Pfarrämtern Cham (Kirchbühl 10) und Hünenberg (Maihölzli 3a) sowie auf der Geschäftsstelle in Cham (Bahnhofstrasse 3) auf.

Ergänzende rechtliche Hinweise 1. Stimm- und Wahlrecht An der Kirchgemeindeversammlung stimmberechtigt sind die in der Gemeinde Cham oder Hünenberg wohnhaften katholischen Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie katholische Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Schweizerinnen und Schweizer müssen den Heimatschein mindestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle Cham oder Hünenberg hinterlegt haben.

2. Rechtsmittelbelehrung für Stimmrechtsbeschwerde Gestützt auf § 17bis GG in Verbindung mit § 67 ff des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen.

Atti menzionati

Citati nella pubblicazione

Swiss zip code

6330

Town

Cham